Empfehlungen für das Klinikum Frankfurt Höchst
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Bericht des Magistrats vom 28.04.2014, B 133
Betreff: Empfehlungen für das Klinikum Frankfurt Höchst Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4089 - A 437/13 FREIE WÄHLER - Frage 1) "Die Konkurrenz der öffentlich-rechtlichen Häuser in diesem Ballungsgebiet erfordert es, die Leistungserbringung zu hinterfragen und abzustimmen. Wir empfehlen, dem Träger sowie der Geschäftsführung, die Abteilungsgrößen, die Behandlungsspektren, die Serien und die Schwerpunkte zu prüfen und zu beurteilen, inwieweit mit den umliegenden kommunalen Häusern Absprachen bezüglich des Behandlungsspektrums getroffen werden können." Inwiefern ist der Magistrat dieser Empfehlung für das Klinikum Frankfurt Höchst nachgekommen? Antwort: Die Prüfung der Kooperationsmöglichkeiten zwischen dem Klinikum Frankfurt-Höchst und den MTK-Kliniken haben in genau diesen Überlegungen ihren Ursprung. Die zentrale Frage im Rahmen des Untersuchungsprozesses zu Chancen und Risiken einer Kooperation dieser Kliniken lautete: Wie kann es durch Konzentration der vorgehaltenen Ressourcen zu einer verbesserten und damit kostengünstigeren Nutzung kommen, ohne dass Patienten durch dann verlängerte Wege übergebührend belastet werden. Im Zuge der Entwicklung eines gemeinsamen medizinischen Konzeptes ist das gesamte Leistungsangebot der Häuser mit allen Kliniken analysiert und verglichen worden. Untersucht wurden ferner der regionale Markt im Allgemeinen, die Marktanteile der Kliniken und die Patientenströme. Auf dieser Basis ist ein gemeinsames Zielkonzept entwickelt worden, das eine Zentrums- und Schwerpunktbildung vorsieht. Frage 2) "Unserer Meinung nach verfügt das Klinikum Frankfurt über ein großes Potenzial in der schwerpunktorientierten Kombination von kardiologischer und allgemeinchirurgischer Versorgung. Hierzu empfehlen wir, die Optionen auf medizinische Leistungssteigerung, vor allem im Hinblick auf Schweregrad der Fälle im Leistungsbereich des Kreislaufs zu überprüfen." Inwiefern ist der Magistrat dieser Empfehlung für das Klinikum Frankfurt Höchst nachgekommen, "die Optionen auf medizinische Leistungssteigerung" in oben genannter Spezifizierung zu überprüfen? Antwort: Das Klinikum Frankfurt Höchst kann seit 2009 eine kontinuierliche Steigerungsrate der stationären Fälle in Höhe von ca. 1 Prozent aufweisen (dies entspricht in absoluten Zahlen ca. 1700 stationären Fällen und ca. 1500 Bewertungsrelationen). Auch für 2014 wird wieder von einer Steigerung der Fallzahlen ausgegangen und im Zuge der Jahresplanung und Verabschiedung des Wirtschaftsplans waren die Strategien des Klinikums Gegenstand der Diskussionen in den aufsichtsführenden Gremien. In den oben genannten Fachrichtungen ist das Klinikum von der medizinischen Expertise und der Angebotsstruktur am regionalen Markt bereits sehr gut aufgestellt. Frage 3) "Die Positionierung der Fachabteilung für Augenheilkunde und Gastroenterologie, die mit CMI-induziertem Rückgang gekennzeichnet sind, ist problematisch. Wir empfehlen diese Fachbereiche im Hinblick auf ambulante Potenziale zu überprüfen." Dies gelte ebenso für die Fachabteilung Orthopädie (siehe S. 9). Inwiefern ist der Magistrat dieser Empfehlung für das Klinikum Frankfurt Höchst nachgekommen, die "ambulanten Potenziale" in den genannten Fachabteilungen zu überprüfen? Antwort: Die Überprüfung aller Patienten auf das sogenannte ambulante Potential erfolgt ständig im Rahmen der Rechnungsprüfung durch die Krankenkassen. Für Patienten, die ambulant hätten behandelt werden können, wird von den Kostenträgern im Nachhinein der stationäre Aufenthalt nicht vergütet. Somit ist es ein zentrales Anliegen des Klinikums, den Anteil dieser Patienten so gering wie möglich zu halten. Die Anzahl dieser Patienten ist gering, so dass von einem ambulanten Potential im Klinikum Frankfurt Höchst von annähernd Null ausgegangen wird. Klinikintern wird aktuell diskutiert, inwieweit es strategisch sinnvoll ist, Abteilungen wie z.B. die Augenklinik zu verkleinern und separate ambulante und kostendeckende Behandlungsmöglichkeiten anzubieten. Die Teilnahme der Klinik an der ambulanten Versorgung nach §116b und der ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV) sind Ausdruck dieser Bestrebungen. Im Hinblick auf die Orthopädische und die Unfallchirurgische Klink ist geplant, spätestens nach Ausscheiden des jetzigen Chefarztes der Unfallchirurgie die Kliniken organisatorisch zusammenzufassen und neu zu strukturieren. Die dafür notwendigen strategischen Überlegungen (Fragen zur Endoprothetik, Unfallchirurgie, Sportmedizin etc.) werden zurzeit bearbeitet und entsprechende Entscheidungen vorbereitet. Frage 4) "Die Forderungsreichweite sollte [von 58] auf rund 40 Tage reduziert werden, damit Liquidität aufgebaut werden kann." Kam der Magistrat dieser konkreten Empfehlung bereits nach? Antwort: Aus der Buchungssystematik heraus steigt die Forderungslaufzeit zum 31.12. eines jeden Jahres überproportional an und wirkt sich negativ auf das Jahresmittel aus. Unterjährig liegt die Forderungsreichweite regelmäßig zwischen 40 und 45 Tagen und damit im Bereich der Forderungen des Landesrechnungshofes. Frage 5) "Wir empfehlen zu prüfen, ob alle möglichen Fördermittel beantragt und abgerufen wurden bzw. werden. Des Weiteren ist zu prüfen, ob kurzfristige Verbindlichkeiten nicht vor dem Hintergrund des derzeitigen Zinstiefs umgeschuldet werden können." (S. 70) Wurden diese Prüfungen zwischenzeitlich vorgenommen und welche Ergebnisse förderten sie zutage? Antwort: Langfristige Verbindlichkeiten hat das Klinikum nicht. Diese wurden im Rahmen der veränderten Gesellschaftsform bereits von der Stadt übernommen. Kurzfristige Verbindlichkeiten sind über den Cash-Pool der Stadt abgesichert. Die Zuweisung der pauschalen Fördermittel ist abhängig von Fallzahl und Fachabteilung und erfolgt jährlich. Die Förderungsgelder von Einzelmaßnahmen, z.B. Neubau werden von der Stadt abgerufen. Frage 6) "Die Personalaufwandsquote und/oder die Materialaufwandsquote sind bei konstantem Umsatz zu reduzieren. Alternativ sind die Umsatzerlöse bei konstanten Aufwendungen zu steigern" (S. 72). Inwiefern hat der Magistrat diese Empfehlung aufgenommen? Antwort: Da gemäß DV 223 betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind, kann im Klinikum Frankfurt Höchst eine Reduktion der Personalaufwandsquote nur schrittweise im Rahmen der sogenannten natürlichen Fluktuation erfolgen. Diese ist besonders in den Sekundär- und Tertiärbereichen gering. Einzig im Primärbereich ist eine größere Fluktuation zu verzeichnen. Eine Reduktion im Primärbereich ist allerdings als Mittel differenziert zu betrachten, da dieses die Gefahr beinhaltet, dass es zu einer Leistungsreduktion mit einem Rückgang der Umsatzerlöse kommt. Ungeachtet dessen wird im aktuellen Wirtschaftsplan aufgezeigt, wie durch eine vorübergehende Wirtschaftsbeschränkung die Personalaufwandsquote gesenkt werden kann. Bezüglich des Materialaufwandes wurden in 2013 mit Hilfe einer externen Beratung die Verbräuche analysiert und entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Bezüglich der Leistungssteigerung wird auf die Frage 2) verwiesen. Frage 7) "Das Klinikum Frankfurt hat die Umsatzerlöse zu erhöhen und/oder die Aufwandspositionen zu reduzieren" (S. 73). Hat der Magistrat diese Empfehlung angestoßen und wie gedenkt er, dem "Verzehr des Anlagevermögens" entgegenzuwirken? Antwort: Die gesamte Immobilie ist im Rahmen des Betriebsüberganges an die Stadt Frankfurt gegangen und wird damit vom Klinikum nicht bedient. Das eigene Anlagevermögen beschränkt sich somit im Wesentlichen auf Technische Anlagen und die Einrichtung und Ausstattung des Gebäudes und betrug gemäß Jahresabschluss am 31.12.2014 knapp 18 Mio €. Die dafür notwendigen Abschreibungen konnten durch entsprechenden Zuführungen gegenfinanziert werden (siehe Jahresabschluss 2012, Anlage 1, Seite 2 GuV!) Bezüglich der Leistungssteigerung und Umsatzerlöse wird auf Frage 2) bezüglich der Kostenreduktion auf die Frage 6) verwiesen. Frage 8) "dem Träger und der Geschäftsführung hier möglichst unmittelbar Gespräche zu den genannten Themen aufzunehmen, ggf. unter externer Moderation, um diese Wirtschaftlichkeitsreserven möglichst zeitnah heben zu können." Wurden bereits Gespräche diesbezüglich aufgenommen und falls ja, welche Ergebnisse konnten bislang generiert werden? Antwort: Seitens des Klinikums gibt es vielfältige Aktivitäten zur Senkung der Kosten in den sekundären Bereichen. Dazu gehören folgende Maßnahmen: In der Pathologie wird die ärztliche Leitung über eine Kooperation mit dem Klinikum Darmstadt von dort gestellt. Das Labor führt für andere Praxen und Kliniken Laboruntersuchungen durch, die größte Kooperation erfolgt mit dem Labor Berlin und dem Klinikum Offenbach, und steigert auf diese Weise die Einnahmen. Für die Zentrale Sterilisationsabteilung und die Apotheke werden aktuell entsprechende Optimierungsmöglichkeiten im Rahmen der Neubauplanung geprüft. Auch hier zeichnen sich Kooperationsmöglichkeiten ab. Frage 9) "Analyse des tertiären Leistungsbereichs" wird Kritik an den Bereichen Lager und Materialversorgung geübt. Hier seien die Prozesse des Klinikums Frankfurt Höchst "weder standardisiert noch transparent gestaltet, so dass wirtschaftlich optimale Lösungen nicht realisiert sind. Die Lagerfläche wird im Vergleich zu anderen Kliniken ineffizient genutzt und ist überdimensioniert. (...) Die Archivierung wird nicht zeitgemäß auf die Anforderungen der Klinikprozesse gestaltet und ist zudem nicht flächensparend" (S. 94). Was unternimmt der Magistrat, um diese Kritikpunkte in Zusammenarbeit mit der Klinikleitung zu beheben? Antwort: Eine Modulversorgung mit all ihren begleitenden positiven Prozessen ist fachlich nachvollziehbar und geboten, kann aber aus Kostengründen im Altbau nicht mehr eingeführt werden. Vielmehr nutzt das Klinikum die vorhandenen Ressourcen, um die Logistikprozesse im Hinblick auf das bestehende Konzept hin zu überprüfen und möglichst zu optimieren. Für den Neubau werden die Prozessabläufe im Tertiärbereich gänzlich neu entwickelt. Frage 10) "Wir empfehlen dem Träger und der Geschäftsführung unter dem Aspekt einer Kostenreduktion der Tertiärbereiche zu prüfen, inwieweit unter Stärkung der einzelnen Standorte die Tertiärbereiche zentralisiert werden können" (S. 96). Inwiefern kam der Magistrat dieser Empfehlung nach? Antwort: Die Struktur des Personalkörpers im Tertiärbereich lässt nur einen sehr engen Gestaltungsspielraum zu. Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen, der Arbeitsort ist aufgrund der Gestellung der überwiegenden Mehrzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Mehrzahl der Fälle das Klinikum Frankfurt Höchst und die Personalkosten sind aufgrund der Tarifbindung deutlich höher als in privaten Unternehmen. Die geforderte Zentralisierung ist unter den eben geschilderten Umständen nur schwer bis gar nicht möglich. Im Zuge der Neubauplanung wird die Organisation des Tertiärbereiches geprüft und im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten optimiert. Frage 11) "Das Klinikum Frankfurt Höchst hat sein geplantes Risikomanagementsystem zu implementieren. Ein Risikokatalog, der die Einzelrisiken samt einer Bewertung und der Maßnahmen zur Gegensteuerung bzw. Prävention umfasst, ist mit erhöhter Priorität zu erstellen" (S. 117). Welche Maßnahmen wurden getroffen, um diese Empfehlungen umzusetzen? Antwort: Zusammen mit der Innenrevision der Stadtwerke wurde das in Teilen vorhandene Risikomanagement bzw. Risikofrüherkennungssystem analysiert, strukturiert und erweitert. Die Empfehlungen des Landesrechnungshofes aus der vergleichenden Prüfung sind berücksichtigt worden, sodass zwischenzeitlich ein strukturiertes Risikomanagement implementiert und in seinen Grundstrukturen eingeführt werden konnte. Diese werden selbstverständlich erweitert und ausgebaut. Ein Risikohandbuch mit Risikokatalog ist im Intranet veröffentlicht und wird ebenfalls ständig ergänzt und überarbeitet. Nachdem im letzten Jahr die Haustechnik und die Werkstattbereiche hinsichtlich der Risikoidentifikation bewertet wurden, ist für dieses Jahr als ein Schwerpunkt die EDV vorgesehen. Frage 12) "Wir empfehlen, mit dem Aufbau eines umfassenden Compliance-Management-Systems zu beginnen" (S. 131). Wurde der "Aufbau eines umfassenden Compliance-Management-Systems" initiiert? Antwort: Ein regelmäßiges Berichtswesen innerhalb des Klinikums existiert und im Rahmen des quartalsweisen Berichtswesens berichtet die Geschäftsführung des Medizinischen Versorgungszentrums am Klinikum Frankfurt Höchst GmbH der Gesellschafterversammlung regelmäßig über mögliche Risiken im Sinne eines Risikomanagements. Die Ergebnisse werden als Bericht der Geschäftsführung im Rahmen der quartalsweisen Aufsichtsratssitzungen vorgestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2013AA 437Empfehlungen für das Klinikum Frankfurt HöchstSTVV-Anfrage · FREIE_WÄHLER
- 28. April 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenBB 133Empfehlungen für das Klinikum Frankfurt HöchstMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Kenntnis)