Vertragliche Vereinbarungen der Stadt Frankfurt mit der AWO bezüglich der Unterkünfte für Asylbewerber - Teil 5
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Zusammenfassung
Die Anfrage befasst sich mit den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt und der AWO bezüglich der Unterbringung von Asylbewerbern. Es wird hinterfragt, auf welcher Grundlage die Stadt bereit war, die Kosten einer Abgeltungsvereinbarung mit einem Makler zu übernehmen, obwohl keine rechtliche Verpflichtung bestand. Ziel ist es, Klarheit über die finanziellen und vertraglichen Aspekte dieser Vereinbarung zu erhalten.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFragen an den Magistrat
Mit dem Antrag NR 892 vom 17.06.2019 wurde die Einsichtnahme in die die vertraglichen Beziehungen zwischen der Stadt und der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt (AWO) bezüglich der Unterbringung von Asylbewerbern betreffenden Akten beantragt. Die Auswertung der Akten gestaltete sich außerordentlich schwierig, da die Unterlagen keine Chronologie aufwiesen, Dokumente teilweise fehlten oder unvollständig waren, teilweise mehrfach (und dann an unterschiedlichen Stellen) vorhanden waren, teilweise nicht datiert oder im Zusammenhang nicht zuzuordnen waren. Diese Liegenschaft war der Stadt spätestens seit September 2015 bekannt. Mit Schreiben vom 08.09.2015 bekundete die Stadt beim Eigentümer ihr Interesse an der Immobilie. In den Unterlagen findet sich die Rechnung eines Immobilienmaklers an die AWO vom 27.04.2016 über die Vermittlung der Liegenschaft Gutleutstraße 298. Die Rechnung beläuft sich auf € 339.150 (3 Monatsmieten zu € 95.000 zuzüglich Mehrwertsteuer). Tatsächlich wurde die Immobilie offensichtlich nie über diesen Makler vermittelt. Die Stadt hatte der AWO auch mit Schreiben vom 15.02.2016 mitgeteilt, dass ihr nicht bekannt sei, dass ein Makler involviert war und dass die Stadt hierfür keine Kosten übernehmen würde. Mit Datum vom 14.06.2016 wurde eine sog. "Abgeltungsvereinbarung" zwischen der AWO und dem Makler geschlossen. In dieser Vereinbarung stellte die AWO fest, dass sie keinen Auftrag an den Makler erteilt hat und mit diesem auch keine Vereinbarung geschlossen hatte und bestritt insoweit den Anspruch des Maklers sowohl dem Grund als auch der Höhe nach. Gleichwohl vereinbarte die AWO mit dem Makler die einmalige Zahlung eines Betrages von € 249.900 als Abgeltung. Mit dieser Zahlung sollten sämtliche Forderungen des Maklers beglichen sein. Den Betrag über € 249.900 stellte die AWO der Stadt in Rechnung. Der Betrag war zunächst zwischen Stadt und AWO strittig. Am 30.11.2017 fand ein Gespräch zwischen je drei Vertretern der Stadt und der AWO statt, in dem dieser Punkt erörtert wurde. Die Vertreter der Stadt erklärten sich bereit, diese Kosten zu übernehmen und in der Abrechnung für das Jahr 2017 als "Einrichtungskosten" zu buchen. Der genannte Betrag von 249.900 findet sich auch in dem zwischen der Stadt Frankfurt und der AWO abzuschließenden "Betreibervertrag", der sich in den Unterlagen befindet. Dieser Vertrag ist nicht datiert, trägt aber die eigenhändige Unterschrift des Bürgermeisters und Stadtkämmerers und der zuständigen Sozialdezernentin. In diesem Vertrag ist der Betrag von 249.900 unter der Rubrik "Einrichtungsbezügliche Sachkosten" als "Beratungskosten" aufgeführt. Da dieser Vertrag von den Vertretern der AWO nicht unterzeichnet wurde, trat