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Riederwaldtunnel: Lärmschutz für die Pestalozzischule während der Bauzeit

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 155

Betreff: Riederwaldtunnel: Lärmschutz für die Pestalozzischule während der Bauzeit Vorgang: A 730/14 SPD, l. B 147/18 Zwischenbericht: Die vom Ortsbeirat 11 erwünschten Maßnahmen a) Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße, b) Einrichten einer Pforte für Fußgänger durch Überlappen von zwei Wandsegmenten und c) Zufahrt für Autos an eine andere Stelle zu verlegen, dienen aus Sicht des Magistrats dem Schutz des Schulgebäudes und tragen zur Sicherstellung des Schulbetriebes bei. Der Magistrat erachtet die Planänderungen im Planfeststellungsverfahren in Bezug auf die Verbesserung der Lärmbelastung der Liegenschaft Vatterstraße 1-9 (Pestalozzischule und Kindergarten) als unzureichend. Durch die aktuell geplanten Maßnahmen und Änderungen im Plan sehen wir keine Verbesserung für die Lärmbelastung der Liegenschaft Vatterstraße 1-9. Gegenüber der Vorhabenträgerin wurden diese Bedenken durch die Stadt Frankfurt am Main bereits vorgetragen und werden weiter aufrecht erhalten. Deshalb haben wir um geeignete Vorschläge gebeten, mit denen die Lärmbelastung auf ein erträgliches Maß reduziert werden kann. Bezüglich der baulichen Maßnahmen möchten wir darauf aufmerksam machen, dass es sich bei der Liegenschaft Vatterstraße 1-9 um ein Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) handelt und für Veränderungen am Gebäude immer eine Genehmigung nach §18 HDSchG erforderlich ist. Aktuell ist als passiver Schallschutz vorgesehen, an der Süd- und Westfassade des Gebäudes die Fenster gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erneuern. Eine denkmalrechtliche Genehmigung kann nur für Holzfenster in Aussicht gestellt werden, deren Gestaltung, Einteilung und Farbgebung den ursprünglichen (bauzeitlichen) Fenstern entspricht. Allgemein wird davon ausgegangen, dass ein Luftaustausch auch während des Unterrichts und nicht nur als Stoßlüftung während der Pausen sinnvoll ist. Deshalb überprüft der Magistrat, ob für den Einbau einer zentralen oder dezentralen Lüftungsanlage eine denkmalrechtliche Genehmigung erlangt werden kann. Hierbei ist zu beachten, dass durch den Einbau einer Belüftungsanlage keine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung des Kulturdenkmals entsteht. Es dürfen auch keine massiven Eingriffe in die Bausubstanz oder das innere und äußere Erscheinungsbild des Gebäudes erfolgen. Darüber hinaus begrüßt der Magistrat, dass sich der Hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Herr Al-Wazir, für die Belange der Frankfurter Schulkinder an der Pestalozzischule einsetzt und sich für den Einbau einer Lüftungsanlage sowie einen effizienten Lärmschutz ausgesprochen hat. Der Magistrat geht davon aus, dass das Machbare und technisch Mögliche umgesetzt wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. Mai 2019 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf A 730 zurück — STVV-Anfrage von SPD, beschlossen am 19. November 2014. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 11
Sitzung 32 · 17.06.2019
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 155 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneBFFFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 32 · 19.08.2019
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 155 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 32 · 19.08.2019
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 155 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

Verkehrsausschusses
Sitzung 32 · 20.08.2019
TO I, TOP 62
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 155 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

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