Anmietung der Liegenschaft Solmsstraße 27 bis 37
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Zusammenfassung
Der Magistrat berichtet über die Anmietung der Liegenschaft Solmsstraße 27 bis 37 und die bestehenden Mietverträge an verschiedenen Standorten. Es wird darauf hingewiesen, dass Sonderkündigungsrechte in den Mietverträgen geregelt sind und die freiwerdenden Liegenschaften städtischen Ämtern zur Deckung ihrer Bedarfe zugewiesen werden sollen.
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Solmsstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 22.10.2026.
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Neues zu Solmsstraße per E-MailBericht
Zu den in der Anfrage thematisierten Punkten nimmt der Magistrat wie folgt Stellung:
Zu 1. und 2.: Das Amt für Bau und Immobilien und das Stadtschulamt sind an vier Standorten untergebracht, für die folgende Mietverträge bestehen: Liegenschaft mtl. Mietzins Mietdauer Mietfläche Berliner Str. 33 - 35 58.300,79 € unbefristet, kündbar zum 30.11. jeden Jahres 4.650 m2 Gerbermühlstr. 48 / Seehofstr. 41 195.730,09 € 30.11.2036 Büro 20.937,87 m2 Hof 13.780,28 m2 Gutleutstr. 7 - 11 110.339,47 € 31.03.2023 6.551,82 m2 Mörfelder Landstr. 6/8 41.871,36 € 30.11.2021 3.438 m2 Zu 3.: In den Mietverträgen für die Gutleutstr. 7-11 und die Gerbermühlstr. 48/Seehofstr. 41 sind jeweils Sonderkündigungsrechte geregelt.
Zu 4.: Für die Gutleutstr. 7 - 11 kann das Sonderkündigungsrecht zum 28.02.2022 ausgeübt werden. In diesem Fall würde ein Pönale in Höhe von rund 1,7 Mio. Euro fällig. Für die Liegenschaft Gerbermühlstr. 48/Seehofstr. 41 kann ein Sonderkündigungsrecht zum 30.11.2021 ausgeübt werden. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechtes wäre ein Pönale in Höhe von 15 Monatsmieten fällig, was einer Summe von rund 3,1 Mio. Euro entspricht. Zusätzlich würde die ausgesetzte Indexierung aus dem Infrastrukturvertrag für das Nordwestzentrum (NWZ) in Höhe von rund 8,4 Mio. Euro fällig und es entfiele der im Infrastrukturvertrag derzeit gewährte Nachlass auf die jährliche Zahlungsverpflichtung (1.650.000 Euro zzgl. MwSt. anstatt 3.980.405,36 Euro brutto). In der Folge wäre ab 01.12.2021 die volle Zahlungsverpflichtung in Höhe von derzeit 3.980.405,36 Euro für die Restlaufzeit bis 30.11.2036 zu leisten. Es ergäben sich über die Laufzeit in Summe Zusatzzahlungen in Höhe von weiteren rund 30 Mio. Euro. Der Magistrat sieht derzeit keine Sonderkündigung für die Liegenschaft Gerbermühlstr. 48/Seehofstr. 41 vor.
Zu 5. bis 7.: Die freiwerdenden Liegenschaften sollen für den Zeitraum der verbleibenden Mietzeit bevorzugt städtischen Ämtern zur Deckung ihrer Bedarfe zugewiesen werden. Für die Liegenschaft Gerbermühlstr. 48/Seehofstr. 41 besteht zudem ein Recht zur Untervermietung. Hier liegen bereits erste Anfragen von möglichen Nachnutzern vor, sodass zum jetzigen Stand davon auszugehen ist, dass eine Anschlussnutzung sichergestellt werden kann. Eine konkrete Belegungsplanung ist derzeit, 18 Monate vor dem vorgesehenen Auszug der bisherigen Nutzer, noch nicht abgeschlossen. Erst nach Abschluss dieser Planungen kann über die Ausübung des Sonderkündigungsrechtes für die Gutleutstr. 7 - 11 entschieden werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. November 2019MM 185Anmietung der Liegenschaft Solmsstraße 27 bis 37, 60486 Frankfurt am Main als gemeinsamer Standort für das Amt für Bau und Immobilien (ABI) und das StadtschulamtMagistratsvortrag
- 4. Dezember 2019AA 612Anmietung der Liegenschaft Solmsstraße 27 bis 37STVV-Anfrage · AfD
- 16. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 133Anmietung der Liegenschaft Solmsstraße 27 bis 37Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER