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Die Stadt und die AWO LXVII - Auffälligkeiten in der Pflege

Vorlagentyp: B
50 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats behandelt Auffälligkeiten in der Pflege, insbesondere in Bezug auf die Johanna-Kirchner-Stiftung. Es wird festgestellt, dass die Entlohnung der Mitarbeiter auf Tarifniveau kalkuliert wurde und dass die Einrichtungen im Kostenvergleich im Mittelfeld liegen.

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Bericht

Zu Frage 1: Nein, siehe hierzu auch Antwort zur Frage 2. Zu Frage 2: Von den aktuell 51 Einrichtungen in Frankfurt liegen die beiden Einrichtungen der Johanna-Kirchner-Stiftung (JKS) im Kostenvergleich auf Platz 13 und 14. Zu Frage 3: Nach den vorliegenden Unterlagen hat die JKS bei der Ermittlung der Pflegesätze nach § 85 Abs. 3 SGB XI und der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung nach § 87 SGB XI die Entlohnung der Mitarbeiter auf Tarifniveau kalkuliert. Zu Frage 4: Diese Frage kann durch den Magistrat nicht beantwortet werden. Zu Frage 5: Siehe Frage 4. Zu Frage 6: Nach Rücksprache mit der zuständigen Pflegekasse - dort liegen die Lohnlisten vor - hat die JKS die Leitungen der beiden Pflegeheime nicht auffällig hoch bezahlt. Zu Frage 7: Siehe Frage 6. Zu Frage 8: Da die Lohnlisten anonymisiert sind, kann dazu vom Magistrat keine Aussage getroffen werden. Dies ist bei Vertragsverhandlungen üblich und entspricht den geltenden Datenschutzbestimmungen. Zu Frage 9: Die JKS hat für das Jahr 2020 die Schiedsstelle gem. § 76 SGB XI zur Festsetzung der Entgelte nach §§ 84ff. SGB XI aufgerufen. Ein solches Verfahren ist das Recht eines jeden Trägers und wird deshalb vom Magistrat nicht kommentiert. Zu Frage 10: Bei Pflegesatzverhandlungen werden festgelegte Unterlagen an die zuständige Pflegekasse, den Landeswohlfahrtsverband (wenn beteiligt) und den zuständigen Sozialhilfeträger übermittelt. Diese Unterlagen werden nach einem festgelegten Schema geprüft. Nach Zustimmung aller beteiligter Kostenträger wird ein Versorgungsvertrag mit der Einrichtung bzw. eine Vergütungsvereinbarung geschlossen. Die Federführung in diesen Verfahren liegt bei den Pflegekassen. Zu Frage 11: Da die Überprüfung der Einrichtungen durch die zuständige Pflegekasse (gem. §§ 112,114 SGB XI) erfolgt, kann der Magistrat dazu keine Aussage treffen. Zu Frage 12: Die Konstellation, wie sie bei der AWO in Verbindung mit der JKS vorliegt, wird in Frankfurt von keinen anderem Träger praktiziert. Ob dieses Modell außerhalb Frankfurts zur Anwendung kommt, kann der Magistrat nicht sagen. Zu Frage 13: Siehe Antwort zu 4. Zu Frage 14: Das liegt nicht im Einflussbereich des Magistrats. Zu Frage 15: Der Magistrat ist der falsche Adressat für diese Frage. Zu Frage 16: Im Bereich der gewerblichen Immobilien tarieren sich Angebot und Nachfrage aus. Zu Frage 17: Durch Vertragsverhandlungen mit den zuständigen Pflegekassen, dem Landeswohlfahrtsverband und dem zuständigen Sozialhilfeträger werden die gemachten Angaben überprüft und die möglichen abrechenbaren Kosten abgestimmt. Zu Frage 18: Siehe Antwort zu 17. Zu Frage 19: Dem Magistrat liegen die Verträge der selbstzahlenden Bewohnerinnen und Bewohner nicht vor, deshalb kann diese Frage nicht beantwortet werden. Zu Frage 20: Siehe Antwort zu Frage 19.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. April 2020BB 205Die Stadt Frankfurt und die AWO XXXVIII - Schaden in der Pflege?Magistratsbericht
  2. 4. November 2020AA 798Die Stadt und die AWO LXVII - Auffälligkeiten in der PflegeSTVV-Anfrage · FDP
  3. 12. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 50 Wochen
    BB 148Die Stadt und die AWO LXVII - Auffälligkeiten in der Pflege
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 13.07.2021
TO I, TOP 166
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 148 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
IBF (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis)

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