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Seniorengerechtes Wohnen in Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B
20 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Bericht des Magistrats vom 15.03.2013, B 135

Betreff: Seniorengerechtes Wohnen in Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2012, § 2450 - NR 419/12 RÖMER - Da es keine allgemeingültige Definition für den Begriff "seniorengerechtes Wohnen" gibt, verwendet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den erweiterten Begriff des "altersgerechten Wohnens". Danach umfasst eine altersgerechte Wohnung gewisse Mindeststandards wie barrierefreie Erreichbarkeit des Umfeldes, ausreichende Bewegungsflächen und Türbreiten und Vorhandensein einer bodengleichen Dusche. Auf dieser Grundlage und mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt der Magistrat bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des seniorengerechten Wohnens. Die Programme werden regelmäßig auf ihre Zielgenauigkeit überprüft und bei Bedarf erweitert. A) Im Wohnungsbestand: Mit dem "Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes, Verbesserung des Wohnumfeldes und Stadtbildpflege" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9041 v. 11.11.2010) kann das bestehende Wohnungsangebot durch Umbauten im Bestand gezielt für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung verbessert werden. Mit diesem Programm können aus kommunalen Mitteln Maßnahmen zur barrierefreien Erreichbarkeit und Nutzbarkeit von Wohnungen z.B. durch den nachträglichen Ein- und Anbau von Aufzügen sowie Maßnahmen zur Beseitigung baulicher Hindernisse in Wohnungen gefördert werden. Für die Vergabe von entsprechenden Darlehen und Zuschüssen stehen Mittel aus der Produktgruppe 18.01 Leistungen des Jugend und Sozialamtes, Produktdefinition 5.001783500100600 zur Verfügung. Des Weiteren bestehen Fördermöglichkeiten nach den Landesrichtlinien für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum. Hier stehen eingeschränkt Mittel für die Beseitigung baulicher Barrieren zur Verfügung. Ziel ist, dass behinderte Menschen selbstständig und unabhängig im eigenen Haushalt leben können. Eine Beratung Frankfurter Haushalte und die Antragstellung erfolgt bei der städtischen Wohnungsbauförderstelle. B) Im Wohnungsneubau: Mit dem "Frankfurter Programm für soziale Mietwohnungsbauförderung" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 8962 v. 11.11.2010) werden Maßnahmen zur Schaffung der barrierefreien Erreichbarkeit und Nutzbarkeit von Wohnungen durch eine Sonderförderung unterstützt. In diesem Programm erfolgt die Förderung komplementär zum Landesprogramm. Nach den technischen Anforderungen für Barrierefreies Bauen (Ziffer 4.1 der Landesrichtlinie zur sozialen Wohnraumförderung) sind alle Wohnungen barrierefrei nach DIN 18040-2 (ehem. 18025 Teil 2) zu planen, wenn das Gebäude mit einem Aufzug ausgestattet wird. Für diese Wohnungen wird ein Flächenzuschlag von 8 % gewährt. Im "Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau" werden besondere Maßnahmen zur Schaffung der barrierefreien Erreichbarkeit von Wohnungen mit einem Bonusdarlehen zusätzlich gefördert. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen über die Anforderungen der Hessischen Bauordnung hinausgehen. Nach Ziffer 5.4.2 sind auch Seniorenwohngemeinschaften wohnberechtigt. Diese Wohnungen müssen die Mindestanforderungen altengerechten Wohnens erfüllen. Daneben verfolgt die ABG Frankfurt Holding mit einer konzerneigenen Richtlinie das Ziel, beim Neubau von Wohnungen die Schaffung barrierefreien Wohnraums zum Standard machen. Dazu werden bei allen Neubaumaßnahmen die rohbaulichen Voraussetzungen für Barrierefreiheit geschaffen. Weitere Ausbaumaßnahmen, wie etwa das Tieferlegen der Lichtschalter oder besondere Badeinbauten können bei Einzug eines mobilitätseingeschränkten Mieters nachgerüstet werden. Der Magistrat sieht derzeit keinen Bedarf für ein gesondertes Programm, da die Aufgabe als Querschnittsaufgabe im Rahmen der bestehenden Wohnungsbauförderung wahrgenommen wird. Nichtsdestotrotz ist der Magistrat gegenüber Anregungen und Verbesserungsvorschlägen zu den städtischen Förderprogrammen immer aufgeschlossen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Oktober 2012NRNR 419Programm .Seniorengerechtes Wohnen in Frankfurt am Main.STVV-Antrag · RÖMER
  2. 15. März 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    BB 135Seniorengerechtes Wohnen in Frankfurt am Main
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 19 · 15.04.2013
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPPiratenRömer
Sonstige:
Freie Wähler (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 19 · 18.04.2013
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

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