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Stadtbahn nach Hanau? Nordmainische S-Bahn jetzt!

Vorlagentyp: B
178 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 10.01.2005, B 15

Betreff:

Stadtbahn nach Hanau? Nordmainische S-Bahn jetzt!

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 08.11.2001, § 1308

- NR 175 CDU, OA 283 OBR 4, l. B 408/04 -

Der Schlussbericht zur Vorstudie Nordmainischer Korridor vom Oktober 2004 liegt vor und steht im Parlamentarischen Informationssystem der Stadt Frankfurt am Main im Internet (als pdf-Datei) zur Verfügung. Die untersuchten Varianten wurden im Verlauf der Untersuchung am 16.03.2004 im Verkehrsausschuss vorgestellt.

Auftraggeber der Vorstudie waren der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (Federführung), der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main (vertreten durch das Stadtplanungsamt), die Stadt Hanau und die Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig. Die Untersuchung wurde durchgeführt von Intraplan Consult GmbH in München.

Die Untersuchung ist Bestandteil des Infrastruktur-Leitprojektes Frankfurt RheinMainplus. Sie wurde von einem projektbegleitenden Arbeitskreis begleitet, in dem neben den Auftraggebern und dem Gutachter das Land Hessen, die DB Netz AG, die DB Regio AG, die DB Personenverkehr AG, Railion Deutschland AG und traffiQ vertreten waren.

Die Vorstudie stellt die Ergebnisse von bisher für diesen Raum durchgeführten Nutzen-Kosten-Untersuchungen zusammen.

Die 1992 durchgeführte Variantenuntersuchung führte zu dem Ergebnis, dass einzig eine Führung der S-Bahn vom Tunnelstutzen an der Lange Straße über den Ostbahnhof und dann auf systemeigenen Gleisen entlang der DB-Trasse im 20-/40-/60-Minuten-Taktraster für eine Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Frage kommen kann. Für einen Ausbau der Stadtbahn über den Ostbahnhof hinaus und für einen damit verbundenen Ersatz der Straßenbahnlinien 11 und 12 fehlte die volkswirtschaftliche Begründbarkeit. 1997 wurden in einer Sensitivitätsbetrachtung die Auswirkungen einer Umstellung des S-Bahn-Taktrasters von 20-/40-/60-Minuten auf 15-/30-/30-Minuten untersucht. Darüber hinaus wurde die vom RMV geänderte Planungsstrategie hinsichtlich des SPNV-Regionalverkehrs berücksichtigt. Während die aus Richtung Kinzigtal und Aschaffenburg nach Frankfurt/Main Hbf verkehrenden Linien in der NKU von 1992 im Mitfall noch in größerem Umfang in Hanau gebrochen wurden, wurde dies in der Sensitivitätsberechnung nur noch bei den Regionalbahn-Linien außerhalb der HVZ unterstellt. Der volkswirtschaftliche Nutzen-Kosten-Quotient verbesserte sich von 1,37 auf 1,59.

Die jetzt vorliegende Vorstudie Nordmainischer Korridor bezieht sich hinsichtlich der raumstrukturellen und verkehrlichen Rahmenbedingungen auf den Prognosezeitpunkt 2015.

Insgesamt werden 9 Varianten betrachtet, und zwar:

  • Variante 1: S-Bahn & Stadtbahn

– Führung der S 5 von Bad Homburg v.d.H. nordmainisch auf systemeigenen Gleisen nach Hanau anstelle von Frankfurt/Main-Süd, alle anderen S-Bahn- Linien wie im Bezugsfall,

– SPNV-Regionalverkehr gemäß RNVP Mitfall 2,

– Stadtbahnverlängerung der U 6 vom Ostbahnhof nach Fechenheim,

– Neuordnung der Straßenbahnlinien 11 und 12,

– Verknüpfung der Straßenbahnlinie 12 mit der Stadtbahn an der Haltestelle "Riederhöfe“.

  • Variante 1a: S-Bahn pur

– S-Bahn wie in Variante 1,

– SPNV-Regionalverkehr wie in Variante 1,

– Stadtbahn und Straßenbahn wie im Bezugsfall.

  • Variante 1b: S-Bahn pur + Weiterführung Wächtersbach

– S-Bahn wie in Variante 1, jedoch mit Weiterführung der Nordmainischen S-Bahn als RB nach Wächtersbach,

– SPNV-Regionalverkehr wie in Variante 1,

– Stadtbahn und Straßenbahn wie im Bezugsfall,

– Einstellung des Grundtaktangebotes der RB 50 Wächtersbach - Hanau - OF Hbf –

Frankfurt/Main Hbf,

– Weiterbetrieb des HVZ-Verstärkers Bad Soden-Salmünster – Hanau Hbf – Offen- bach Hbf – Frankfurt/Main Hbf.

  • Variante 2a: 2-System-Bedienung zwischen Heerstraße und Hanau mit Systemwechsel in Mainkur im 15-Minuten-Takt, Stadtbahnbedienung zwischen Heerstraße und Fechenheim im 15-Minuten-Takt

– S-Bahn wie im Bezugsfall,

– SPNV-Regionalverkehr wie in Variante 1,

– Straßenbahnnetz wie in Variante 1,

– Aufspaltung des 7,5-Minuten-Taktes der U 6 in einen 15-Minuten-Takt für eine 2-System-Stadtbahnlinie von der Heerstraße über Frankfurt-Ost mit Weiterfüh- rung über Mainkur Bf. nach Hanau in Parallellage zu den DB-Gleisen und einen 15-Minuten-Takt für die Stadtbahnbedienung von der Heerstraße über Frankfurt/ Main-Ost nach Fechenheim.

  • Variante 2b: 2-System-Bedienung zwischen Hausen und Hanau mit System- wechsel in Mainkur im 15-Minuten-Takt, Stadtbahnbedienung der Ortslage Fechenheim im 7,5-Minuten-Takt

– S-Bahn und SPNV-Regionalverkehr wie in Variante 2a,

– Straßen- und Stadtbahnbedienung wie in Variante 1,

– neue 2-System-Linie Hausen – Ostbahnhof – Cassellastraße – Hanau.

  • Variante 2c: 2-System-Bedienung zwischen Heerstraße und Hanau mit Systemwechsel in Mainkur im 7,5-Minuten-Takt, Buserschließung der Ortslage Fechenheim

– S-Bahn und SPNV-Regionalverkehr wie Variante 2a,

– Straßenbahnbedienung wie Variante 2a,

– Umstellung der Stadtbahnlinie U 6 auf einen 2-System-Betrieb im 7,5-Minuten- Takt mit dem folgenden Linienverlauf:

→ Heerstraße bis Frankfurt/Main Ost wie im Status Quo, → Stadtbahntunnel zwischen Frankfurt/Main Ost und Ratswegkreisel,

→ oberirdische Führung in der Hanauer Landstraße zwischen Ratswegkreisel und Mainkur,

→ Verschwenkung in Höhe Mainkur in Parallellage zur bestehenden DB-Strecke

und Weiterführung nach EBO bis Hanau Hbf,

– Buserschließung der Ortslage Fechenheim.

  • Variante 2d: 2-System-Bedienung zwischen Heerstraße und Hanau mit

Systemwechsel am Ratswegkreisel im 7,5-Minuten-Takt, Straßenbahnbedienung der

Ortslage Fechenheim im 10-Minuten-Takt

– wie Variante 2b, jedoch mit einem 10-Minuten-Takt auf der verlängerten

Straßenbahnlinie 12 nach Fechenheim anstelle des in Variante 2b unterstellten

7,5-Minuten-Taktes.

  • Variante 3: Stadtbahn und S-Bahn mit Durchbindung nach Aschaffenburg und

Wächtersbach

– wie Variante 1 mit Weiterführung der Nordmainischen S-Bahn als RB nach

Aschaffenburg und nach Wächtersbach,

– Einstellung der RB 55 (Aschaffenburg - Hanau),

– Einstellung des Grundtaktangebotes der RB 50 Wächtersbach - Hanau - OF Hbf -

Frankfurt/Main Hbf,

– HVZ-Linie RB 50 Bad Soden-Salmünster - Frankfurt/Main Hbf wie im Bezugsfall.

  • Variante 3a: Stadtbahn und S-Bahn mit Durchbindung nach Wächtersbach

allein

– wie Variante 1, jedoch mit Weiterführung der Nordmainischen S-Bahn als RB nur

nach Wächtersbach,

– Einstellung des Grundtaktangebotes der RB 50 Wächtersbach - Hanau - OF Hbf -

Frankfurt/Main Hbf,

– HVZ-Linie RB 50 Bad Soden-Salmünster - Frankfurt/Main Hbf wie im Bezugsfall.

Die Variante 1 entspricht der Vorgabe I.1 aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung: S-Bahn & Stadtbahn, bei der die S 5 von Bad Homburg auf systemeigenen Gleisen nordmainisch nach Hanau geführt wird (mit 2 neu auf Frankfurter Stadtgebiet zu schaffenden S-Bahn-Stationen am Ostbahnhof und in Fechenheim an der Cassellastraße), mit einer Stadtbahnverlängerung vom Ostbahnhof bis Fechenheim (unterirdisch bis östlich Ratswegkreisel) und einer Führung der Straßenbahn-linie 12 (oberirdisch) zu ihrer Endhaltestelle Riederhöfe und einer dortigen Verknüpfung mit der (neuen) unterirdischen Stadtbahn.

Die untersuchten Varianten 2a, 2b, 2c und 2d verzichten sämtlich auf einen Ausbau der nordmainischen S-Bahn. Stattdessen wird die unterirdisch bis östlich des Ratswegkreisels geführte Stadtbahn entweder schon dort (Variante 2d) oder spätestens an der Mainkur in eine Parallellage zur DB-Trasse verschwenkt und von diesem Verschwenkungspunkt an bis Hanau Hauptbahnhof in 2-System-Technik betrieben (entsprechend I./2. der Vorgabe aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung). Es wird bei diesen Varianten ein 7,5 Minuten-Takt bis Hanau erforderlich, da die prognostizierte Verkehrsnachfrage für einen 15-Minuten-Takt für die kleinere Fahrzeugkapazität der 2-System-Technik im Vergleich zur S-Bahn zu groß wäre. Das bedeutet, dass dabei der Abzweig der Stadtbahn nach Fechenheim entfallen und die Nahverkehrsbedienung dort durch die Buslinien 44 und 940 wahrgenommen werden muss.

Die Verkehrsbedienung des nordmainischen Korridors mit 2-System-Fahrzeugen schneidet ungünstig ab, weil die Verkehrsnachfrage in der Hauptverkehrszeit aufgrund der geringeren Zuglänge nicht im 15-Minuten-Takt (wie bei der S-Bahn), sondern nur im 7,5-Minuten-Takt bewältigt werden kann. Dies hätte für die Nachfrage zwar durchaus positive Konsequenzen, wenn die Wirkung nicht durch die längere Fahrzeit mit den von der Höchstgeschwindigkeit her deutlich langsameren 2-System-Fahrzeugen weit überkompensiert würde: Zwischen Frankfurt-Ost und Hanau verlängert sich die Fahrzeit im Vergleich zur S-Bahn um 58 %. Insgesamt ergeben sich damit bei den 2-System-Varianten die mit Abstand niedrigsten ÖPNV-Nachfrage-mehrungen aller untersuchten Planfälle.

Bei der Kombination von S-Bahn nach Hanau/Wächtersbach und Stadtbahn nach Fechenheim (Variante 3 und 3a) ergeben sich je nach Variante Nutzen-Kosten-Quotienten zwischen 0,6 und 0,7. Dies ist vor allem auf die erheblichen Investitionskosten für die Tunnelstrecke vom Ostbahnhof bis hinter den Ratswegkreisel zurückzuführen.

Nach den Kriterien des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) haben sich nur die Varianten 1a und 1b als förderfähig herauskristallisiert, d. h. die, die sich für die nordmainische ÖPNV-Verbindung zwischen Frankfurt und Hanau auf einen S-Bahn-Ausbau beschränken und es auf Frankfurter Gebiet bei der heutigen Straßenbahnerschließung belassen. Nach den volkswirtschaftlichen Kriterien der standardisierten Bewertung ergibt die Vorstudie für die Variante 1a einen Nutzen-Kosten-Quotienten von 1,3. Wenn es betrieblich möglich gemacht würde, einen Teil der S-Bahn-Fahrten über Hanau hinaus bis Wächtersbach zu verlängern (Variante 1b), würde sich der Quotient auf 1,5 verbessern:

Dem Ergebnis der Vorstudie entsprechend unterstützt der Magistrat die Bestrebungen, Planung und Bau der nordmainischen S-Bahn voranzutreiben, da von der nordmainischen S-Bahn im Wesentlichen andere Nachfragepotenziale bedient werden als von einer Stadtbahnverlängerung in der Hanauer Landstraße. Gleichzeitig bemüht sich der Magistrat aber auch weiterhin, die ÖPNV-Erschließung und die Verkehrsabwicklung im Bereich der Hanauer Landstraße als einem dynamischen Stadtentwicklungsbereich östlich des Ostbahnhofs und im Einflussbereich der Europäischen Zentralbank zu verbessern.

Anlage 1 (ca. 1358 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. August 2001NRNR 175Stadtbahn nach Hanau?STVV-Antrag · CDU
  2. 25. Januar 2002BB 131Stadtbahn nach Hanau? Nordmainische S-Bahn jetzt!Magistratsbericht
  3. 16. August 2002BB 867Stadtbahn nach Hanau? Nordmainische S-Bahn jetzt!Magistratsbericht
  4. 7. Februar 2003BB 115Stadtbahn nach Hanau? Nordmainische S-Bahn jetzt!Magistratsbericht
  5. 28. Juli 2003BB 611Stadtbahn nach Hanau? Nordmainische S-Bahn jetzt!Magistratsbericht
  6. 12. Januar 2004BB 23Stadtbahn nach Hanau? Nordmainische S-Bahn jetzt!Magistratsbericht
  7. 11. Juni 2004BB 408Stadtbahn nach Hanau? Nordmainische S-Bahn jetzt!Magistratsbericht
  8. 10. Januar 2005Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 178 Wochen
    BB 15Stadtbahn nach Hanau? Nordmainische S-Bahn jetzt!
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 4
Sitzung 38 · 01.02.2005
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneREP
Ablehnung:
PDS
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen PDS (= Zurückweisung)

OBR 11
Sitzung 38 · 14.02.2005
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 39 · 08.03.2005
TO I, TOP 18
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

Verkehrsausschusses
Sitzung 40 · 03.05.2005
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)

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