TTIP, CETA und TISA - Die politische Gestaltungshoheit erhalten
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBegründung
Gestaltungshoheit erhalten Die zwischen der EU, den USA und Kanada geplanten Handelsabkommen TTIP und CETA sind nach Meinung der Initiatoren von großer Bedeutung für Europa. Sie werden gleichwohl sehr kontrovers diskutiert. Angesichts des rasanten Aufstiegs anderer Märkte wie China könnten, so die Befürworter der Abkommen, Deutschland und Europa im globalen Wettbewerb die Chance bekommen, auch künftig die entscheidenden Handelsvorschriften zu setzen und die hohen Standards zum Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz in weiteren, internationalen Handelsabkommen zur Geltung zu bringen. Zudem sei mit dem Abkommen TISA, das zwischen 23 wichtigen Staaten der Welthandelsorganisation verhandelt wird, geplant, den Marktzugang für deutsche Unternehmen im internationalen Dienstleistungshandel zu verbessern. Dennoch gibt es gerade auch von kommunaler Seite Bedenken gegen diese Abkommen, die in zahlreichen Beschlüssen kommunaler Körperschaften schon formuliert worden sind. Nach derzeitigem Kenntnisstand - und insbesondere nach Eindrücken aus der öffentlichen Debatte - könnten TTIP, CETA und TISA die souveräne Gestaltungshoheit der Kommunen bezüglich der kommunalen Daseinsvorsorge beeinflussen. Stichpunkte hierzu sind etwa Privatisierungen der kommunalen Daseinsvorsorge (möglicherweise entgegen politischen Beschlüssen des Stadtparlaments), Restriktionen in einer möglichen Bindung öffentlicher Aufträge an soziale und ökologische Kriterien. Im gemeinsamen Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen der kommunalen Spitzenverbände und des Verbands kommunaler Unternehmen vom Oktober 2014 heißt es hierzu: "Sollten typische kommunale Dienstleistungen wie die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, der Öffentliche Personennahverkehr, Sozialdienstleistungen, Krankenhäuser oder die Kultur Regeln zur Liberalisierung unterworfen werden, würde die derzeit garantierte umfassende Organisationsentscheidung von Kommunalvertretern durch rein am Wettbewerbsgedanken ausgerichtete einheitliche Verfahren ersetzt." (http://www.staedtetag.de/imperia/md/content/dst/inter net/fachinformationen/2013/pp_ttip_20141001.pdf) Die Bundesregierung hat verschiedentlich erklärt, dass mit den Handelsabkommen weder soziale und ökologische Standards, noch die kommunale Daseinsvorsorge tangiert würden. Die Verhandlungen der Abkommen erfolgen jedoch ohne die Beteiligung der Öffentlichkeit.
Inhalt
Antrag vom 26.01.2016, NR 1378
Betreff: TTIP, CETA und TISA - Die politische Gestaltungshoheit erhalten Die zwischen der EU, den USA und Kanada geplanten Handelsabkommen TTIP und CETA sind nach Meinung der Initiatoren von großer Bedeutung für Europa. Sie werden gleichwohl sehr kontrovers diskutiert. Angesichts des rasanten Aufstiegs anderer Märkte wie China könnten, so die Befürworter der Abkommen, Deutschland und Europa im globalen Wettbewerb die Chance bekommen, auch künftig die entscheidenden Handelsvorschriften zu setzen und die hohen Standards zum Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz in weiteren, internationalen Handelsabkommen zur Geltung zu bringen. Zudem sei mit dem Abkommen TISA, das zwischen 23 wichtigen Staaten der Welthandelsorganisation verhandelt wird, geplant, den Marktzugang für deutsche Unternehmen im internationalen Dienstleistungshandel zu verbessern. Dennoch gibt es gerade auch von kommunaler Seite Bedenken gegen diese Abkommen, die in zahlreichen Beschlüssen kommunaler Körperschaften schon formuliert worden sind. Nach derzeitigem Kenntnisstand - und insbesondere nach Eindrücken aus der öffentlichen Debatte - könnten TTIP, CETA und TISA die souveräne Gestaltungshoheit der Kommunen bezüglich der kommunalen Daseinsvorsorge beeinflussen. Stichpunkte hierzu sind etwa Privatisierungen der kommunalen Daseinsvorsorge (möglicherweise entgegen politischen Beschlüssen des Stadtparlaments), Restriktionen in einer möglichen Bindung öffentlicher Aufträge an soziale und ökologische Kriterien. Im gemeinsamen Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen der kommunalen Spitzenverbände und des Verbands kommunaler Unternehmen vom Oktober 2014 heißt es hierzu: "Sollten typische kommunale Dienstleistungen wie die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, der Öffentliche Personennahverkehr, Sozialdienstleistungen, Krankenhäuser oder die Kultur Regeln zur Liberalisierung unterworfen werden, würde die derzeit garantierte umfassende Organisationsentscheidung von Kommunalvertretern durch rein am Wettbewerbsgedanken ausgerichtete einheitliche Verfahren ersetzt." (http://www.staedtetag.de/imperia/md/content/dst/inter net/fachinformationen/2013/pp_ttip_20141001.pdf) Die Bundesregierung hat verschiedentlich erklärt, dass mit den Handelsabkommen weder soziale und ökologische Standards, noch die kommunale Daseinsvorsorge tangiert würden. Die Verhandlungen der Abkommen erfolgen jedoch ohne die Beteiligung der Öffentlichkeit. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat beauftragt, a) zu prüfen und zu berichten, inwiefern nach dem bisherigen Stand der Verhandlungen die Handelsabkommen TTIP, CETA und TISA die politische Gestaltungshoheit der Stadt Frankfurt am Main tangieren können, b) gegebenenfalls die Position der Stadt Frankfurt am Main zum Schutz der kommunalen Gestaltungshoheit und der kommunalen Daseinsvorsorge gegenüber der EU-Kommission, der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Hessen sowie dem Deutschen Städtetag geltend zu machen, c) sich bei diesen Organen schriftlich dafür einzusetzen, dass eine Transparenz der Verhandlungen gewährleistet wird und den kommunalen Spitzenverbänden ein Beteiligungsrecht bei der Entscheidungsfindung eingeräumt wird, d) sich dafür einzusetzen, dass in den Bereichen Bildung und Kultur die Gestaltungshoheit der Kommunen und der politischen Entscheidungsträger gewahrt bleibt.
Begründung: In einem gemeinsamen Positionspapier der kommunalen Spitzenverbände und des Verbands kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) aus dem Jahre 2014 wird ein weiterer Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Europa und den USA grundsätzlich begrüßt, gleichzeitig aber betont, dass ein Freihandelsabkommen die für die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Dienstleistungen der Kommunen nicht beeinträchtigen dürfe. Kommunale Dienstleistungen dürften durch das Abkommen nicht tangiert werden. So sollten etwa sogenannte Marktzugangsverpflichtungen im TTIP und weiteren Freihandelsabkommen nicht auf die kommunale Daseinsvorsorge angewendet werden. In der Stellungnahme wird betont: "Durch derartige Verpflichtungen im TTIP könnte die kommunale Daseinsvorsorge ausgehöhlt werden. Deshalb fordern wir, insbesondere die nicht-liberalisierten Bereiche der Daseinsvorsorge aus dem Abkommen zu nehmen." Weiter heißt es: "Bei der europäischen Reform des öffentlichen Auftragswesens und der Konzessionsrichtlinie haben im Zusammenhang mit der Wasserversorgung und dem Rettungsdienst am Ende die politische Einsicht zu Gunsten kommunaler Strukturen und das hohe Leistungsniveau kommunaler Dienstleistungen gesiegt. Das Erreichte darf durch Freihandelsabkommen nicht unterlaufen werden." Zudem wird betont, dass in den Ländern der EU geltende Standards in der Umweltpolitik und im Verbraucherschutz auf keinen Fall dem vorrangigen Ziel des Abbaus von Handelshemmnissen geopfert werden dürften. Zur Bewahrung der kulturellen Vielfalt unserer Stadt ist es wichtig darauf einzuwirken, dass die möglichen Bestimmungen des TTIP die Gestaltungshoheit im Bereich der Kultur nicht antastet. Aus unserem kommunalen Selbstverständnis, aber auch aufgrund der UNESCO-Konvention "Kulturelle Vielfalt", sind wir dem Schutz und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verpflichtet. Dies zeigen wir mit unseren Leistungen in allen kulturellen Bereichen unserer Stadt, unabhängig von Sparten oder Institutionen. Gerade die Förderung der Freien darstellenden Künste, aber auch von städtischen Bühnen, so Schauspiel und Oper, Museen, Film- und Musikeinrichtungen sowie der gesamten soziokulturellen Arbeit, wie auch die Förderung der kulturellen Bildung müssen weiterhin ohne Einschränkungen gewährleistet und einer Ökonomisierung entzogen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2016Sie sind hierNRNR 1378TTIP, CETA und TISA - Die politische Gestaltungshoheit erhaltenSTVV-Antrag · GRÜNE
- 20. Mai 2016Antwort des Magistrats · nach 16 WochenBB 146TTIP, CETA und TISA - Die politische Gestaltungshoheit erhaltenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme) Stv. Krebs (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn gegen FDP (= Ablehnung); Stv. Krebs (= Enthaltung)