Verwaltungshaushalt 2005/2006 Produktbereich: alle Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt
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Bericht des Magistrats vom 27.02.2006, B 131
Betreff:
Verwaltungshaushalt 2005/2006 Produktbereich: alle Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2004, § 8341
- E 228 CDU, SPD, GRÜNE und FDP -
- Voraussetzungen für die Berichterstattung 1.1 Benennung von Verantwortlichen für die Dezernate Die Federführung wurde dem Dezernat für Soziales und Jugend (VIII) übertragen. Da die Sach- und Themenbereiche rund um die Barrierefreiheit weit über die Zuständigkeit des Dezernats VIII hinaus gehen, wurde in einer Magistratskoordinationssitzung vereinbart, dass jedes Dezernat die geforderten Berichte und Beiträge der Ämter, städtischen bzw. stadtnahen Gesellschaften und Eigenbetriebe für seinen Bereich koordiniert und gemäß gemeinsamem Zeitplan dem Dezernat VIII zur Verfügung stellt. Dabei musste die Zeitplanung so eingehalten werden, dass der Berichtsentwurf rechtzeitig nach Abstimmung zwischen den Dezernaten der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main zur Stellungnahme vorgelegt und die Stellungnahme dem Bericht, wie gefordert, beigefügt werden kann. Um dies gewährleisten zu können und eine kontinuierliche Berichterstattung sicherzustellen, haben die 11 Dezernate Verantwortliche benannt und eine Arbeitsgruppe gebildet. 1.2 Zeitplan, thematischer Rahmen und formale Struktur Die Verantwortlichen der Dezernate haben sich in zwei Sitzungen (am 30.06. und 10.08.2005) über den Zeitplan für die erste Berichterstattung sowie über die thematische Struktur generell verständigt. Die Schwerpunktthemen sind: Barrierefreies Bauen - Öffentliche Einrichtungen und Gebäude - Öffentliche Flächen - Wohnen/Wohnraumsituation Barrierefreier Verkehr Barrierefreier Zugang zu Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung Um den Bericht übersichtlich und möglichst strukturiert gestalten zu können, wurde darüber hinaus gemeinsam ein Formular entwickelt (siehe Anlage 1), in den Dezernaten elektronisch ausgefüllt und per E-Mail an das Dezernat VIII übermittelt.
- Berichtsgegenstand Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz, das am
- Mai 2002 in Kraft getreten ist, wird das im Grundgesetz verankerte Benachteiligungsverbot konkretisiert. Das Gesetz markiert einen grundlegenden Richtungswechsel in der Behindertenpolitik. Menschen mit Behinderungen sollen fortan nicht mehr Objekt öffentlicher Fürsorge sein, sondern ihre gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben soll dadurch gewährleistet werden, dass Hindernisse beseitigt werden, die ihrer selbstbestimmten Lebensführung im Wege stehen. Gefordert wird also ein Lebensumfeld, in dem alle Menschen, auch Menschen mit Behinderung, die gleichen Chancen haben. Das heißt: öffentliche Räume in Ämtern, Gaststätten oder Bibliotheken ohne unüberwindbare Stufen, auch für Rollstuhlfahrer leicht zugängliche öffentliche Verkehrsmittel, aber auch barrierefreie Nutzung moderner Medien wie das Internet oder die Verständigung in der Gebärdensprache. Folgende Rechtsgrundlagen für behindertengerechtes Bauen sind in Hessen insbesondere zu beachten:
- Hessische Bauordnung HBO allg. § 46, sowie §33 für Aufzüge §43 für Wohnungen
- DIN Normen 18024-1 Barrierefreies Bauen Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze; Planungsgrundlagen 18024-2 Barrierefreies Bauen Teil 2: Öffentlich zugängliche Gebäude und Arbeitsstätten; Planungsgrundlagen 18025-1 Barrierefreie Wohnungen; Wohnungen für Rollstuhlbenutzer; Planungsgrundlagen 18025-2 Barrierefreie Wohnungen; Planungsgrundlagen
- Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz HessBGG) §10 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
- Behinderten-Bauleitlinien vom
- Oktober 1976 Die Stadt Frankfurt verfügt darüber hinaus über die sog. Behinderten-Bauleitlinien vom 14.10.1976, die die Stadt seinerzeit zu ihren Handlungsgrundlagen bestimmte. Zwischenzeitlich sind die den Behinderten-Bauleitlinien zugrunde liegenden DIN Normen 18024-1 und 18024-2 dergestalt überarbeitet und weiterentwickelt worden, dass die Stadt auf eine Fortschreibung der Behinderten-Bauleitlinien verzichtet hat. Bei der Straßenplanung sind zu berücksichtigten: - DIN 18024 -1: "Barrierefreies Bauen - Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, Öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze - Planungsgrundlagen" - Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen; EFA (In den Empfehlungen wird auf die DIN 18024 verwiesen) - Als städtische Richtlinie: Behinderten Bauleitlinien der Stadt Frankfurt (Hierin wird auf die DIN 18024 Bezug genommen). In Anlehnung an Artikel 1, Abschnitt 1, § 4 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze, Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, Behindertengleichstellungsgesetz - BGG, wurde dem vorliegenden Bericht folgende Definition zu Grunde gelegt: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Demnach ist die Zielsetzung: "Barrierefreiheit für alle" im Rahmen der kommunalen Befugnisse. Unter dem Aspekt der knappen Zeitvorgabe für die erste Berichterstattung und der Vielzahl stadtnaher und städtischer Gesellschaften, den damit verbundenen Arbeitsfeldern und den Zuständigkeiten quer durch alle Dezernate (siehe Anlage 2), werden in dem vorliegenden Bericht die städtischen Ämter und Eigenbetriebe in die Berichterstattung einbezogen. In einem zweiten Schritt wird die Berichterstattung auf die stadtnahen und städtischen Gesellschaften ausgedehnt. Die dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe wird insofern weiter an der Zielsetzung einer umfassenden Berichterstattung arbeiten. Berichtet wird über Maßnahmen ab 01.01.2005, - mit denen direkt und unmittelbar Barrierefreiheit angestrebt und erreicht wird - bei deren Durchführung auch die Aspekte der Barrierefreiheit einbezogen werden. Da die Ämter der Stadtverwaltung und die Eigenbetriebe in eigener Zuständigkeit und Verantwortung über die Maßnahmen und deren Wirksamkeit zur Schaffung eines barrierefreien Frankfurts zu berichten haben, werden jedoch auch jene vor dem 01.01.2005 liegenden Maßnahmen wiedergegeben, die an das Dezernat VIII gemeldet wurden. Da nur Maßnahmen dargestellt werden, über deren Durchführung und deren Finanzierung beschlossen ist, haben die Dezernate weder Möglichkeit noch Sinn in einer nachträglichen Priorisierung der eigenen noch der Gesamtheit der Maßnahmen gesehen. Die Einzelmaßnahmen der Dezernate sind nummeriert, was einer Sortierung entspricht (siehe Anlagen 3 und 4). Aussagen zu finanziellen Auswirkungen (Kosten der Maßnahmen) wurden teilweise getroffen (siehe Anlage 4).
- Berichterstattung Die einzelnen formularmäßigen Beiträge wurden durch die Dezernate jeweils für ihren Bereich koordiniert. Sie sind als Anlage 4 Bestandteil dieses Berichts. Die Daten wurden vom Dezernat VIII aus den Formularen in einer Datenbank zusammengeführt. Da sich diese aufgrund ihres Umfanges nicht publizieren lässt, wurden einige Eckdaten in einer Übersicht zusammengefasst (siehe Anlage 3). 3.1 Ausgangsbasis Insgesamt wurden 95 Einzelmaßnahmen gemeldet sowie Textbeiträge geleistet (vgl. Punkte 3.3 und 3.4). Die Beiträge verteilen sich auf 11 Dezernate bzw. 14 Akteure (12 Ämter/2 städtische Eigenbetriebe) der Stadtverwaltung der Stadt Frankfurt am Main. Mit 72 Nennungen liegt das Hauptgewicht im Bereich " Barrierefreies Bauen“. Es folgen die Themen "Barrierefreier Verkehr“ mit 38 und "Barrierefreier Zugang zu Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung“ mit 18 Nennungen. Tabelle 3.1 Anzahl der Nennungen nach Schwerpunktthemen Schwerpunktthemen Gesamtzahl der Nennungen Barrierefreies Bauen aufgeteilt in 72 - Öffentliche Einrichtungen und Gebäude 44 - Öffentliche Flächen 27 - Wohnen/Wohnraumsituation 1 Barrierefreier Verkehr 38 Barrierefreier Zugang zu Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung 18 Summe: 128 Mit 53 Nennungen überwiegen Maßnahmen, mit denen direkt und unmittelbar Barrierefreiheit angestrebt und erreicht wird. 47 Nennungen erfolgten für Maßnahmen, bei deren Durchführung auch die Aspekte der Barrierefreiheit einbezogen werden. Mehrfach erfolgte die Zuordnung einzelner Maßnahmen zu mehreren Schwerpunkten gleichzeitig, so dass die Summe der Nennungen 95 übersteigt. 3.1.1 Kosten Für Maßnahmen, die unmittelbar Barrierefreiheit schaffen, d. h. mit denen Barrierefreiheit direkt erreicht wird, können die voraussichtlichen Gesamtkosten grundsätzlich benannt werden, da über ihre Finanzierung bereits entschieden ist. Die Durchführung dieser Maßnahmen ist somit bereits beschlossen und die Maßnahme/n wurden z. T. auch schon begonnen oder sogar wieder abgeschlossen. Dennoch wurden die Kosten nicht für alle Maßnahmen genannt (vgl. Anlage 4). Finanzielle Auswirkungen (Kosten) bei Maßnahmen, durch die u. a. INDEX auch Aspekte der Barrierefreiheit erreicht werden, sind aufgrund ihrer uneinheitlichen Struktur (Zusammenwirken verschiedener Zuständigkeiten und Finanzierungsquellen) nicht darstellbar. Eine Gesamtsumme der in 2005 verausgabten finanziellen Mittel kann aus den beschriebenen Gründen nicht genannt werden. 3.2 Darstellungen der Dezernate Dezernat Finanzen (Dezernat III): lm Rathaus Nordbau sind in den vergangenen Jahren im Rahmen der Umbauarbeiten der Aufzug, die Verkehrswege im Erdgeschoss des Hauses sowie die Toiletten, unter Berücksichtigung der Belange von behinderten Menschen, gestaltet worden. Zwischenzeitlich wurde darüber hinaus eine Toilette im Erdgeschoss durch den Einbau eines Schlosses, das mit dem sog. EURO-Toilettenschlüssel geöffnet werden kann, barrierefrei gemacht. Als weitere - in der Zukunft zu verwirklichende Maßnahme - haben wir die bauliche Umgestaltung des Eingangsbereiches unter Berücksichtigung der Belange von behinderten Menschen beantragt. Dezernat Planung und Sicherheit (Dezernat IV): Die Belange von mobilitätsbehinderten Personen sowie die Ansprüche an eine barrierefreie Stadt werden im Rahmen des Vorplanungsprozesses des Stadtplanungsamtes eingearbeitet. Verkehrliche Objektplanungen werden ämterabgestimmt und in der Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) beraten. Die Behindertenbeauftragte wird durch die KGV regelmäßig beteiligt. Die Vorplanungen werden in der Regel durch die politischen Gremien beraten und gehen im Anschluss als Aufträge an die bauenden Ämter. Konsequenterweise sollte dort über die Realisierungsstände der weiterführenden Planungen berichtet werden. Von Seiten der Bauaufsicht kann zu dem angesprochenen Sachverhalt wie folgt Stellung genommen werden: Nach § 46 der Hessischen Bauordnung 2002 müssen bauliche Anlagen und andere Anlagen und Einrichtungen, die öffentlich zugänglich sind, in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen so errichtet und instand gehalten werden, dass sie von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. Die Einhaltung dieser Vorschrift unterliegt nur teilweise der vorbeugenden Prüfung durch die Bauaufsicht. Die Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen betrifft in erster Linie die Bauherren und Planverfasser. Dezernat Bau (Dezernat V): Im Hoch- und Straßenbau hat von jeher der Nutzergedanke bei Planung und Realisierung einer Maßnahme einen hohen Stellenwert bekleidet. Die komplexer werdenden Bauvorhaben benötigen eine besondere Orientierung am Menschen, um effizient, sicher und gut zu funktionieren. Die Zusammenhänge und Wechselwirkungen, die für eine barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums zu beachten sind, müssen rechtzeitig erkannt werden. Widersprüche in den allgemeinen Regelwerken und Vorschriften tragen allerdings zu einer Unsicherheit bei der Anwendung, unterschiedlichen Interpretationen und ggf. von Ort zu Ort abweichenden baulichen Lösungen bei. Gerade dies sollte jedoch im Hinblick auf die allgemeine Akzeptanz, aber auch der Merkfähigkeit insbesondere von sehbehinderten Menschen möglichst vermieden werden. Die Stadt Frankfurt am Main hat in den vergangenen Jahren daher große Anstrengungen unternommen, für den städtischen Raum eine Standardisierung bei Planung und Bau zu erreichen. Die Stadt Frankfurt am Main berücksichtigt bei Planung und Realisierung städtischer Baumaßnahmen die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, die Bestimmungen der DIN, wie auch die besonderen Vorgaben und Beschlüsse zum barrierefreien Bauen der Stadt Frankfurt am Main. “Wer heute barrierefrei baut, profitiert im Alter selbst davon“ Seit vielen Jahren entwickeln Experten Konzepte, die zu einer einheitlichen Umsetzung, wie zum Beispiel vonINDEX barrierefreien Querungsanlagen 1) oder barrierefreien Toilettenanlagen führen sollen. Heute bleibt festzustellen, dass es einen städtischen Konsens darüber gibt, dass Barrierefreiheit ein Menschenrecht und somit ihre Umsetzung unumgänglich ist. Falls hiervon in begründeten Einzelfällen abgewichen werden soll, ist dies in der Bau- und Finanzierungsvorlage darzustellen und den städtischen Gremien zur Beschlussfassung zu unterbreiten. An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anwendung von Standards und so auch die Standards zur Barrierefreiheit immer einen Kompromiss zwischen der Freiheit der Gestaltung und der Sicherheit von Mindestanforderungen (weitreichend barrierefrei Bauen) darstellen. Andererseits stellt ein Standard oft erst Entwicklungssicherheit, Anwendungssicherheit und somit wirtschaftliche Anwendung (angemessen, keine überzogenen Forderungen) her. Dezernat Bildung, Umwelt und Frauen (Dezernat VI): In den Maßnahme-Blättern wurden Baumaßnahmen aufgelistet, die ab 2005 fertig gestellt wurden oder begonnen werden. Im nachfolgenden Text werden Maßnahmen aufgezeigt, die nicht mit einer Bautätigkeit verbunden sind bzw. beispielhaft einige bereits vor 2005 fertig gestellte Baumaßnahmen: Bereich Frauenreferat (11C) Das Frauenreferat bemüht sich, für seine Veranstaltungen behindertengerechte Veranstaltungsräume zu finden. Es achtet darauf, dass die Behinderteneinrichtungen/-zugänge vor Ort ausreichend gekennzeichnet sind. - Die Bilder im Internet-Auftritt werden für Sehbehinderte codiert. Bereich Stadtschulamt (40) - Maßnahme im Dienstgebäude, Seehofstraße 41 Die Glastüren im Eingangsbereich wurden mit Klebepunkten zur Verbesserung der Wahrnehmung durch sehbehinderte Personen versehen. - Kitas aller Trägerbereiche Die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung im Kindergarten und Hort ist im gesamten Frankfurter Stadtgebiet zur Regel geworden. Die früheren heilpädagogischen Sondereinrichtungen für ausschließlich Kinder mit Behinderungen gibt es – nach einer Übergangslösung - seit 2002 (vgl. Hess. Rahmenvereinbarung von 1999) in der Kindertagesbetreuung nicht mehr. Im Jahr 2003 hatten 30 % aller Kindertageseinrichtungen in Frankfurt Integrationsplätze für Kinder mit Behinderungen. Im Jahr 2004 waren es 35 %. Die Einrichtung eines Integrationsplatzes in der (Regel-)Kita wird über eine Maßnahmenpauschale an den Kita-Träger (Kostenträger ist das Jugend- und Sozialamt) finanziert. Diese Maßnahmenpauschale dient ausschließlich der Deckung zusätzlicher Personalkosten, da der Träger verpflichtet ist, im Rahmen der Integrationsplatzschaffung zusätzlich mind. 15 Wochenstunden im pädagogischen Personal vorzuhalten. Eine Umsetzung von größeren Bau- und/oder Ausstattungsmaßnahmen zur Schaffung von barrierefreien Kindertageseinrichtungen ist im Zusammenhang mit der Einrichtung der Integrationsplätze meistens nicht speziell erforderlich. Viele Kitas sind ebenerdig oder haben zumindest ein behindertenfreundliches Erdgeschoss. Bei Neubauten und anderen Neugründungen von Kitas wird ein wichtiges Augenmerk immer darauf gerichtet Barrieren zu vermeiden. Die Frage nach Barrierefreiheit ist oft nicht die entscheidende Überlegung, ob Integration in der Kita möglich ist oder nicht. Das sozialpädagogische Verständnis von Integration in den Kitas ist geprägt von großem Engagement und Anstrengungen, sich für die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung einzusetzen und diese zu ermöglichen. Da kommt es oftmals nicht auf "die Rampe“ an, sondern vielmehr auf die Einsatzbereitschaft jedes Einzelnen, so dass Vieles gemeinsam auch ohne zusätzliche Hilfsmittel oder Bauten bewältigt werden kann. Integration ist vorrangig eine Frage des pädagogischen Bewusstseins, der Haltung der pädagogischen Fachkräfte zu Kindern mit Behinderung und ihrem Recht auf Teilhabe. Sollten aber spezielle Vorrichtungen unbedingt erforderlich sein, so gibt es –sicherlich in einem begrenzten finanziellen Rahmen- die Möglichkeit, dass der Träger und das Stadtschulamt sich um eine Finanzierung bemühen. Über spezielle Maßnahmen dieser Art gibt es aus den zurückliegenden drei bis fünf Jahren aber keine Kenntnis, was wiederum dafür spricht, dass viele Kitas sich auch ohne bauliche Veränderungen oder andere Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit auf den Weg zur gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung gemacht haben (vgl. oben). - Sonderschulen und Regelschulen mit gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung Die Stadtverordnetenversammlung hat den Schulentwicklungsplan Teil S – Sonderpädagogische Förderung (SEP-S; M 126 vom 24.06.2005) am
- Dezember 2005 , § 10451, beschlossen. Dieser wurde mittlerweile dem Hessischen Kultusministerium zur Genehmigung übersandt. Bei den Förderschulen (bisher: Sonderschulen) spielt die Frage der Barrierefreiheit eine wichtige Rolle sowohl im Hinblick auf bauliche und Ausstattungs-maßnahmen bei bestehenden Schulen als auch bei Erweiterungen und Neubauten. Eine wichtige Maßnahme des SEP-S ist der Neubau einer
- Schule für Praktisch Bildbare. Für den Bereich der Regelschulen sieht der SEP-S unter anderem vor, weitere Schulen als Standorte für Gemeinsamen Unterricht (GU) von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung bzw. sonderpädagogischen Förderbedarf zu entwickeln. Ziel ist es, ein erweitertes und regional möglichst ausgeglichenes GU-Angebot in Frankfurt am Main zu schaffen. Wenn dieser Teil der Maßnahmenplanung beschlossen und vom Hessischen Kultusministerium genehmigt wird, wird im Zuge der Umsetzungsplanung auch geprüft, welche baulichen und Ausstattungsmaßnahmen an den neuen GU-Schulen erforderlich sind. Dabei wird auch die Frage der Barrierefreiheit berücksichtigt. - Regelschulen ohne gemeinsamen Unterricht Beim Neubau von Schulgebäuden wird bei der Planung grundsätzlich auf bauliche Maßnahmen, die eine komplette Zugänglichkeit des Gebäudes für Gehbehinderte ermöglichen, geachtet. Die Planung der Turnhallen sieht eine Zugänglichkeit des Spielfeldes für Gehbehinderte wie auch eine auf der gleichen Ebene befindlichen Toilette und Umkleidemöglichkeiten vor. Für Behindertensportgruppen sind die Schulturnhallen nicht geplant. Dies kann nach entsprechender Abstimmung mit dem Sportamt jedoch bei Bedarf realisiert werden. Bereich Volkshochschule (43) - Die VHS weist im Programm alle Lehrstätten aus, die über einen barrierefreien Zugang verfügen. - Die VHS ist Anfang des Jahres 2005 in das Bildungszentrum Ostend eingezogen, das unter Berücksichtigung der Aspekte zur Barrierefreiheit errichtet wurde. Bereich Stadtbücherei (44) - Die Stadtbücherei ist größtenteils in angemieteten Liegenschaften untergebracht. Aus diesem Grund sind bauliche Veränderungen grundsätzlich genehmigungspflichtig. In der Stadtteilbibliothek Rödelheim wurde 2001 geprüft, inwiefern der Einbau eines behindertengerechten Fahrstuhls möglich ist. Das Hochbauamt kam zu dem Ergebnis, dass bereits ohne eine eingehende Statikprüfung ca. 360 T€ erforderlich sind, um das Vorhaben zu realisieren. Mittel dieser Größenordnung stehen im Haushalt der Stadtbücherei nicht annähernd zur Verfügung. Aus diesem Grunde wurden in den vergangenen Jahren nur kleinere Verbesserungen herbeigeführt. So konnte 2003 für die StB Schwanheim eine Rampe für Rollstuhlfahrer/-innen erworben werden. In der StB Dornbusch wurde 2004 eine neue Tür eingebaut, die einen barrierefreien Zugang ermöglicht. - Trotz der finanziellen Rahmenbedingungen scheinen größere Projekte nicht ausgeschlossen. Seit 2001 bemüht sich die Stadtbücherei gemeinsam mit anderen städtischen Ämtern, den Umbau der Stadtteilbibliothek Nordweststadt, von einer zweigeschossigen in eine eingeschossige, ebenerdige Einrichtung, zu erreichen. Eine endgültige Entscheidung, ob und unter welchen Rahmenbedingungen die Maßnahme durchgeführt wird, kann erst nach Vorlage der angeforderten Vermieterdaten getroffen werden. Bereich Grünflächenamt (67) - Bei den vom Grünflächenamt betreuten Maßnahmen des Stadtschulamtes (Kindertagesstätten und Schulen) werden bei den Neubauten die Aspekte der Barrierefreiheit stets in die Planung einbezogen. Bei Schulen werden in der Regel 2 Behindertenstellplätze hergestellt. Nestschaukeln werden bei nahezu allen Schulen und Kindertagesstätten aufgestellt. - Bei der Planung u. Ausführung öffentlicher Grünanlagen wird grundsätzlich Wert auf Barrierefreiheit gelegt. Z. B. werden die Höhen von Grünanlagen so geplant, dass keine Treppenanlagen notwendig werden, es werden Bordsteinabsenkungen an öffentlichen Wegen vorgesehen oder bevorzugt niveaugleich Einfassungen eingebaut. - Die in den Maßnahmeblättern unter Nr. 21 + 22 genannten Umbaumaßnahmen zu barrierefreien Toiletten auf den städtischen Friedhöfen wurden bereits im Jahr 2003 begonnen. Bereits umgebaut wurden die Toiletten auf den Friedhöfen Fechenheim und Bockenheim. - An Spielplätzen wurden z. B. der Spielplatz im Rothschildpark im Jahr 2001 mit Spielgeräten ausgestattet, die auch für Rollstuhlfahrer/innen zugänglich sind bzw. der Spielplatz an der Wörthspitze im Jahr 2003 mit behindertengerechten Spielgeräten barrierefrei ausgestattet. Bereich Palmengarten (78) - Der Palmengarten ist an allen drei Eingängen (Siesmayerstrasse, Palmengartenstraße und Zeppelinallee) ebenerdig zu betreten. Ein Aufzug ist im Parkhaus unter dem Eingangsschauhaus Siesmayerstrasse eingerichtet. Dieser ermöglicht barrierefreies Betreten des Eingangsschauhauses von den beiden Parkebenen aus. Des Weiteren sind im Parkhaus Behindertenparkplätze in der Nähe des Ausgangs ausgewiesen - Im Palmengarten sind behindertengerechte Toiletten im Eingangsschauhaus Siesmayerstrasse, sowie zentral im Garten bei den sog. "Hühnerhäusern“ eingerichtet - Der überwiegende Teil der Schauhäuser ist über Rampen, Aufzüge bzw. ebenerdig zugänglich. Das Tropicarium ist ebenerdig zu betreten. Beim Übergang vom Nord- zum Südstern - innerhalb des Tropicariums - ist ein Aufzug eingerichtet, welcher es auch gehbehinderten Besucher/innen und Rollstuhlfahrer/innen ermöglicht, zwischen den einzelnen Themenbereichen zu wechseln, ohne das Gebäude zu verlassen. - Beim Neubau des Cafe Siesmayer wurde auf einen barrierefreien Zugang geachtet. So ist das Café Siesmayer von der Siesmayerstrasse über eine flache Rampe auch für Rollstuhlfahrer/innen zugänglich - Bei der Sanierung des Gesellschaftshauses wird Barrierefreiheit für alle Ebenen erreicht - Der Palmengarten stellt für gehbehinderte Besucher/innen kostenfrei Roll-stühle zur Verfügung - Vorbehaltlich der Verfügbarkeit finanzieller Mittel ist eine Ausstattung des Tropicariums mit automatischen Schwenktüren angedacht - Der Internetauftritt des Palmengartens soll im Jahr 2006 behindertengerecht umgestaltet werden. So soll die Webseite für Braillezeile- und Screenreader zugänglich gemacht werden, so dass auch blinde Menschen Zugriff auf das Internetangebot des Palmengartens haben. Weiterhin soll für sehbehinderte Menschen die Möglichkeit der freien Wahl der Schriftgröße eingerichtet werden Bereich Umweltamt (79) - Das Umweltamt legt großen Wert darauf, gehandicapte Menschen nicht von den gesellschaftlichen Prozessen auszuschließen. Bereits bei der Anmietung des Dienstgebäudes Galvanistraße 28 (vormals Philipp-Reis-Straße 84) hat das Umweltamt darauf bestanden, dass der Vermieter einen barrierefreien Zugang sowie Behindertentoiletten einrichtet. - Die Veranstaltungen werden in der Regel an Orten durchgeführt, die barrierefrei erreicht werden können bzw. es wird Vorsorge getroffen, dass gehandicapte Menschen die Veranstaltungsorte erreichen können. - Die Broschüren "Stadtgewässer – Seen, Teiche, Tümpel entdecken sowie Flüsse, Bäche, Altarme entdecken“ wurden in enger Kooperation mit dem Büro der Behindertenbeauftragten in Zusammenarbeit mit dem Club Behinderter und ihrer Freunde Frankfurt erstellt. - Die Internet-Präsentationen werden im Rahmen des vorgegebenen Redaktionstools erstellt und berücksichtigen die entsprechenden Vorschriften. - Bei der Ausschreibung der Sanierung der öffentlichen Toiletten wurde dem Gesichtspunkt des barrierefreien Zugangs eine hohe Priorität eingeräumt. Dezernat Kultur und Freizeit (Dezernat VII): Im Bereich der Ämter und Institute (ohne städt. Beteiligungsgesellschaften) des Dezernats Kultur und Freizeit wurde im Hinblick auf die Berichterstattung an die Stadtverordnetenversammlung eine Bestandsaufnahme der baulichen und sonstigen Infrastruktur bezüglich der Anforderungen der Barrierefreiheit vorgenommen. Hierbei ergaben sich zahlreiche Schwachstellen in den einzelnen Häusern, die Zug um Zug im Rahmen von Bauunterhaltungs-, Sanierungs- bzw. Neubaumaßnahmen und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel beseitigt werden sollen. Bei Neubaumaßnahmen werden die jeweiligen baurechtlichen und sonstigen Rechtsbestimmungen zum Thema Barrierefreiheit automatisch berücksichtigt. Dies geschieht zur Zeit bei der Planung der Sanierungsarbeiten im Historischen Museum sowie bei dem in Kürze beginnenden Neubau des Menschenaffenhauses (Bonoboland) im ZOO Frankfurt. Der ZOO Frankfurt gehört mit über 800.000 Besucherinnen und Besuchern p. A. zu den Publikumsmagneten unter den Frankfurter Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Neben dem besagten Neubau der Menschenaffenanlage werden auch dort nach und nach entsprechende bauliche Optimierungsmaßnahmen erfolgen, um den Zugang zu einzelnen Tierhäusern und –anlagen im Sinne der Barrierefreiheit herzustellen. Auch hierbei gilt, dass eine Realisierung der Maßnahmen von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel abhängig ist. Dezernat Soziales und Jugend (VIII): Die Behindertenbeauftragte der Stadt Frankfurt am Main ist organisatorisch als Stabsstelle dem Leiter des Jugend- und Sozialamtes zugeordnet. Sie vertritt zum einen die Belange von Menschen mit Behinderungen in Frankfurt am Main in der Öffentlichkeit, zum anderen wirkt sie innerhalb der Stadtverwaltung in allen Ange-legenheiten, die Menschen mit Behinderungen betreffen, dezernatsübergreifend mit den Ämtern und Betrieben der Stadt zusammen. Dies betrifft auch Aspekte der Barrierefreiheit. Das Jugend- und Sozialamt tritt im Zusammenhang mit Baumaßnahmen (z. B. im Rahmen seiner Stellungnahmen zu Bebauungsplänen oder gegenüber Investoren) ausdrücklich für barrierefreie Wohnungen, Wohnungen für Rollstuhlbenutzer sowie ein barrierefreies Wohnumfeld ein. Es empfiehlt - von vornherein und um teueren Nachrüstungen vorzubeugen -, auf Barrierefreiheit zu achten und bei der Erstellung von Bebauungsplänen eine durchgängige barrierefreie Gestaltung festzuschreiben. Das Dezernat Soziales und Jugend berichtet im Rahmen der Lokalen Agenda 21 zur Leitlinie Wohnen, Schaffung eines barrierefreien Frankfurt am Main, regelmäßig hierüber. Barrierefreiheit setzt einen umfassenden Zugang und eine uneingeschränkte Nutzung aller gestalteten Lebensbereiche voraus. Menschen mit Behinderungen soll ermöglicht werden, alle Lebensbereiche wie bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände und Kommunikationseinrichtungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zu nutzen. Das Ziel einer allgemeinen Barrierefreiheit umfasst neben der Beseitigung räumlicher Barrieren für mobilitätseingeschränkte Menschen auch die kontrastreiche Gestaltung der Lebensumwelt. Die Chance von vornherein barrierefreie Bedingungen schaffen zu können, die für alle Lebensalter und Lebenslagen geeignet und vorteilhaft sind, erscheint weitaus besser, als später bauliche oder technische Veränderungen vorzunehmen. Auf Initiative des Dezernats VIII ermöglicht das Jugend- und Sozialamt seit vielen Jahren Gebärdensprachkurse sowohl für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Kontakt zu gehörlosen Menschen haben, als auch für interessierte Beschäftigte des Amtes. In Kooperation mit der Stiftung Taubstummenanstalt und dem Landesverband für Gehörlose in Hessen e. V. werden Grund- und Aufbaukurse angeboten (vgl. Anlage 4). Durch Anerkennung der deutschen Gebärdensprache im Bundesgleichstellungsgesetz von 2002 wurde die Grundlage für einen Rechtsanspruch auf eine ungehinderte Kommunikation im Alltag geschaffen. Des Weiteren sorgt das Jugend- und Sozialamt bei Neu- und Umbauten als auch bei Sanierungsmaßnahmen für die barrierefreie Gestaltung von Jugendclubs und Jugendhäusern in den Stadtteilen sowie von städtischen Liegenschaften in seinem Zuständigkeitsbereich (vgl. Anlage 4). Hierbei geht es vor allem um die Umgestaltung des Eingangs- und Innenbereichs eines Gebäudes, um die Installation eines Aufzuges oder um den Einbau geeigneter Toiletten. Die Wohnberatung des Jugend- und Sozialamtes für Menschen mit Behinderungen und Senioren berät und unterstützt bei der Versorgung mit geeignetem Wohnraum durch das Amt für Wohnungswesen. Dort wird außerdem Beratung bei Wohnraumanpassungsmaßnahmen angeboten sowie Planung und Koordination von Anpassungsmaßnahmen, Hilfe bei der Antragstellung für die Finanzierung, Information zu Hilfsmitteln, insbesondere zur häuslichen Sicherheit, wenn Mitglieder des Haushalts an Demenz erkrankt sind. Barrierefreiheit ist ein zentrales Thema für die Wohnberatung. Seit 1976 bietet das Jugend- und Sozialamt den Beförderungsdienst an. Durch dieses Angebot können Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung "aG“ in Frankfurt am Main und 10 Kilometer außerhalb der Stadtgrenzen als Alternative zum Nahverkehr - unabhängig von Einkommen und Vermögen - eigenständig Taxen in Anspruch nehmen (vgl. Anlage 4). Der Stadtführer für Menschen mit Behinderungen ist seit dem 5.5.2002 'online’ ( www.frankfurt-handicap.de ). Seit diesem Tag können alle Menschen, die einen Internet-Anschluss besitzen, dessen Informationen über öffentliche Einrichtungen in Frankfurt am Main und die Möglichkeiten ihrer barrierefreien Erreichbarkeit und Nutzung elektronisch abrufen. Eine englische Version wird zur Fußballweltmeisterschaft 2006 unter www.frankfurt-handicap.de geschaltet werden. Eine Druckversion des Stadtführers erscheint ebenfalls bis Ende Mai/Anfang Juni
- Zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 hat der Magistrat unter Federführung des Dezernats VIII einen Initiativbericht erarbeitet, der einen Überblick über bereits bestehende Maßnahmen und Angebote in Frankfurt am Main bietet (www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/B_1008_2003_ANInitiativbericht.pdf). Dargestellt werden darin auch Projekte und Leistungen zu Selbstbestimmung und Integration, die Barrierefreiheit im gesellschaftlichen Sinne betreffen (Kapitel II). Der Initiativbericht stellt weiterhin Handlungsbedarf zur Barrierefreiheit – aufgrund der gesetzten und sich weiterentwickelnden Standards in der Gesetzgebung, sowohl in Bereichen der Mobilität als auch der Kommunikation – fest. Zu erwähnen bleibt auch die im Jahre 2004 erstmals vergebene Auszeichnung "Barrierefreier und behindertenfreundlicher Betrieb - Wege zur Normalisierung der Lebenssituation und der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sowie zur Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt“. Im kommenden Jahr 2006 wird diese Auszeichnung zum zweiten Mal vergeben. Die Auszeichnung ist mit einem Preisgeld in Höhe von 5.000 EUR verbunden. Dezernat Personal und Organisation (Dezernat X): Die Präsentation von Frankfurt am Main im Internet unter www.frankfurt.de wird derzeit überarbeitet. In analoger Anwendung des Hessischen Behindertengleichstellungsgesetztes (HessBGG) vom 23.12.2004, wird der neue Internetauftritt barrierefrei gestaltet sein. Für den Bereich des stadtinternen Intranet wurde eine Erneuerung bereits im Jahre 2004 vorgenommen. Dabei wurden die Kriterien der Barrierefreiheit bereits berücksichtigt. Unter Barrierefreiheit in der Darstellung von Internetseiten (ebenso Intranetseiten) wird verstanden, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit finden, die Darstellung ihren Bedürfnissen anzupassen und so an dem umfangreichen Informations-angebot partizipieren zu können. Beispielhaft werden einige Vorkehrungen bei der Programmierung der Internetseiten genannt: Die Schrift ist in mehreren Größen darstellbar, um eingeschränkt sehfähigen Menschen zu helfen. - Die Farbauswahl muss so gestaltet sein, dass Farbenblinde hinreichend Unterschiede wahrnehmen. - Die Seiten müssen kontrastreich sein. (Es darf nicht vorkommen, dass Hintergrundfarbe und beispielsweise Schriftfarbe nicht mehr gut zu unterscheiden sind.) - Erforderlich ist eine saubere Programmierung des HTML-Quellcodes, damit sich blinde Internetnutzer mit einem so genannten Screen-Reader den Text der Seiten vorlesen lassen können. Es dürfen keine Tabellen zugrunde gelegt werden, da der Screen-Reader zeilenweise liest. - Bilder und Grafiken müssen mit einem erläuternden Text unterlegt sein, der eine Beschreibung enthält, da der Screen-Reader sonst nur das Wort "Bild" o. ä. wiedergibt Die Überarbeitung der Internetseiten wird voraussichtlich im März 2006 abgeschlossen sein. Im Hinblick auf die Beschäftigung schwer behinderter Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main wird auf den Bericht des Magistrats B 534 vom 08.08.2005 verwiesen. Dezernat Integration (Dezernat XI): Zum Schwerpunktthema "Barrierefreies Bauen/Öffentliche Einrichtungen und Gebäude“: Das Dezernat XI mit seinen Ämtern 10A und 10B ist Mieter in einem Großbüro-gebäude und hat kaum Einfluss auf bauliche Maßnahmen. Das Bürogebäude ist barrierefrei erreichbar. Die mietvertraglichen Angelegenheiten werden durch das Liegenschaftsamt geregelt und bearbeitet.
- Fazit und Ausblick Die dargestellten Beiträge zeigen, dass der Prozess hin zu einer barrierefreien Stadt Frankfurt am Main durch die Dezernate und städtischen Eigenbetriebe bereits aktiv verfolgt wird und das Thema kontinuierlich Berücksichtigung findet. Die Selbstverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main durch Beitritt zur Erklärung von Barcelona ist bereits erfolgt. Barrierefreiheit gilt als Standard anstehender Maßnahmen. Dieser erste Bericht kann dabei ein wichtiges Informations- und Motivationsmittel sein und sich zu einer gemeinsamen Plattform der Akteure und Maßnahmen entwickeln. Eine Verbesserung des Berichtswesens wird sich im Rahmen der Fortschreibung der Daten der städtischen Ämter und Eigenbetriebe und der Erweiterung der Berichterstattung auf die stadtnahen und städtischen Gesellschaften ergeben. Als Folgeschritt ist an die Installierung einer Datenbank gedacht, die den an der Berichterstattung Beteiligten eine zeitnahe kontinuierliche Dateneingabe ermöglicht. Anlage 1 (ca. 19 KB) Anlage 2 (ca. 29 KB) Anlage 3 (ca. 35 KB) Anlage 4 (ca. 3,6 MB) Anlage 5 (ca. 34 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 26.04.2006, OF 24/6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2006Sie sind hierBB 131Verwaltungshaushalt 2005/2006 Produktbereich: alle Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien StadtMagistratsbericht
- 26. April 2006OFOF 24/6Barrierefreiheit im Bolongaro-PalastOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Mai 2006VV 9Barrierefreiheit im Bolongaro-PalastAnfrage
- 21. August 2006Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 712Barrierefreiheit im Bolongaro-PalastStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf20 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.WASG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme bei Enthaltung LINKE.WASG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, LINKE.WASG, REP, FDP und BFF; bei Enthaltung GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.WASG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE.WASG und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)