Verwaltungshaushalt 2005/2006 Produktbereiche: alle Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt
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Bericht des Magistrats vom 07.07.2008, B 421
Betreff:
Verwaltungshaushalt 2005/2006 Produktbereiche: alle Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2004, § 8341
- E 228 CDU, SPD und GRÜNE und FDP, B 131/06 -
- Voraussetzungen für die Berichterstattung 1.1 Dezernate / Arbeitsgruppe Seit dem ersten Bericht des Magistrats vom 27.02.2006, B 131, sind Veränderungen im Dezernatsverteilungsplan vorgenommen worden. Daher hat sich die Zusammensetzung der durch die 11 Dezernate benannten Verantwortlichen und somit auch der Arbeitsgruppe verändert. Grundlage für die vorliegende Berichterstattung ist der Dezernatsverteilungsplan vom 20.07.2006, da der 30.06.2007 Stichtag für die Berichterstattung ist. Der Dezernatsverteilungsplan vom 31.10.2007 bleibt unberücksichtigt. 1.2 Zeitplan, thematischer Rahmen und formale Struktur Die Verantwortlichen der Dezernate haben sich in drei Sitzungen (am 22.06.2006, 05.10.2006, 25.01.2007) auf den Zeitplan sowie auf die thematische und formale Struktur des zweiten Berichts verständigt. Die Schwerpunktthemen sind nach wie vor: Barrierefreies Bauen - Öffentliche Einrichtungen und Gebäude - Öffentliche Flächen - Wohnen/Wohnraumsituation Barrierefreier Verkehr Barrierefreier Zugang zu Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung. Die Berichterstattung erfolgte auf zwei verschiedenen Wegen: Das bereits für den ersten Bericht eingesetzte Formular wurde durch die Arbeitsgruppe weiter entwickelt (siehe Anlage 2) und diente zur - ausschließlich elektronischen - Meldung einzelner Maßnahmen und Projekte des zweiten Berichtszeitraumes an das Dezernat für Soziales, Jugend und Sport (jetzt: Dezernat für Soziales, Senioren, Jugend und Sport). Die Mitteilung über abgeschlossene Maßnahmen/Projekte aus dem ersten Bericht erfolgte - ebenfalls elektronisch - per Liste. Alle Meldungen wurden in einer Datenbank zusammengefasst (siehe Anlage 3) und ausgewertet. Textbeiträge sind nachfolgend unter Punkt 3.4, Darstellungen der Dezernate, wiedergegeben.
- Berichtsgegenstand Der vorliegende Bericht ist eine Fortschreibung des ersten Berichts. Die Berichterstattung umfasst neben den städtischen Ämtern und Eigenbetrieben nun auch die stadtnahen und städtischen Gesellschaften. Berichtet wird über - Maßnahmen/Projekte aus dem ersten Bericht, d. h. ab 01.01.2005… und über - neue Maßnahmen/Projekte ab 01.01.2006 bis zum Stichtag 30.06.2007… … mit denen direkt und unmittelbar Barrierefreiheit angestrebt und erreicht wird bzw. bei deren Durchführung auch die Aspekte der Barrierefreiheit einbezogen werden. Neue Maßnahmen/Projekte schließen auch jene zur Herstellung von Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen der Stadt ein, die aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 10274 vom 17.11.2005 ermöglicht wurden (Nachtragshaushalt 2005/2006: 2,0 Mio. Euro aus dem Produktbereich 18 Soziales, Produktgruppe 18.1, Leistungen des Jugend- und Sozialamtes, Investitionsprogramm 2005 – 2008).
