Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2009/2010

Vorlagentyp: B
273 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren13 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 10.04.2012, B 150

Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2009/2010 Vorgang: A 276/73 und A 602/74 FDP, l. B 664/10 Im Jahr 2009 beriet und entschied die Kommission zur Erfassung und Be-seitigung von Unfallschwerpunkten (KEBU) über insgesamt 69 Unfallschwer-punkte. In allen Fällen wurde eine abschließende Beurteilung der einzelnen Unfallschwerpunkte vorgenommen und die Vorher-, Nachhersituation beurteilt. Die für das Jahr 2009 ausgewerteten Unfallschwerpunkte sind in den Anlagen 1-69 in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Neben dem Unfallpunkt, der Unfallursache und den beschlossenen Maßnahmen sind Vorher-/Nachher-Untersuchungen über die Anzahl der Verkehrsunfälle, der getöteten, schwer und leicht verletzten Personen sowie die Höhe der Unfallkosten aufgeführt. Die summarischen Ergebnisse der Arbeit der KEBU im Berichtsjahr 2009 werden aus der nachstehenden Gesamtaufstellung ersichtlich: Anzahl der Unfälle Tote Schwer-verletzte Leicht-verletzte Unfallkosten (€) vorher 485 4 22 180 7.833.000 nachher 211 0 11 58 3.400.800 Ab-/ Zunahme -56,5% -100,0% -50,0% -67,8% -56,6%

Die Unfallzahlen der ausgewerteten Unfallschwerpunkte reduzierten sich in dem Untersuchungszeitraum um rund 57 %. Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschäden ging um 67 %, mit schwer verletzten Personen um 50 % sowie mit leicht verletzten Personen um rund 68 % zurück. Die inhaltliche Arbeit der KEBU gestaltet sich wie folgt: Die Direktion Verkehrssicherheit des Polizeipräsidiums Frankfurt setzt das Straßenverkehrsamt unmittelbar über Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang oder außergewöhnliche Verkehrsunfälle mit schwer verletzten Personen in Kenntnis Nach Eingang der Unfallmeldung überprüft die Straßenverkehrsbehörde im Zusammenwirken mit der Polizei, ob offensichtliche verkehrsrechtliche, verkehrstechnische oder bauliche Mängel den Unfall begünstigten. Nach Abschluss der Untersuchung entscheidet die Straßenverkehrsbehörde über die weitere Vorgehensweise: - Durchführung von Sofortmaßnahmen, - Einberufung der Unfallkommission, - weitere Beobachtung der Unfallstelle. Im Jahre 2011 erlitten leider 13 Personen bei Verkehrunfällen im Stadtgebiet tödliche Verletzungen. Ein besonders tragischer Unfall geschah am 17.11.2011 auf der Königsteiner Straße in Höhe der südlichen Abfahrt der A 66 AS-Ffm-Höchst. Ein stadtauswärts fahrender Kraftfahrer missachtete die "Rot" zeigende Lichtsignalanlage und überfuhr ein bei "Grün" die Fahrbahn überquerendes, fünfjähriges Kind. Als Ergebnis der Prüfung durch die KEBU wurden folgende Maßnahmen beschlossen und am 21.12.2011 ausgeführt: - Bau einer provisorischen Mittelinsel, - Aufstellung eines linken Signalgebers auf der Mittelinsel, - Inbetriebnahme einer progressiven Fußgängersignalisierung. -Aufstellung einer kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage für beide Fahrtrichtungen der Königsteiner Straße. Die weiteren Verkehrsunfälle mit getöteten Personen waren in der Mehrzahl auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. Eine Überprüfung durch die KEBU ergab, dass weder bauliche, noch verkehrsrechtliche Maßnahmen vergleichbaren Unfällen entgegenwirken könnten. Anlage _S_1-24 (ca. 7,8 MB) Anlage _S_25-46 (ca. 6,3 MB) Anlage _S_47-69 (ca. 5,6 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Mai 2008BB 225Transparenz über den Fortgang des WartehallenprogrammsMagistratsbericht
  2. 10. April 2012Sie sind hier
    BB 150Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2009/2010
    Magistratsbericht
  3. 22. April 2012OFOF 138/4Wartehalle an der Straßenbahnhaltestelle Ostbahnhof/Honsellstraße aufstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 8. Mai 2012OMOM 1161Wartehalle an der Straßenbahnhaltestelle Ostbahnhof/Honsellstraße aufstellenDirektanregung
  5. 13. August 2012STST 1228Wartehalle an der Straßenbahnhaltestelle Ostbahnhof/Honsellstraße aufstellenStellungnahme
  6. 28. Januar 2013BB 59Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2010/2011Magistratsbericht
  7. 25. Februar 2013OFOF 531/5Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2010/2011Ortsbeiratsantrag · CDU
  8. 15. März 2013OAOA 350Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2010/2011 Bericht des Magistrats vom 28.01.2013, B 59Anregung
  9. 29. Juli 2013Antwort des Magistrats · nach 273 WochenSTST 1136Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2010/2011Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf13 Beratungen
OBR 9
Sitzung 10 · 26.04.2012
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 11 · 08.05.2012
TO II, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 11 · 08.05.2012
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 11 · 11.05.2012
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 11 · 14.05.2012
TO II, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 12 · 14.05.2012
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 11 · 15.05.2012
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 11 · 15.05.2012
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 11 · 15.05.2012
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 12 · 22.05.2012
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 11 · 24.05.2012
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 11 · 24.05.2012
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 11 · 19.06.2012
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Sonstige:
Stv. Ochs (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Ochs (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen