Riederwaldtunnel: Lärmschutz für die Pestalozzischule während der Bauzeit
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 18.05.2018, B 147
Betreff: Riederwaldtunnel: Lärmschutz für die Pestalozzischule während der Bauzeit Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2018, § 2201 - A 730/14 SPD, B 48/17 -
- Nach Erkenntnissen des Magistrats wurden bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.10.2017 die durch die Baustelle zu erwartenden Lärmimmissionen und die geplanten Schutzkonzepte durch Hessen Mobil vorgestellt. Für die Schule, den Kindergarten, den Hort und den Außenbereich sind sowohl aktive als auch passive Schutzmaßnahmen vorgesehen. Durch die vorgesehenen Lärmschutzwände mit einer Höhe von 3 und 6 Metern kann der Baulärm an der Außenfassade der Pestalozzischule reduziert werden. Zusätzlich werden an der Süd-/Westfassade ergänzend Schallschutzfenster eingebaut. Hierdurch kann bei geschlossenen Fenstern ein Innenraumpegel von 35 dB(A) erreicht werden.
- Für Unterrichtsräume wird nach der VDI-Richtlinie 2719, "Schalldämmung von Fenstern" ein Wert von 30dB(
- A)bis 40dB(
- A)empfohlen. Der Magistrat geht daher davon aus, dass mit den im Gutachten von Hessen Mobil in Erwägung gezogenen Schutzmaßnahmen in den Klassenräumen die Lärmschutzwerte eingehalten werden.
- Unter Berücksichtigung und Beachtung der vorgenannten Schutzmaßnahmen ist nach derzeitigem Kenntnisstand des Magistrats die Durchführung eines ordnungsgemäßen Unterrichts gewährleistet.
- Der Magistrat arbeitet bereits seit 2014 in der Frage des Lärmschutzes für die durch den Bau des Riederwaldtunnels betroffene Pestalozzischule dezernatsübergreifend zusammen. Hierbei wurde das Verkehrsministerium auf die Notwendigkeit von ausreichend Schutzmaßnahmen hingewiesen, die vorgelegten Gutachten analysiert und auf Hessen Mobil eingewirkt, den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main als landesrechtlich zuständige Fachbehörde im Hinblick auf den Baulärm bei der Festlegung des Bauverfahrens und der Schutzmaßnahmen zu beteiligen und dies mit ihr abzustimmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Mai 2018 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf A 730 zurück — STVV-Anfrage von SPD, beschlossen am 19. November 2014. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION