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TTIP, CETA und TISA - Die politische Gestaltungshoheit erhalten

Vorlagentyp: B
16 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 20.05.2016, B 146

Betreff: TTIP, CETA und TISA - Die politische Gestaltungshoheit erhalten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.2016, § 6853 - NR 1378/16 GRÜNE - Zu a) Eine Liberalisierung der Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP - Transatlantic Trade and Investment Partnership) wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Steigerung des Außenhandelsvolumens zwischen der EU und den USA beitragen. Inwieweit die von der EU-Kommission genannten Schätzungen von ca. 119 Mrd. Euro gesamtwirtschaftlichem Gewinn für die EU zutreffen, lässt sich nicht beurteilen. Eine Intensivierung der Handelsbeziehungen aber ist realistisch und daher zunächst auch positiv zu bewerten. Grundsätzlich steht es weiter im Interesse der kommunalen Daseinsvorsorge, die Gestaltungshoheit im Sinne des Lissabon-Vertrags zu erhalten und sich möglichst nicht abhängig von den jeweiligen Entwicklungen der sektoriellen Märkte zu machen. Die Beschlussvorlage des Städtetags vom Sommer 2015 ist von daher inhaltlich wie auch strategisch unverändert zu begrüßen. Es ist jedoch naheliegend, dass eine umfassende Harmonisierung der non-tarifären Handelshemmnisse, insbesondere bei technischen Standards, die Anbieter von Produkten und Dienstleistungen aus den USA eher begünstigt als europäische Unternehmen, insbesondere aus Deutschland. Vor allem im Bereich technologischer Anwendungen im Automobil-, Gesundheitssektor wie auch Maschinen- und Anlagenbau bestehen hier höhere technische Anforderungen und Zulassungsbestimmungen. Insofern würden die Harmonisierungen einen breiteren Marktzugang für technologisch weniger ausgereifte Produkte und Dienstleistungen ermöglichen, während die Anbieter der hochwertigen und technisch ausgereiften Produkte hierdurch keinen Wettbewerbsvorteil haben. Im Gegenteil, die Anbieter der qualitativ weniger hochwertigen Produkte und Dienstleistungen könnten ihre niedrigeren Herstellungs- bzw. Servicekosten als Preisvorteil nutzen und den Technologieführern so leichter Marktanteile abnehmen. Dies steht nicht im Interesse einer hochspezialisierten Volkswirtschaft wie im Falle Deutschlands. Anders verhält es sich mit den Standards bei Banken, hier sind die Anforderungen hinsichtlich Verbraucherschutz und Regulierungsvorschriften in den USA deutlich schärfer. In den klassischen Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge wie Versorgung der Bevölkerung mit Energie, Wasser, Gesundheit, sozialen Einrichtungen, Umweltschutz, Verkehr etc. sind die Standards jedoch allgemein niedriger als z. B. in Deutschland einzuschätzen. Folglich würde die kommunale Daseinsvorsorge in einer Stadt wie Frankfurt am Main aufgrund des Kostendrucks auf die öffentlichen Haushalte eher angehalten sein, kostengünstigere, aber eben auch möglicherweise qualitativ minderwertigere Dienstleistungen und Produkte für die kommunale Daseinsvorsorge einzukaufen. CETA und TTIP könnten an dieser Stelle die Gestaltungshoheit in der kommunalen Daseinsfürsorge tangieren. Zu b und c) Das weitere Verfahren wird voraussichtlich wie folgt sein: Nach Abschluss der Übersetzung des endgültigen Abkommens in alle EU-Amtssprachen wird die Kommission den Entwurf gleichzeitig an das Europäische Parlament (EP) und den EU-Rat übermitteln. Ein Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung könnte im Herbst 2016 gefasst werden. Danach wird die Zustimmung des EP eingeholt. Eine vorläufige Anwendung tritt erst nach Zustimmung des EP ein. Die Teile des Abkommens, die in mitgliedstaatlicher Zuständigkeit liegen, können erst nach Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten in Kraft treten. Die Bundesregierung geht davon aus, dass es sich bei CETA um ein sogenanntes "gemischtes Abkommen" handelt, bei dem neben Kanada und der Europäischen Union auch die EU-Mitgliedsstaaten Vertragsparteien sind. In diesem Fall ist zur Annahme ein einstimmiger Beschluss aller Mitgliedsstaaten im Rat erforderlich - und eine Ratifizierung des Abkommens durch die nationalen Parlamente. Die Verhandlungen zum TiSA-Abkommen betreffen den Dienstleistungssektor und finden nicht geheim statt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) informiert den Bundesrat und Bundestag mit regelmäßigen Berichten aus dem Handelspolitischen Ausschuss, in welchem die EU-Kommission über den Fortschritt der Verhandlungen berichtet. Trotz der Kommunikationslinie des BMWi ist nicht auszuschließen, dass die Regularien von TTIP, CETA und TISA die kommunale Daseinsfürsorge und damit die politische Gestaltungshoheit der Stadt Frankfurt am Main tangieren könnten. Der Magistrat wird demzufolge aufmerksam beobachten, ob und wann es den Zeitpunkt gibt, sich als Stadt Frankfurt am Main zu positionieren und schließt sich im Übrigen der Argumentation des Beschlussvorschlags des Städtetages und der kommunalen Spitzenverbände an. Zu d) Die TTIP bietet einerseits die Chance, die komplexen Systeme aus Vorschriften und Regeln in der Wirtschaft langfristig so zu gestalten, dass sie potentielle Vorteile für Bürgerinnen und Bürger bieten könnten: geringere Warenpreise und eine größere Produktvielfalt. Durch den Abbau bürokratischer Hindernisse und Zölle sparen die Unternehmen Kosten und können so die Preise senken. Auch die größere Produktvielfalt erklärt sich durch den Abbau von Handelsbeschränkungen. Schließlich erwarten Experten vom vereinfachten transatlantischen Handel mehr Jobs in Deutschland. Zum einen, weil deutsche Unternehmen, vor allem Mittelständler, mehr exportieren können. Zum anderen, weil auch US-Unternehmen verstärkt in Deutschland investieren würden. So wollen die EU und die USA zum Beispiel im Bereich Zukunftstechnologien eng bei der Entwicklung gemeinsamer Standards kooperieren. Der Gestaltungsspielraum für die Zukunft soll gewahrt bleiben: die EU wird keines ihrer grundlegenden Gesetze zum Schutz von Menschen, Tieren oder Umwelt aufheben.Vor allem geht es darum, unterschiedliche Normen und Zulassungsverfahren überall dort anzunähern, wo sich ohne Abstriche beim Verbraucherschutz bürokratische Hemmnisse reduzieren lassen. Die Bundesregierung setzt sich auch dafür ein, dass im Kulturbereich keine zusätzlichen Verpflichtungen für Deutschland bzw. für die EU vereinbart werden, die über bestehende WTO/GATS-Verpflichtungen hinausgehen. Diese Positionen können von der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, den EU-Mitgliedstaaten und den nationalen Parlamenten aufgegriffen werden und so in die Verhandlungsposition der EU einfließen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Januar 2016NRNR 1378TTIP, CETA und TISA - Die politische Gestaltungshoheit erhaltenSTVV-Antrag · GRÜNE
  2. 20. Mai 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    BB 146TTIP, CETA und TISA - Die politische Gestaltungshoheit erhalten
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 2 · 30.06.2016
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 146 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
Linke (Zurückweisung)FDP (Kenntnis)BFF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Zurückweisung) FDP und BFF (= Kenntnis)

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 2 · 05.07.2016
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 146 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFrankfurter
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
AfD (Kenntnis)BFF (Kenntnis)FRAKTION (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF (= Kenntnis) FRAKTION (= Zurückweisung)

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