er vermutlich nicht in Kraft. Aber ganz offensichtlich war der Magistrat - vertreten durch die beiden Unterzeichner - bereit, den Betrag an die AWO zu zahlen, obwohl ihnen aus den Unterlagen bekannt war, dass es für diese Zahlung keine Rechtsgrundlage gab - ausgenommen der Vereinbarung zwischen AWO und dem Makler. Die Tatsache, dass die genannten Kosten unter der Rubrik "einrichtungsbedingte Sachkosten" bzw. als "Beratungskosten" bezeichnet werden, lässt den Verdacht aufkommen, dass der tatsächliche Grund der Zahlung gezielt verschleiert werden sollte. Der gesamte Vorgang erweckt jedoch den Eindruck, dass der Makler zu keinem Zeitpunkt in die Vermittlung des Objektes involviert war, sondern dass er - möglicherweise auf Anweisung - der AWO eine entsprechende Rechnung gestellt hat mit dem Ziel, diese durch die Stadt Frankfurt erstatten zu lassen. Tatsächlich hatten sich die Vertreter der Stadt laut Gesprächsprotokoll vom 30.11.2017 gegenüber der AWO auch verpflichtet, die Abgeltungsbetrag über € 249.900 zu zahlen und auch der Magistrat hat mit Unterzeichnung des undatierten - aber handschriftlich unterzeichneten - Betreibervertrages dieser Zahlung zugestimmt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Auf welcher Grundlage erklärte sich die Stadt Frankfurt bereit, die Kosten der zwischen der AWO und dem Makler geschlossenen Abgeltungsvereinbarung in Höhe von € 249.900 zu übernehmen, obwohl dafür keine Verpflichtung bestand und auch die AWO selbst die Forderung ausdrücklich bestritten hatte?
- Aus welcher Grundlage unterzeichneten sowohl der Stadtkämmerer als auch die Sozialdezernentin einen Vertrag, mit dem sich die Stadt zur Zahlung eines Betrags über € 249.900 verpflichtete, obwohl hierfür offensichtlich jede Grundlage fehlt?
- Aus welchem Grund hat der Magistrat die Kosten der Abgeltung für einen Makler in dem dazugehörigen Vertragswerk unzutreffend unter der Rubrik "einrichtungsbedingte Sachkosten" als "Beratungskosten" geführt?
- Ist beim Magistrat nicht der Eindruck entstanden, dass die AWO die Kosten für den Makler bzw. die dazugehörige Abgeltungsvereinbarung der Stadt gezielt in betrügerischer Absicht in Rechnung gestellt hat, da für die genannte Forderung unter keinem Aspekt eine Rechtgrundlage bestand?
- Aus welchem Grund haben der Stadtkämmerer und die Sozialdezernentin einen Vertrag undatiert und ohne Gegenzeichnung durch den Vertragspartner unterzeichnet?
- Wurde der unter 5. aufgeführte Vertrag wirksam bzw. wurde dieser - ggf. in einem anderen Exemplar, das sich nicht in den vom Magistrat zur Verfügung gestellten Unterlagen befindet - durch den Vertragspartner AWO unterzeichnet?
- Falls unzutreffend: warum wurde der Vertrag nicht durch Vertreter der AWO unterzeichnet?
- Wurde der Betrag von € 249.900 teilweise oder vollständig durch die Stadt an die AWO gezahlt?
- Falls 8. zutreffend: wann und in welcher Form erfolgte die Zahlung und wo findet sich der Nachweis darüber in den Unterlagen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Januar 2020Sie sind hierAA 640Vertragliche Vereinbarungen der Stadt Frankfurt mit der AWO bezüglich der Unterkünfte für Asylbewerber - Teil 5STVV-Anfrage · AfD
- 3. April 2020Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 156Vertragliche Vereinbarungen der Stadt Frankfurt mit der AWO bezüglich der Unterkünfte für Asylbewerber - Teil 5Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate