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Die Stadt Frankfurt und die AWO LXII - Am Poloplatz

Vorlagentyp: B
25 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats behandelt die Erbbauverträge der Stadt Frankfurt mit der Arbeiterwohlfahrt am Poloplatz. Es wird erläutert, dass die Nutzung des Erbbaurechts Am Poloplatz 8 während der Flüchtlingskrise geändert wurde, um Flüchtlinge unterzubringen. Die nächste Anpassung des Erbbauzinses erfolgt im Jahr 2023.

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Am Poloplatz — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 28.11.2025.

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Bericht

Es gibt Am Poloplatz zwei Erbbauverträge mit der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt, die im Amt für Bau und Immobilien im Auftrag des flächenverwaltenden Grünflächenamts gehalten werden: - Am Poloplatz 6 (Altenwohnanlage), Vertrag vom 15.04.1985, Laufzeit bis 31.12.2063, Erbbauzins seit 01.05.2015 jährlich 747,45 EUR, Anpassung im 10-Jahresrhythmus, zuletzt zum 01.05.2015. - Am Poloplatz 8 (Zweck: Errichtung eines Altenheims), Vertrag vom 07.04.1965 mit der FAAG, geändert am 15.04.1985, Laufzeit bis 31.12.2063, Erbbauzins seit 01.07.2013 jährlich 2.581,09 EUR, Anpassung im 10-Jahresrhythmus, zuletzt zum 01.05.2015. Im Jahr 1983 wurde das Erbbaurecht Am Poloplatz 8 von der FAAG an die AWO verkauft, um auf dem Gesamtareal den Bau von zusätzlichen Altenwohnungen zu ermöglichen. Der Erbbauzins wurde auf der Basis 4 % aus einem Bodenwert von 10,00 DM/m2 jährlich festgesetzt. Die gleiche Berechnung wurde für das Grundstück am Poloplatz 6 zugrunde gelegt. Der Bodenwert von 10,00 DM/m2 wurde für die im Außenbereich liegenden Grundstücke unter Berücksichtigung der sozialen Zweckbestimmung als angemessen angesehen und von der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.1984 beschlossen, § 2712. Auf Betreiben der 'Stabsstelle Flüchtlingsmanagement' wurde in der akuten Flüchtlingskrise im Jahr 2016 die Nutzung des Erbbaurechts Am Poloplatz 8 mit schuldrechtlicher Wirkung geändert in 'Anlage für soziale Zwecke zur temporären Unterbringung von Flüchtlingen.' In diesen Gebäuden sind seit dieser Zeit Flüchtlinge untergebracht. Da die schuldrechtliche Änderung des Erbbaurechtszwecks keine generelle Änderung der Wohnnutzung beinhaltete und keine Auswirkung auf die Laufzeit und den Erbbauzins hatte, konnte diese zeitnah mit einer schuldrechtlichen Ergänzungsvereinbarung umgesetzt werden. Es gab dabei keine Verfahrensbeschleunigung. Die in der Frage erhobene Unterstellung wird zurückgewiesen. Im Übrigen hatte die Nutzungsänderung keine Auswirkung auf den Erbbauzins. Die nächste reguläre Anpassung erfolgt im Jahr 2023. Darüber hat der Magistrat keine Kenntnis. Dem Magistrat ist nicht bekannt, auf welche Äußerung sich die Frage bezieht. Dem Magistrat erschließt sich nicht, welchen Zusammenhang es gibt zwischen der Nutzungsänderung und dem Rechtsstreit. Dem Magistrat sind keine Versuche der AWO bekannt, Rechtsanwaltskosten zu generieren. Darüber hat der Magistrat keine Kenntnis. Nein. Die in den Fragen erhobenen Unterstellungen werden zurückgewiesen. Zugleich sei darauf hingewiesen, dass sich die Stadt Frankfurt in der damaligen Zeit mit einer Vielzahl von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen konfrontiert sah. Die Klage bezog sich laut Medienberichten zudem auf eine abgelehnte gesetzlich mögliche Fluglärm-Entschädigung für den Außenbereich. Der Zusammenhang mit den Nutzungsänderungen erklärt sich dem Magistrat in diesem Zusammenhang nicht. In der Unterkunft Am Poloplatz wurde AWO Protect nicht über AWO Perspektiven bezahlt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Oktober 2020AA 792Die Stadt Frankfurt und die AWO LXII - Am PoloplatzSTVV-Anfrage · FDP
  2. 19. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 Wochen
    BB 159Die Stadt Frankfurt und die AWO LXII - Am Poloplatz
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 5
Sitzung 1 · 07.05.2021
TO I, TOP 56
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 2 · 15.06.2021
TO I, TOP 48
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 159 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 13.07.2021
TO I, TOP 177
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
IBF (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis)

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