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Finanzierung von Arbeiternehmerinnen- und Arbeitnehmerstruktur in der Offenen Seniorenarbeit

Vorlagentyp: B
26 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Bericht informiert über die städtische Förderung der Träger der offenen Seniorenarbeit in Frankfurt am Main im Jahr 2021. Ziel ist es, die Angebote für ältere Bürger:innen auch während der Pandemie aufrechtzuerhalten und anzupassen. Die Förderung soll sicherstellen, dass die Träger weiterhin in der Lage sind, ihre Dienstleistungen anzubieten.

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Thema Senioren verfolgen

Bericht

Zu Frage 1: Folgende Verbände leisten in der Stadt offenen Senior:innenarbeit: - Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Frankfurt e.V.

- Caritasverband Frankfurt e.V.

- Deutsches Rotes Kreuz Bezirksverband Frankfurt e.V.

- Evangelischer Regionalverband für Frankfurt und Offenbach, Fachbereich 1: Beratung, Bildung, Jugend

- Evangelischer Regionalverband für Frankfurt und Offenbach, Fachbereich 2: Diakonie, Diakonisches Werk für Frankfurt und Offenbach

- Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e.V.

- Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Hessen e.V.

Die Träger der offenen Senior:innenarbeit erhielten im Jahr 2021 jeweils eine städtische Förderung wie folgt: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Frankfurt e.V.
Altentagesstätten/Altenclubs- auch der Ortsvereine229.236,75 €
Bürgerinstitut e.V.
HILDA/Treffpunkt Rothschildpark/Wohnen f. Hilfe84.397,00 €
Caritasverband Frankfurt e.V.
Altenclubarbeit/Angehörigenberatung/Interkulturelle Treff und Wegbegleiter:innen245.561,00 €
DRK Bezirksverband Frankfurt e.V.
Altenclub/Beratungsstelle/Interkulturelle Senior:innenarbeit169.053,32 €
Diakonie Diakonisches Werk für Frankfurt u. Offenbach
Altenarbeit im Brentanoclub69.692,26 €
Evangelischer Regionalverband Frankfurt u. Offenbach, Fachbereich 1: Beratung, Bildung, Jugend
Altenclubarbeit der Gemeinden45.352,85 €
Frankfurter Verband für Alten- u. Behindertenhilfe e.V.
Begegnungs- und Servicezentren/Café Karussell4.335.122,22 €
Sozial-Pädagogisches Zentrum e.V.
Altenclubarbeit im Haus Aja Textor-Goethe9.225,00 €
Infrau e.V., Interkulturelles Beratungs- und Bildungszentrum für Frauen, Mädchen und Senior:innen
Interkulturelle Senior:innenarbeit - Migrant:innen aktiv im Alter und Alltag13.126,63 €
Internationales Familienzentrum e.V.
Offener Altentreff/ Migranteninformationsdienst93.281,00 €
Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main K.d.ö.R.
Senior:innenclub Shalom Alechem/Club Altenzentrum6.002,70 €
Komm Ambulante Dienste e.V./ DRK/Lebenshilfe Frankfurt/AWO/Caritas - Kooperationsprojekt
Bildungs- und Freizeitangebot für ältere Menschen mit Behinderung22.818,71 €
KONTAKT-freie Alten- und Krankenpflege gGmbH
Altenclub8.579,28 €
PAREA gGmbH
Begegnungsstätte Paulinum an der Friedberger Warte - Zentrum für aktives Miteinander81.624,73 €
Pro Seniore e.V.
Interkultureller Senior:innentreff5.700,00 €
Türkisches Volkshaus Frankfurt e.V.
auch: Café Halteplatz (Interkultureller Senior:innentreff)80.057,00 €

Zu Frage 2: Die Zuwendung erfolgt jeweils für ein Haushaltsjahr.

Gemäß den Bestimmungen (Allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätze/Allgemeine Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen [1] ) ) hat der Zuwendungsempfänger der bewilligenden Stelle innerhalb von zwei Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des zweiten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats, einen Verwendungsnachweis vorzulegen, der aus einem Sachbericht sowie einem zahlenmäßigen Nachweis über die Verwendung des erhaltenden Zuschusses besteht.

Zu Frage 3: Tätigkeitsbereich / FunktionFest- angestellteg. BeschäftigteHonorar-kräfteEhrenamtliche Übungsleiter:innen
Abteilungsleitung2
Fachbereichsleitung1
Referent:in1
Verwaltung7
Leitung Begegnungsstätte25
Clubleitung128
Vertretung Leitung bei Abwesenheit1
Mitgestaltung der Begegnungsstätten bzw. Clubs295
Sozialarbeit /Sozialpädagogik / Gerontologie1541
Betreuung412
Beratung6
Gruppenangebote Musik / Chorsingen / Konzerte Literaturkreis Bildbetrachtungen Gymnastik / Yoga / Bewegung Malen / Plastizieren / Gestalten Vorträge113
Kursleitung11
Redaktion Zeitschrift1
Tätigkeitsbereich / FunktionFest- angestellteg. BeschäftigteHonorar-kräfteEhrenamtliche Übungsleiter:innen
Koordination/Vernetzung31
Reinigung83
Hausmeister:innen Tätigkeit12
Hauswirtschaft11
Cafeteria3
Unterstützung Mittagstisch1
Social Media1
Service / Rezeption177
Unterstützung im Badebetrieb1
Bademeister:innen Tätigkeit2
Physiotherapie4
Podologie1
Beschäftigte insgesamt116341596

Zu Frage 4.: Dem Magistrat war und ist es wichtig, dass es in Zeiten der Pandemie Angebote für die älteren Bürger:innen gibt. Die städtische Förderung erfolgt weiterhin, auch und gerade in der Ausnahmesituation der Pandemie, so dass die Träger der offenen Senior:innenarbeit die vorhandenen Angebote den veränderten Bedingungen anpassen können. Kein Träger hat den Magistrat darüber informiert, dass Mitarbeiter:innen entlassen werden mussten.

Zu Frage 5: Der Magistrat weist darauf hin, dass auf Seiten der Arbeitgeber:innen gem. § 28 Abs. 4 S.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) den Arbeitnehmer:innen angeboten werden muss, in der eigenen Häuslichkeit zu arbeiten. Technische oder organisatorische Gründe entbinden hiervon nicht oder nur für eine sehr begrenzte Zeit. Nach § 28 Abs.4 S.2 IfSG müssen die Arbeitnehmer:innen das Angebot annehmen. Dies aber nur soweit es keine Gründe gibt, die der Arbeit in der eigenen Häuslichkeit entgegenstehen. Mögliche Gründe für die Arbeitnehmer:innen das Angebot abzulehnen sind z. B. räumliche Enge, Störung durch Dritte oder auch eine unzureichende technische Ausstattung. [2]

Über die Ausstattung von Homeoffice-Arbeitsarbeitsplätzen bzw. mobiles Arbeiten liegen dem Magistrat keine Informationen der Träger der Offenen Senior:innenarbeit vor.

Nach Kenntnis des Magistrats arbeiten nur wenige Mitarbeiter:innen der Offenen Senior:innenarbeit zu Hause. Die Träger setzten die Mitarbeiter:innen zu Beginn der Pandemie in anderen Bereichen der Altenhilfe ein. Die Angebote für die älteren Frankfurter:innen wurden modifiziert und entsprechend durchgeführt, wie z. B. Fensterbesuche, Hofkonzerte, Telefonanrufe, Walk and Talk, Nutzung von Online Formaten etc. Sobald es möglich war, wurden die Angebote und Veranstaltungen der offenen Senior:innenarbeit unter Beachtung der jeweils gültigen Maßnahmen zur Infektionsprävention auch wieder vermehrt in Präsenz durchgeführt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Oktober 2021AA 43Finanzierung von Arbeiternehmerinnen- und Arbeitnehmerstruktur in der Offenen SeniorenarbeitSTVV-Anfrage · ÖkoLinX-ELF
  2. 19. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 Wochen
    BB 157Finanzierung von Arbeiternehmerinnen- und Arbeitnehmerstruktur in der Offenen Seniorenarbeit
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 8 · 24.05.2022
TO I, TOP 88
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 157 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVolt
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)

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