- Berichterstattung Die Dezernate der Stadtverwaltung haben in eigener Zuständigkeit und Verantwortung über die Maßnahmen/Projekte und deren Wirksamkeit zur Schaffung eines barrierefreien Frankfurts berichtet und diese für ihre Bereiche koordiniert. Da im Rahmen der Berichterstattung nur Maßnahmen/Projekte dargestellt werden, über deren Durchführung und deren Finanzierung beschlossen ist, haben die Dezernate weder Möglichkeit noch Sinn in einer nachträglichen Priorisierung der eigenen noch der Gesamtheit der Maßnahmen/Projekte gesehen (vgl. auch
- Bericht). Aussagen zu finanziellen Auswirkungen (Kosten der Maßnahmen/Projekte) wurden teilweise getroffen (siehe Anlage 3). 3.1 Akteure Die Beiträge verteilen sich auf 9 Dezernate. Tabelle 3.1.1 Beteiligte Akteure Dezernate* Beiträge zu Maßnahmen/ Projekten Textbeiträge Dezernat für Hauptverwaltung, Regionale und Internationale Angelegenheiten (Dezernat
- I)X Dezernat für Bildung und Frauen (Dezernat II) X X Dezernat für Finanzen (Dezernat III) X X Dezernat für Planung und Wirtschaft (Dezernat IV) Dezernat für Bau und Wohnungswesen (Dezernat
- V)X X Dezernat für Verkehr (Dezernat VI) X Dezernat für Kultur und Wissenschaft (Dezernat VII) X X Dezernat für Soziales, Jugend und Sport (Dezernat VIII) X X Dezernat für Recht, Sicherheit, Brandschutz und Personal (Dezernat IX) X X Dezernat für Umwelt und Gesundheit (Dezernat
- X)X X Dezernat für Integration (Dezernat XI) *Dezernatsverteilungsplan 20.07.2006 3.2 Maßnahmen/Projekte Die Gesamtübersicht (Anlage 3) umfasst 203 Nennungen. Mit 159 Nennungen überwiegt der Bereich "Barrierefreies Bauen“. Es folgen die Themen "Barrierefreier Verkehr“ mit 60 und "Barrierefreier Zugang zu Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung“ mit 25 Nennungen. Tabelle 3.1.2 Anzahl der Nennungen nach Schwerpunktthemen Schwerpunktthemen Gesamtzahl der Nennungen Barrierefreies Bauen aufgeteilt in 159 - Öffentliche Einrichtungen und Gebäude 74 - Öffentliche Flächen 84 - Wohnen/Wohnraumsituation 1 Barrierefreier Verkehr 60 Barrierefreier Zugang zu Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung 25 Summe: 244 Mit 158 Nennungen überwiegen Maßnahmen, mit denen direkt und unmittelbar Barrierefreiheit angestrebt und erreicht wird. 44 Nennungen erfolgten zu Maßnahmen, bei deren Durchführung auch die Aspekte der Barrierefreiheit einbezogen werden. Mehrfach erfolgte die Zuordnung einzelner Maßnahmen zu mehreren Schwerpunkten gleichzeitig. Textbeiträge sind nachfolgend unter Punkt 3.4, Darstellungen der Dezernate, wiedergegeben. 3.3 Kosten Für Maßnahmen, die unmittelbar Barrierefreiheit schaffen, d. h. mit denen Barrierefreiheit direkt erreicht wird, können die voraussichtlichen Gesamtkosten grundsätzlich benannt werden, da über ihre Finanzierung bereits entschieden ist. Die Durchführung dieser Maßnahmen ist somit bereits beschlossen und die Maßnahme/n wurden z. T. auch schon begonnen oder sogar wieder abgeschlossen. Dennoch wurden die Kosten nicht für alle Maßnahmen genannt (vgl. Anlage 3). Finanzielle Auswirkungen (Kosten) bei Maßnahmen, durch die u. a. auch Aspekte der Barrierefreiheit erreicht werden, sind aufgrund ihrer uneinheitlichen Struktur (Zusammenwirken verschiedener Zuständigkeiten und Finanzierungsquellen) bis auf eine Ausnahme nicht dargestellt. Eine Gesamtsumme der im Berichtszeitraum verausgabten finanziellen Mittel kann aus den beschriebenen Gründen nicht genannt werden. 3.4 Darstellungen der Dezernate Dezernat für Bildung und Frauen (Dezernat II): In den Maßnahme-Blättern [Anm.: Formular, vgl. Punkt 1.2] wurden Baumaßnahmen aufgelistet die ab 2006 fertig gestellt wurden oder begonnen werden. Im nachfolgenden Text werden Maßnahmen aufgezeigt die nicht mit einer Bautätigkeit verbunden sind. Bereich Frauenreferat (11C) - Das Frauenreferat mietet für seine Veranstaltungen möglichst nur behindertengerechte Veranstaltungsräume. - Die Bilder im Internet-Auftritt werden für Sehbehinderte codiert. Bereich Stadtschulamt (40) - Kindertageseinrichtungen aller Trägerbereiche