Humanitäre Hilfe für Obdachlose und Wohnsitzlose bei Erkrankung und nach Krankenhausaufenthalt
Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt die Einrichtung von Genesungszimmern für obdachlose und wohnsitzlose Personen, die nach einer Erkrankung oder einem Krankenhausaufenthalt Unterstützung benötigen. Ziel ist es, diesen Personen eine angemessene Versorgung und einen sicheren Aufenthalt zu bieten, um ihre Genesung zu fördern.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBericht
Wie im Bericht B 361 angekündigt, konnten die sogenannten Genesungszimmer durch die Wohnungslosenhilfe des Caritasverbandes eingerichtet werden. Das Angebot wird durch ambulante Leistungen der Pflege ergänzt. Die Belegung erfolgt durch die Ärzt:innen der Elisabeth-Straßenambulanz in enger Kooperation mit den ambulanten Diensten der Wohnungslosenhilfe. Der Aufenthalt soll 4 Wochen möglichst nicht übersteigen. Bis zum Stichtag 30.11.2022 wurden bereits vier Personen in die Genesungszimmer aufgenommen. Die Altersstruktur liegt zwischen 40 und 80 Jahren. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Etat-Antrag E 57 wird somit umgesetzt und ein weiterer Baustein wurde dem vorbildlichen System der Wohnungslosenhilfe in Frankfurt zugefügt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2022EE 57Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Humanitäre Hilfe für Obdachlose und Wohnsitzlose bei Erkrankung und nach KrankenhausaufenthaltEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 16. September 2022BB 361Humanitäre Hilfe für Obdachlose und Wohnsitzlose bei Erkrankung und nach KrankenhausaufenthaltMagistratsbericht
- 13. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 WochenBB 15Humanitäre Hilfe für Obdachlose und Wohnsitzlose bei Erkrankung und nach KrankenhausaufenthaltMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis)