Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und Sanierung
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Bericht des Magistrats vom 20.05.2016, B 141
Betreff: Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und Sanierung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.2016, § 6813 - OA 708/16 OBR 6 - Im Zuge des barrierefreien Umbaus des Bahnhofs Griesheim werden sämtliche Aufzüge mit einem neuen Fahrgastinformationssystem ausgestattet, welches digitale Informationen zur Funktionstüchtigkeit der Aufzüge zu Verfügung stellt. Die Planungen der Deutschen Bahn AG sehen vor, dass es mit einer App für Smartphones möglich sein wird, "seinen" Aufzug auszuwählen und sich über den aktuellen Stand der Funktionstüchtigkeit zu informieren. Außerdem werden alle Aufzüge mit der Notruf- und Servicezentrale der DB verbunden und damit eine schnelle und reibungslose Störungsbehebung ermöglicht. Die stadtteilverbindende Personenunterführung Alte Falterstraße wird eine neue Notrufanlage erhalten. Für die bahnsteigverbindende Personenunterführung der Deutschen Bahn AG ist dies nicht vorgesehen. Auf Anfrage wurde dem Magistrat mitgeteilt, dass Neuinstallationen von Notrufsäulen im Bereich von Anlagen der Deutschen Bahn AG nicht mehr durchgeführt werden, da aufgrund der verbreiteten Nutzung von Handys der tatsächliche Bedarf an Notrufsäulen immer mehr verloren geht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2015OFOF 1298/6Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und SanierungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. Dezember 2015OFOF 1555/6Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und SanierungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Januar 2016OAOA 708Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und SanierungAnregung
- 20. Mai 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 64 WochenBB 141Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und SanierungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)