Die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung im Kindergarten und Hort ist im gesamten Frankfurter Stadtgebiet zur Regel geworden. Die früheren heilpädagogischen Sondereinrichtungen ausschließlich für Kinder mit Behinderungen gibt es – nach einer Übergangslösung - seit 2002 (vgl. Hess. Rahmenvereinbarung von 1999) in der Kindertagesbetreuung nicht mehr. Im Jahr 2006 hatten 29 % aller Kindertageseinrichtungen (Kitas) in Frankfurt Integrationsplätze für Kinder mit Behinderungen. Die Einrichtung eines Integrationsplatzes in der (Regel-)Kita wird über eine Maßnahmenpauschale an den Kita-Träger (Kostenträger ist das Jugend- und Sozialamt) finanziert. Diese Maßnahmenpauschale dient ausschließlich der Deckung zusätzlicher Personalkosten, da der Träger verpflichtet ist, im Rahmen der Integrationsplatzschaffung zusätzlich mind. 15 Wochenstunden durch pädagogisches Personal vorzuhalten. Eine Umsetzung von größeren Bau- und/oder Ausstattungsmaßnahmen zur Schaffung von barrierefreien Kindertageseinrichtungen ist im Zusammenhang mit der Einrichtung der Integrationsplätze meistens nicht speziell erforderlich. Viele Kitas sind ebenerdig oder haben zumindest ein behindertenfreundliches Erdgeschoss. Bei Neubauten und anderen Neugründungen von Kitas wird ein wichtiges Augenmerk immer darauf gerichtet, Barrieren zu vermeiden. Die Frage nach Barrierefreiheit ist oft nicht die entscheidende Überlegung, ob Integration in der Kita möglich ist oder nicht. Das sozialpädagogische Verständnis von Integration in den Kitas ist geprägt von großem Engagement und Anstrengungen, sich für die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung einzusetzen und diese zu ermöglichen. Integration ist vorrangig eine Frage des pädagogischen Bewusstseins, der Haltung der pädagogischen Fachkräfte zu Kindern mit Behinderung und ihrem Recht auf Teilhabe. Sollten aber spezielle Vorrichtungen erforderlich sein, so gibt es – in einem begrenzten finanziellen Rahmen - die Möglichkeit, dass der Träger und das Stadtschulamt sich um eine Finanzierung bemühen. Über spezielle Maßnahmen dieser Art gibt es aus den zurückliegenden drei bis fünf Jahren aber keine Kenntnis, was wiederum dafür spricht, dass viele Kitas sich auch ohne bauliche Veränderungen oder andere Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit auf den Weg zur gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung gemacht haben (vgl. oben). - Förderschulen und Regelschulen mit gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung. Das hessische Kultusministerium hat wesentliche Teile des am 15.12.2005 beschlossenen Schulentwicklungsplans Teil S – Sonderpädagogische Förderung (§ 10451) mit Erlass vom 09.10.2006 genehmigt. Eine wichtige Maßnahme des SEP-S ist der Neubau einer
- Schule für Praktisch Bildbare. Mit Genehmigung des Raumprogramms durch den Magistrat am 29.06.2007 hat die Planung der zweiten städtischen Schule für Praktisch Bildbare begonnen. Für den Bereich der Regelschulen sieht der SEP-S unter anderem vor, weitere Schulen als Standorte für Gemeinsamen Unterricht (GU) von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf zu entwickeln. Zurzeit gibt es an 15 öffentlichen Schulen (11 Grundschulen, 4 Schulen im Sekundarbereich) ein GU-Angebot sowie 1 integrativ arbeitende Grundschule in freier Trägerschaft. Ziel ist es, ein erweitertes und regional möglichst ausgeglichenes GU-Angebot in Frankfurt am Main zu schaffen. Eine Umsetzung dieses Teils der Maßnahmenplanung kann jedoch zurzeit nicht erfolgen, weil das Hessische Kultusministerium keine zusätzlichen Stellen für einen Ausbau des gemeinsamen Unterrichts bereitstellt. Sollten neue GU-Standorte durch Umverteilung von Personalressourcen geschaffen werden, wird auch geprüft, welche baulichen und Ausstattungsmaßnahmen erforderlich sind. Dabei wird auch die Frage der Barrierefreiheit berücksichtigt. - Regelschulen ohne gemeinsamen Unterricht Beim Neubau von Schulgebäuden wird bei der Planung grundsätzlich auf bauliche Maßnahmen, die eine komplette Zugänglichkeit des Gebäudes für Gehbehinderte ermöglichen, geachtet. Die Planung der Turnhallen sieht eine Zugänglichkeit des Spielfeldes für Gehbehinderte wie auch eine auf der gleichen Ebene befindliche Toilette und Umkleidemöglichkeiten vor. Für Behindertensportgruppen sind die Schulturnhallen nicht geplant. Dies kann nach entsprechender Abstimmung mit dem Sportamt jedoch bei Bedarf realisiert werden. Bereich Volkshochschule (43) - Die VHS weist im Programm alle Lehrstätten aus, die über einen barrierefreien Zugang verfügen. - Der Internetauftritt der VHS ist so gestaltet, dass es sehbehinderten Menschen erleichtert wird, sich über das Kursangebot im Internet zu informieren und zu Kursen und Veranstaltungen anzumelden Bereich Stadtbücherei (44) - Die Stadtbücherei ist größtenteils in angemieteten Liegenschaften untergebracht. Aus diesem Grund sind bauliche Veränderungen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Durch den Umzug in die neue Liegenschaft Hasengasse 4 und den vorangegangenen Umbau des Gebäudes wurde die Barrierefreiheit entsprechend dem modernsten Stand der Technik umgesetzt. - Das Bibliothekszentrum Süd im ehemaligen Depot der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main ist ebenfalls entsprechend den heutigen Maßstäben geplant und wird voraussichtlich im Herbst 2008 neu eröffnet. - Das Bibliothekszentrum Höchst wird im Rahmen des PPP-Projektes ebenfalls barrierefrei gestaltet. - Für das Bibliothekszentrum in der Nordweststadt sind Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen notwendig. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, die Barrierefreiheit herzustellen. - Im Rahmen der Modernisierungsmaßnahmen im Wilhelm-Kobelt-Haus in Schwanheim wird geprüft, ob sich die Barrierefreiheit in der Stadtteilbibliothek baulich umsetzen lässt. - Die Stadtteil- und Schulbibliothek Nieder-Eschbach in der Otto-Hahn-Schule befindet sich derzeit im Umbau und wurde wie die Schule barrierefrei geplant. Dezernat für Finanzen (Dezernat III): Die Stadt Frankfurt am Main legt bei allen Neuanmietungen bzw. allen grundlegenden Sanierungen oder Instandsetzungen von eigenen Amtsgebäuden großen Wert darauf, dass diese behindertengerecht (also barrierefrei) hergerichtet werden oder sind. Dezernat für Bau und Wohnungswesen (Dezernat
- V): Hochbauamt (Amt 65) Die Anmeldung für Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit ist Angelegenheit der jeweiligen Bauherrenämter. Dezernat für Kultur und Wissenschaft (Dezernat VII): Im Bereich der Ämter und Institute (ohne städtische Beteiligungsgesellschaften) des Dezernats für Kultur und Wissenschaft wurde eine Bestandsaufnahme der baulichen und sonstigen Infrastruktur bezüglich der Anforderungen der Barrierefreiheit vorgenommen. Hierbei ergaben sich einige Optimierungserfordernisse in den einzelnen Häusern, die Zug um Zug im Rahmen von Bauunterhaltungs-, Sanierungs- bzw. Neubaumaßnahmen und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel beseitigt werden sollen. Zwischenzeitlich konnte aus den Fördermitteln zur Herstellung der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen im Deutschen Architekturmuseum der Einbau einer barrierefreien Aufzugsanlage realisiert, die auch für Nutzung durch Selbstfahrer geeignet ist. Darüber hinaus konnten durch eine Modifikation des Zugangsbereichs sowie der behindertengerechten Toilette im Deutschen Architekturmuseum weitere bauliche Defizite in puncto Barrierefreiheit beseitigt werden. Die Maßnahme wurde mit den o. a. Fördermitteln in Höhe von 220.000,00 Euro bezuschusst (siehe Anlage 3). Bei Neubaumaßnahmen werden die jeweiligen baurechtlichen und sonstigen Rechtsbestimmungen zum Thema Barrierefreiheit automatisch berücksichtigt. Dies geschieht zurzeit bei der Planung der Sanierungsarbeiten im Historischen Museum sowie bei dem Neubau der Menschenaffenanlagen (Borgori-Wald) im Zoologischen Garten Frankfurt. Die letztgenannte Einrichtung gehört mit über 800.000 Besucherinnen und Besuchern jährlich zu den Publikumsmagneten unter den Frankfurter Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Neben dem besagten Neubau der Menschenaffenanlage werden auch dort nach und nach entsprechende bauliche Optimierungsmaßnahmen erfolgen, um den Zugang zu einzelnen Tierhäusern und -anlagen im Sinne der Barrierefreiheit herzustellen. Auch hierbei gilt, dass eine Realisierung der Maßnahmen von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel abhängig ist. Dezernat für Recht, Sicherheit, Brandschutz und Personal (Dezernat IX): Personal- und Organisationsamt (Amt 11) Zielrichtung des Etatantrags E 228 ist es, ein Berichtswesen zur Schaffung der Barrierefreiheit im Sinne eines familien-, mobilitäts- und seniorengerechten Frankfurt am Main zu schaffen. Die Aufgabenstellung der Organisationseinheit 11.42 (Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsangelegenheiten, Allgemeine Sozial- und Schwerbehindertenangelegenheiten) beschränkt sich jedoch auf die begleitende Hilfe im Arbeitsleben, d.h., in der Regel auf ganz konkrete Einzelmaßnahmen für die schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren Arbeitsplatz durch diese Unterstützung so umgestaltet wird, dass einer gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben nichts im Wege steht. Im Hinblick auf die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main wird auf den jährlichen Bericht des Magistrats, zuletzt B 508 vom 16.07.2007, verwiesen. Bürgeramt, Statistik und Wahlen (Amt 12) - In dem Dienstgebäude Zeil 3 sind das Zentrale Bürgeramt und die übrigen Abteilungen des Amtes untergebracht. Das Gebäude ist barrierefrei. - Die Außenstellen des Bürgeramtes in Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach, Harheim, Kalbach, Bergen-Enkheim und Fechenheim sind nicht barrierefrei. Da es sich hier um städtische Gebäude handelt, die vom Liegenschaftsamt bzw. der Saalbau verwaltet werden, wird das Amt 12 auf diese Stellen zugehen und seine Vorstellungen äußern. Wie weit die Wünsche in den historischen Gebäuden realisierbar sind, bleibt abzuwarten. - Der Gesetzgeber verlangt möglichst barrierefreie Wahllokale. Die für politische Wahlen angemieteten Wahllokale sind zu 70 % barrierefrei. Da viele Wahllokale in Schulen untergebracht sind, wird davon ausgegangen, dass von dieser Seite die Initiative für weitere Verbesserungen ausgeht. Auf den Wahlbenachrichtigungskarten steht ein Hinweis auf die Barrierefreiheit bzw. der Hinweis, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Ordnungsamt (Amt 32) Das Ordnungsamt stellt bei seinen Projekten "Neubau“ (Rebstöcker Straß
- e)und "Rund ums Auto“ (Am Römerhof) in allen Planungs- und Bauphasen gemeinsam mit dem Bauherrn und der Behindertenbeauftragten sicher, dass durchgängig eine barrierefreie Gestaltung realisiert wird. Dies reicht vom freien Zugang zu allen Büros über die Aufzugsanlagen bis hin zu ausreichend behindertengerechten Toilettenanlagen. Im Rahmen der hohen Zielsetzung und des Anspruches als eine der publikumsintensivsten Dienststellen der Stadtverwaltung wurde auch in der Vergangenheit bei allen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen stets Wert darauf gelegt, dass insbesondere bei der Gestaltung von Zugängen zu Kundenbereichen und den entsprechenden Innenbereichen die Barrierefreiheit sichergestellt ist. Darüber hinaus wurde unmittelbar vor den Dienstgebäuden des Ordnungsamtes eine ausreichende Anzahl von Behindertenparkplätzen eingerichtet, damit auch an dieser Stelle dem berechtigten Personenkreis die Möglichkeit eröffnet ist, die erforderlichen Dienstleistungen im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes zu erhalten. Dezernat für Soziales, Jugend und Sport (Dezernat VIII): Im Rahmen der ersten Berichterstattung nannte das Dezernat VIII die folgenden neun Themenbereiche…
- Die Behindertenbeauftragte der Stadt Frankfurt am Main
- Den Stadtführer für Menschen mit Behinderungen
- Die Auszeichnung "Barrierefreier und behindertenfreundlicher Betrieb - Wege zur Normalisierung der Lebenssituation und der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sowie zur Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt“.
- Die Positionierung des Jugend- und Sozialamtes (Amt 51) zugunsten barrierefreier Wohnungen, Wohnungen für Rollstuhlbenutzer sowie für ein barrierefreies Wohnumfeld im Zusammenhang mit Baumaßnahmen
- Das Angebot des Jugend- und Sozialamtes von Gebärdendensprachkursen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Kontakt zu gehörlosen Menschen haben, als auch für andere interessierte Beschäftigte des Amtes
- Die Realisierung einer barrierefreien Gestaltung von Jugendclubs und Jugendhäusern in den Stadtteilen sowie von städtischen Liegenschaften, die sich im Zuständigkeitsbereich des Amtes 51 befinden (bei Neu- und Umbauten als auch bei Sanierungsmaßnahmen)
- Die Wohnberatung des Jugend- und Sozialamtes für Menschen mit Behinderungen und Senioren
- Den Beförderungsdienst für Mobilitätsbehinderte
- Den Initiativbericht des Dezernats VIII zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen Ergänzend hierzu ist folgendes zu berichten: Zu 1.: Die Behindertenbeauftragte der Stadt Frankfurt am Main ist jetzt als Stabsstelle organisatorisch dem Dezernat VIII zugeordnet. Der Umfang an Beratung, Gremienarbeit und Repräsentation, insbesondere im Bereich barrierefreien Bauens, ist gestiegen. Es finden regelmäßige Abstimmungsgespräche zwischen der Behindertenbeauftragten und der VGF, traffiQ sowie dem Dezernat für Verkehr statt, um eine barrierefreie Erschließung von Haltestellen – einschließlich Aufzugsnachrüstungen - und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu erreichen. Ortsbegehungen sind Teil dieser Abstimmungen. Zu 2.: Zusätzlich zur vorhandenen Onlineversion wurde im Mai 2006 eine Druckversion des Stadtführers veröffentlicht, die somit zu Beginn der Fußballweltmeisterschaft zur Verfügung stand. Im Jahr 2006 wurde ein Update aller 10.000 aktiven Datensätze durchgeführt. Zu 3.: Die Auszeichnung "Barrierefreier und behindertenfreundlicher Betrieb“ wurde am 31.05.2006 zum zweiten Mal vergeben. Zu 4.: Im Rahmen der Beteiligung der Stadtämter/-betriebe und städtischen Gesellschaften bei der Erstellung von Bebauungsplänen (B-Plänen) empfiehlt das Dezernat VIII, Jugend- und Sozialamt, in Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten, eine durchgängige barrierefreie Gestaltung von Wohnungen und Wohnumfeld festzuschreiben und folgenden Text in die Begründung des Bebauungsplans aufzunehmen: "Es müssen sowohl die künftigen privaten (Wohn- und Geschäftsbereiche) als auch öffentliche Lebensbereiche (bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände und Kommunikationseinrichtungen) nach den gesetzlichen Bestimmungen barrierefrei geplant und gebaut werden.“ Die Verkehrsanbindung von Bauvorhaben, ist ein weiteres Anliegen in Stellungnahmen zu B-Plänen von Neubaugebieten und bei der Beratung von Investoren. Die Schaffung einer bedarfsgerechten Infrastruktur im näheren Wohnumfeld für alle Generationen kann Barrieren im übertragenen Sinne abbauen und die Möglichkeit zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben für die Einwohnerinnen und Einwohner verbessern. Auch die Ausgestaltung und Lage von Parkplätzen spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Zu 5.: Das Angebot umfasst einen zehnwöchigen Kurs mit jeweils 2 Wochenstunden. Des Weiteren sind die Sozialrathäuser mit ausgewählten Informationsveranstaltungen in den Stadtteilen aktiv. Im Jahr 2006 rief das Sozialrathaus Bornheim in Kooperation mit der Stiftung Taubstummenanstalt eine Informationsreihe für gehörlose Menschen ins Leben. "… In der Vortragsreihe werden Themen rund um den Alltag von Menschen mit Behinderungen behandelt. Die Vortragsreihe kommt dem Bedürfnis von gehörlosen Menschen nach mehr Information nach. Die Tatsache, dass Wissensvermittlung vorwiegend über Lautsprache stattfindet, erschwert den Wissensaufbau und damit die Integration gehörloser Menschen. Mit diesem Projekt wurde die Integration gehörloser Menschen deutlich verbessert“, Barrieren wurden reduziert (vgl. Geschäftsbericht des Jugend- und Sozialamtes 2006). Zu 7.: Die Wohnberatung des Jugend- und Sozialamtes für Körperbehinderte und Senioren ist seit Anfang 2007 Teil der Koordinierungsstelle Wohnen und Pflege zuhause in der Abteilung "Angebote zur selbständigen Lebensführung“ des Rathauses für Senioren. Zu 8.: "Menschen mit Körperbehinderungen sind in besonderem Maße in ihrer Mobilität eingeschränkt. Sie sind bei außergewöhnlicher Gehbehinderung in der Regel auf die Nutzung von Gehhilfen oder Rollstühlen angewiesen und daher oft von Hilfestellungen Dritter abhängig. Die Leistungen des Beförderungsdienstes der Stadt Frankfurt am Main werden dem Anspruch auf Nachteilsausgleich hinsichtlich des Leistungsumfangs und der Anspruchsvoraussetzungen in überdurchschnittlicher Weise gerecht. Über 5.000 Frankfurter Bürgerinnen und Bürger nutzen dieses freiwillige Angebot. Menschen mit anderen Behinderungen, die sich nicht ohne Unterstützung alleine im öffentlichen Raum bewegen können, sind von der Inanspruchnahme des Beförderungsdienstes nicht ausgeschlossen. Diese können den Beförderungsdienst nutzen, soweit die individuellen Voraussetzungen nach dem SGB IX und SGB XII erfüllt sind. Als Ziel des Beförderungsdienstes steht die entscheidende Verbesserung der Mobilität und damit die Ermöglichung oder Erleichterung der Teilnahme an Leben in der Gemeinschaft. Gemeinsam mit der Frankfurter Behinderten Arbeitsgemeinschaft (FBAG) konnte ein Konzept als Grundlage zukünftiger Ausschreibungen im Bereich Spezialbeförderung und Durchführung der Leistungen erarbeitet werden. Darüber hinaus hat die FBAG weitere Vorstellungen über den Geltungsbereich der Beförderungsdienste. In dem genannten Konzept wurden besonders die Qualitätskriterien differenziert und verbindlich festgeschrieben. Daneben sind die Durchführungsbestimmungen überarbeitet und das Beförderungsgebiet neu definiert. Im Bereich der Taxibeförderung werden zukünftig alle am Beförderungsdienst teilnehmenden Taxen, das sind ca. 900, deutlich sichtbar markiert. Diese Zahl wird sich auch zukünftig weiter erhöhen, da auch neue Taxizentralen starkes Interesse an einer Teilnahme bekunden, und durch die Stadt hierbei Unterstützung finden“ (vgl. Geschäftsbericht des Jugend- und Sozialamtes 2006). Über die vorstehenden Punkte hinaus hat das Dezernat VIII im Jahr 2006 2,0 Mio. Euro und im Jahr 2007 500.000,00 Euro zur Herstellung von Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen der Stadt an die Dezernate der Stadtverwaltung verteilt (vgl. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 10274 vom 17.11.2005, Nachtragshaushalt 2005/2006: 2,0 Mio. Euro aus dem Produktbereich 18 Soziales, Produktgruppe 18.1, Leistungen des Jugend- und Sozialamtes, Investitionsprogramm 2005 – 2008). Durch die STADION GmbH Frankfurt am Main, die sich ebenfalls im Zuständigkeitsbereich des Dezernats VIII befindet, wurden im Jahr 2006 keine Baumaßnahmen begonnen bzw. durchgeführt. Die Gebäude welche durch die Rhein-Main Jobcenter GmbH (RMJ) genutzt werden, sind weitestgehend barrierefrei erreichbar. Die Rhein-Main Jobcenter GmbH ist Untermieterin in 8 Liegenschaften und hat kaum Einfluss auf bauliche Maßnahmen. Die Agentur für Arbeit Frankfurt (4 Gebäude) und das Jugend- und Sozialamt (3 Gebäude) sind als Gesellschafter Hauptmieter der Gebäude. Das Gebäude "Fischerfeldstraße 10-12" befindet sich im Eigentum der Agentur für Arbeit. Die mietvertraglichen Angelegenheiten der angemieteten Liegenschaften werden von der Agentur für Arbeit bzw. des Jugend- und Sozialamtes geregelt und bearbeitet. Dezernat für Umwelt und Gesundheit (Dezernat X): Stadtgesundheitsamt (Amt 53) Die Räumlichkeiten des Stadtgesundheitsamtes sind barrierefrei erreichbar. Derzeit ist der Umzug in das ehemalige Herzzentrum in der Breiten Gasse geplant. Dieses Gebäude wurde bereits barrierefrei gebaut. Bei den erforderlichen Umbaumaßnahmen für die Nutzung als Gesundheitszentrum werden die Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt. Grünflächenamt (Amt 67) Die im Planungsalltag üblichen Kleinstmaßnahmen, die in fast jeder Baumaßnahme anfallen, z. B. die Höhenplanungen der Grünanlagen, lassen sich nicht in Einzelmaßnahmen definieren. Ebenso werden bei den vom Grünflächenamt betreuten Maßnahmen des Stadtschulamtes (Kindertagesstätten und Schulen), insbesondere bei Neubauten, die Aspekte der Barrierefreiheit grundsätzlich mit in die Planung einbezogen. Auch hier lassen sich keine Einzelprojekte melden. Als Beispiel lässt sich nennen, dass an Schulen je zwei Behindertenparkplätze geschaffen werden und in Kindertagesstätten Nestschaukeln aufgestellt werden. Des Weiteren wären integrative Spielgeräte, zusätzliche Handläufe oder Geländer und Leithilfen für Sehbehinderte zu nennen. Alle Friedhöfe sollen sukzessive mit behindertengerechten und barrierefreien Toilettenanlagen ausgestattet werden. Aus den anderen Bereichen des Dezernat X wurde Fehlanzeige gemeldet, bzw. hat es keine Neuerungen gegenüber dem ersten Bericht gegeben.
- Fazit und Ausblick Die vorliegenden Beiträge verdeutlichen, dass die Dezernate, städtischen Eigenbetriebe sowie die stadtnahen und städtischen Gesellschaften maßgeblich und in sehr vielfältiger Weise dazu beitragen, die Stadt Frankfurt am Main zu einer barrierefreien Stadt zu entwickeln. Barrierefreiheit gilt weiterhin als Standard anstehender Maßnahmen. Anlage 1 (ca. 21 KB) Anlage 2 (ca. 13 KB) Anlage 3 (ca. 74 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Juli 2008 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf E 228 zurück — Etatantrag von CDU, SPD, GRÜNE, FDP, beschlossen am 24. November 2004. In 18 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf18 Beratungen
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Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos; LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht)
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Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF
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Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)