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Anmietung der Liegenschaft Solmsstraße 27 bis 37

Vorlagentyp: B
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat berichtet über die Anmietung der Liegenschaft Solmsstraße 27 bis 37 und die bestehenden Mietverträge an verschiedenen Standorten. Es wird darauf hingewiesen, dass Sonderkündigungsrechte in den Mietverträgen geregelt sind und die freiwerdenden Liegenschaften städtischen Ämtern zur Deckung ihrer Bedarfe zugewiesen werden sollen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Solmsstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 22.10.2026.

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Bericht

Zu den in der Anfrage thematisierten Punkten nimmt der Magistrat wie folgt Stellung:

Zu 1. und 2.: Das Amt für Bau und Immobilien und das Stadtschulamt sind an vier Standorten untergebracht, für die folgende Mietverträge bestehen: Liegenschaft mtl. Mietzins Mietdauer Mietfläche Berliner Str. 33 - 35 58.300,79 € unbefristet, kündbar zum 30.11. jeden Jahres 4.650 m2 Gerbermühlstr. 48 / Seehofstr. 41 195.730,09 € 30.11.2036 Büro 20.937,87 m2 Hof 13.780,28 m2 Gutleutstr. 7 - 11 110.339,47 € 31.03.2023 6.551,82 m2 Mörfelder Landstr. 6/8 41.871,36 € 30.11.2021 3.438 m2 Zu 3.: In den Mietverträgen für die Gutleutstr. 7-11 und die Gerbermühlstr. 48/Seehofstr. 41 sind jeweils Sonderkündigungsrechte geregelt.

Zu 4.: Für die Gutleutstr. 7 - 11 kann das Sonderkündigungsrecht zum 28.02.2022 ausgeübt werden. In diesem Fall würde ein Pönale in Höhe von rund 1,7 Mio. Euro fällig. Für die Liegenschaft Gerbermühlstr. 48/Seehofstr. 41 kann ein Sonderkündigungsrecht zum 30.11.2021 ausgeübt werden. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechtes wäre ein Pönale in Höhe von 15 Monatsmieten fällig, was einer Summe von rund 3,1 Mio. Euro entspricht. Zusätzlich würde die ausgesetzte Indexierung aus dem Infrastrukturvertrag für das Nordwestzentrum (NWZ) in Höhe von rund 8,4 Mio. Euro fällig und es entfiele der im Infrastrukturvertrag derzeit gewährte Nachlass auf die jährliche Zahlungsverpflichtung (1.650.000 Euro zzgl. MwSt. anstatt 3.980.405,36 Euro brutto). In der Folge wäre ab 01.12.2021 die volle Zahlungsverpflichtung in Höhe von derzeit 3.980.405,36 Euro für die Restlaufzeit bis 30.11.2036 zu leisten. Es ergäben sich über die Laufzeit in Summe Zusatzzahlungen in Höhe von weiteren rund 30 Mio. Euro. Der Magistrat sieht derzeit keine Sonderkündigung für die Liegenschaft Gerbermühlstr. 48/Seehofstr. 41 vor.

Zu 5. bis 7.: Die freiwerdenden Liegenschaften sollen für den Zeitraum der verbleibenden Mietzeit bevorzugt städtischen Ämtern zur Deckung ihrer Bedarfe zugewiesen werden. Für die Liegenschaft Gerbermühlstr. 48/Seehofstr. 41 besteht zudem ein Recht zur Untervermietung. Hier liegen bereits erste Anfragen von möglichen Nachnutzern vor, sodass zum jetzigen Stand davon auszugehen ist, dass eine Anschlussnutzung sichergestellt werden kann. Eine konkrete Belegungsplanung ist derzeit, 18 Monate vor dem vorgesehenen Auszug der bisherigen Nutzer, noch nicht abgeschlossen. Erst nach Abschluss dieser Planungen kann über die Ausübung des Sonderkündigungsrechtes für die Gutleutstr. 7 - 11 entschieden werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. November 2019MM 185Anmietung der Liegenschaft Solmsstraße 27 bis 37, 60486 Frankfurt am Main als gemeinsamer Standort für das Amt für Bau und Immobilien (ABI) und das StadtschulamtMagistratsvortrag
  2. 4. Dezember 2019AA 612Anmietung der Liegenschaft Solmsstraße 27 bis 37STVV-Anfrage · AfD
  3. 16. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    BB 133Anmietung der Liegenschaft Solmsstraße 27 bis 37
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 5
Sitzung 40 · 15.05.2020
TO I, TOP 60
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 133 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 40 · 19.05.2020
TO I, TOP 72
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 133 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 40 · 27.05.2020
TO II, TOP 55
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 133 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 41 · 30.06.2020
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 133 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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