Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Westumgehung Unterliederbach

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Westumgehung Unterliederbach wird als nicht mehr zeitgemäß erachtet. Vor dem Hintergrund der Erfordernisse zum Klimaschutz und der erforderlichen Anpassungen im Verkehrsverhalten wird dessen Bau nicht weiterverfolgt. Zukünftige städtebauliche Entwicklungen sollen eine zeitgemäße Mobilität im Blick haben.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Hunsrückstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Hunsrückstraße per E-Mail

Bericht

Im Rahmen der Berichterstattung zur Westumgehung Unterliederbach hat der Magistrat immer wieder verdeutlicht, dass die Maßnahme integriert mit der örtlichen Siedlungsentwicklung betrachtet werden muss. Im Rahmen der für die Bebauungspläne Nordwestlich Silobad (B 926) und Bildungscampus Unterliederbach (B 930) beauftragten Verkehrsuntersuchung wurden zunächst vorrangig die verkehrliche Erschließung und die Anbindung der beiden Plangebiete sowie die Auswirkung der Neuverkehre für das bestehende Straßennetz untersucht.

Bei der Betrachtung der Verkehrsqualität gemäß dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2015) wurden die Knotenpunkte im Umfeld entsprechend bewertet. Dabei wurde erkannt, dass einige Knotenpunkte schon im Bestand keine ausreichende Verkehrsqualität aufweisen. Im Prognosenullfall 2030 (ohne Planungsvorhaben) werden die Defizite der Leistungsfähigkeit an einigen Knotenpunkten noch deutlicher. Insgesamt kann jedoch als Ergebnis festgehalten werden, dass eine zusätzliche Belastung aus den Plangebieten keinen oder nur einen geringen Einfluss auf die Verkehrsqualität hat. Knotenpunkte, die im Bestand verkehrlich leistungsfähig sind (QSV D oder besser), behalten diese Qualitätsstufe auch mit Umsetzung der Plangebiete.

Als neuralgischer Punkt stellt sich der Knotenpunkt Schmalkaldener Straße / Hunsrückstraße mit Bahnübergang heraus. Es wird ein Teil des Ziel- und Quellverkehrs aus der Parkstadt über diesen Knoten abgewickelt und auch das Plangebiet Bildungscampus soll darüber erschlossen werden. Durch das Zusammentreffen der unterschiedlichen Verkehrsarten an diesem Verknüpfungspunkt für den ÖPNV und den Zubringerstraßen zum übergeordneten Verkehrsnetz (Anschluss Kelkheim an die BAB 66) besteht eine unattraktive Gemengelage der Verkehrsfunktionen und Flächenkonkurrenzen. Punktuelle Lösungsmöglichkeiten am Knotenpunkt direkt brachten keine Verbesserung, denn durch die unmittelbare Nähe des plangleichen Bahnübergangs ist weiterhin mit Behinderungen nicht nur für den Kfz-Verkehr zu rechnen.

Als alternativer Lösungsansatz wurde daher die schon lange in Diskussion stehende Westumfahrung Unterliederbach aufgegriffen. Die betrachteten Varianten hierzu zeigten zwar eine Entlastung an der Kreuzung Schmalkaldener Straße / Hunsrückstraße, allerdings erhalten dadurch andere Bereiche einen Zuwachs an Verkehr. Dieser Verkehr spiegelt sich unmittelbar an einer geminderten Leistungsfähigkeit für die Abwicklung des motorisierten Individualverkehrs an den Kreuzungen wider. Teilweise kann dies durch technisch-bauliche Maßnahmen behoben werden. Aber auch diese Maßnahmen sind nur umzusetzen, wenn Einschränkungen für die Verkehrsmittel des Umweltverbunds (umweltverträgliche Verkehrsmittel) toleriert werden. Des Weiteren bleiben manche Knoten im Umfeld weiterhin ungenügend leistungsfähig.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass der Aufwand (Bau der Westumfahrung oder Beseitigung BÜ) und der damit einhergehende Eingriff in die Umwelt aus aktueller Sicht in keinem angemessenen Verhältnis zu dem zu erwartenden verkehrlichen Nutzen stehen. Vor dem Hintergrund der Erfordernisse zum Klimaschutz und einer Anpassung an den Klimawandel sowie damit anzustrebenden Änderungen im Mobilitäts- und Verkehrsverhalten ist die Weiterverfolgung einer Westumfahrung Unterliederbach nicht mehr zeitgemäß.

Der Magistrat wird aufbauend auf einer noch ausstehenden Überprüfung aller Maßnahmen aus dem Zielnetz Straße der Gesamtverkehrsplanung (vgl. § 10477 vom 15.12.2005) entsprechende Beschlüsse vorbereiten. Die turnusmäßige Berichterstattung zu einer priorisierten Realisierung der Westumgehung Unterliederbach wird hiermit abgeschlossen.

Eine bisher auch als Begründung herangezogene städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich wird derzeit nicht aktiv betrieben. Sollten die städtebaulichen Entwicklungen zukünftig noch einmal aufgegriffen werden, ist dann eine zeitgemäße Mobilität zu organisieren, die nicht auf größere Infrastrukturmaßnahmen zu Gunsten des Kraftfahrzeugverkehrs ausgerichtet ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 17. April 2023 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf OA 479 zurück — Anregung, beschlossen am 18. September 2007. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 21 · 06.06.2023
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 161 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneFDPBFFFraktionslos
Ablehnung:
CDULinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU und LINKE. (= Zurückweisung)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 19 · 10.07.2023
TO I, TOP 120
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 161 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Zurückweisung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen