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Vertragliche Vereinbarungen der Stadt Frankfurt mit der AWO bezüglich der Unterkünfte für Asylbewerber - Teil 5

Vorlagentyp: B
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Bericht behandelt die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt und der AWO bezüglich der Flüchtlingsunterkunft in der Gutleutstraße. Es wird dargelegt, dass die Stadt alle notwendigen Kosten übernimmt und die AWO teilweise Maklerkosten getragen hat, um rechtlichen Risiken zu entgehen. Der Vertrag wurde jedoch nicht an die AWO zur Unterschrift weitergeleitet, da offene Fragen geklärt werden sollten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Bericht

Die Stadt Frankfurt am Main hatte der AWO zugesagt, alle notwendigen Kosten für Einrichtung und Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Gutleutstraße zu erstatten. Die AWO hatte ursprünglich die Forderung des Maklers abgelehnt, später jedoch einen Teil der Maklerkosten übernommen, da im Falle der Nichtzahlung ein hohes Prozessrisiko bestanden hätte. Darüber hinaus bestätigte der Eigentümer der Liegenschaft, dass ein Makler bei den Verhandlungen involviert war. Der Überweisungsbeleg, welche Summe die AWO dem Makler bezahlt hat, lag der Stadt vor. Grund für die Verortung der Maklerkosten unter der Position "Herrichtungskosten" im Budgetvordruck war, dass sie nicht den Kosten für den laufenden Betrieb zugerechnet werden können. Der Terminus "Beratungskosten" wurde gewählt, da Maklerkosten nach dem Verständnis der Stabsstelle Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten sind. Nein. Gemäß der Regelung des § 652 BGB entsteht der Lohnanspruch des Maklers durch den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages. Dies war hier der Fall, denn der Makler hat die AWO mit dem Eigentümer ins Gespräch gebracht. Der Magistrat unterschreibt Verträge grundsätzlich zuerst und legt sie dann dem Vertragspartner vor. Der Vertrag mit der AWO für den Betrieb der Gutleutstraße wurde vom Stadtkämmerer und der Sozialdezernentin unterschrieben; ein Datum wäre vor Übersendung des Vertrags an die AWO eingefügt worden. Der Vertrag ist nicht an die AWO weitergegeben worden, weil zuvor die noch offenen Fragen geklärt werden sollten. Nein. Die Unterstellung, dass der Magistrat unlauter handelt, wird nachdrücklich zurückgewiesen. Die Stadt Frankfurt am Main hat den Vertrag nie an die AWO zur Unterschrift weitergeleitet. Stattdessen wurde ein Auflösungsvertrag verhandelt und abgeschlossen. Der Betrag wurde vollständig übernommen. Die Zahlung erfolgte über die monatlichen Anteile des Budgets 2017, die im Laufe des Jahres 2017 über Abschläge bezahlt wurden. Die Unterlagen finden sich in den Rechnungsordnern Gutleutstraße.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Januar 2020AA 640Vertragliche Vereinbarungen der Stadt Frankfurt mit der AWO bezüglich der Unterkünfte für Asylbewerber - Teil 5STVV-Anfrage · AfD
  2. 3. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    BB 156Vertragliche Vereinbarungen der Stadt Frankfurt mit der AWO bezüglich der Unterkünfte für Asylbewerber - Teil 5
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 40 · 19.05.2020
TO I, TOP 83
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 156 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 39 · 25.06.2020
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 156 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFF
Sonstige:
FDP (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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