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Beordnung Folgekosten Altstadt

Vorlagentyp: B
24 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 24.04.2015, B 170

Betreff: Beordnung Folgekosten Altstadt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.2014, § 5379 - E 22/14 SPD - Der Magistrat beabsichtigt, die Gebäude Stadthaus, Goldene Waage und Rotes Haus auf Dauer in eigener Regie zu betreiben oder betreiben zu lassen. Das Nutzungskonzept für das Stadthaus sieht im Erd- beziehungsweise Untergeschoss den Archäologischen Garten vor, der museal aufbereitet und tagsüber frei zugänglich sein wird. In den Obergeschossen sind ein Veranstaltungssaal und Seminarräume einschließlich Nebenräume entstanden. Das Stadthaus wird Folgekosten unter anderem für Beleuchtung, Heizung, Reinigung und Instandhaltung verursachen. Beim Betrieb der Veranstaltungsräume können Kosten für Personal, Logistik und Vermarktung entstehen. Für den Archäologischen Garten ist möglicherweise eine Bewachung erforderlich. Höhe und Art der Kosten hängen von Umfang und Art der Nutzung ab. Diese Kosten werden bei Veranstaltungen Dritter weiterbelastet. Auf der Gegenseite stehen Einnahmen durch die Veranstaltungsräume, die Mieteinnahmen und Catering-Erlöse erwirtschaften. Sofern die Stadt die Veranstaltungsräume verpachtet, sollten die Pachteinnahmen mindestens die laufenden Kosten decken. Per Saldo werden keine Folgekosten erwartet. Für die Goldene Waage liegt ein Nutzungskonzept vor, das im Erdgeschoss und im Zwischengeschoss ein höherwertiges Café vorsieht, das durch einen Pächter betrieben wird. Das erste Obergeschoss, für das die historischen Ausstattungsgegenstände vorhanden sind, soll entsprechend ausgebaut und museal aufbereitet werden. Eine freie Zugänglichkeit ist nicht geplant. Besichtigungen sind nur in Absprache mit dem Historischen Museum möglich und werden durch bestehendes Personal des Historischen Museums durchgeführt. Höhe und Art der Folgekosten des musealen Bereichs hängen von Umfang und Art der Nutzung ab. Die Folgekosten werden hierfür voraussichtlich gering sein. Im ersten Obergeschoss des Hinterhauses Markt 5 und im Nachbargebäude Markt 7 ist das Stoltze-Museum vorgesehen, dessen Trägerschaft ein Verein ist. Die Folgekosten der Räumlichkeiten des Cafés und des Stoltze-Museums werden durch Pachteinnahmen kompensiert. Das Nutzungskonzept für das Rote Haus sieht im ersten Obergeschoss ein Restaurant in Verbindung mit dem Nachbarhaus vor, das durch einen Pächter betrieben wird. Daraus resultieren Pachteinnahmen, die die Folgekosten kompensieren werden. In den weiteren Obergeschossen sind derzeit Wohnungen geplant. Es ist davon auszugehen, dass die auf Dauer im Eigentum der Stadt verbleibenden Immobilien der Dom-Römer-Bebauung nur geringe beziehungsweise keine Folgekosten verursachen, die nicht durch Einnahmen kompensiert oder überkompensiert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. November 2014EE 22Produktbereich: 13 Stadtplanung 21 Kultur, Freizeit und Sport Beordnung Folgekosten AltstadtEtatantrag · SPD
  2. 24. April 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    BB 170Beordnung Folgekosten Altstadt
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 42 · 19.05.2015
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 170 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
3 GrüneCDULinkeFDP
Ablehnung:
2 SPD
Enthaltung:
1 Grüne1 SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: 3 GRÜNE, CDU, LINKE. und FDP gegen 2 SPD (= Zurückweisung); 1 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung)

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 41 · 02.07.2015
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 170 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPD
Sonstige:
BFF (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und RÖMER (= Kenntnis)

Sonderausschusses "Dom-Römer"
Sitzung 26 · 29.09.2015
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 170 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPD
Sonstige:
BFF (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und RÖMER (= Kenntnis)

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