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Hochwasser- und Katastrophenschutz in Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: B
40 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt die Maßnahmen zum Hochwasser- und Katastrophenschutz in Nieder-Eschbach. Die Stadt Frankfurt am Main ist verantwortlich für den Katastrophenschutz und nutzt verschiedene Ressourcen, um die Bevölkerung zu schützen. Ziel ist es, die Bevölkerung über Gefahren zu informieren und im Katastrophenfall effektiv zu warnen.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Bericht

  1. Welche Maßnahmen zum Katastrophenschutz sind im Ortsteil Nieder-Eschbach vorgesehen

Nach den gesetzlichen Grundlagen ist die Stadt Frankfurt am Main für den Katastrophenschutz innerhalb ihrer Stadtgrenze zuständig. Damit ist sie auch zuständig für den Katastrophenschutz im Stadtteil Nieder-Eschbach. Innerhalb der Stadtverwaltung übernimmt die Branddirektion diese Aufgaben. Neben der Feuerwehr Frankfurt, bestehend aus Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr, stehen für die Hilfeleistung bei Schadenslagen auch die Ressourcen der Hilfsorganisationen des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), des Malteser Hilfsdienstes (MHD) und der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) sowie der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und des Technischen Hilfswerks (THW) zur Verfügung. Insbesondere die Wasserrettungseinheiten der DLRG und die technischen Möglichkeiten des THW werden in durch Hochwasser verursachten besonderen Schadenslagen zur Hilfeleistung herangezogen. Sofern die Ressourcen in Frankfurt am Main nicht zur Bewältigung der Schadenslage ausreichen würden, könnten über das Land Hessen weitere Hilfskräfte aus den Nachbarlandkreisen oder darüber hinaus, ggf. auch von der Bundeswehr, angefordert werden.

  1. An welchen Stellen werden Wasserstände gemessen und wie werden die Anlieger informiert?

Die zunehmend zu verzeichnenden Starkregenereignisse bilden insbesondere für kleinere Fließgewässer, zu denen auch der Eschbach zählt, eine Herausforderung. Die Branddirektion nutzt zur Einschätzung der Überflutungsgefahr bei einem angekündigten Wetterereignis die vom Hessischen Landesamt für Naturschutz Umwelt und Geologie (HLNUG) im Hochwasserportal Hessen (www.hochwasser-hessen.de) bereitgestellten Pegel. Für den Eschbach wird eine Pegelmessstelle in Ober-Eschbach herangezogen.

Weitere Informationen gewinnt die Feuerwehr aus dem vom Deutschen Wetterdienst (DWD) betriebenen Feuerwehr-Wetterinformationssystem (FeWIS). Hier können Gewitterzellen mit prognostizierten Niederschlagsmengen und vermeintlicher Zugrichtung identifiziert werden. Die Warnmeldungen des DWD werden entsprechend der vom DWD vorgenommenen Einstufung auf örtliche Gegebenheiten übertragen, um eine Einschätzung bezüglich der Warnerfordernisse zu erhalten.

In Bezug auf die zu erwartenden Überflutungsbereiche stützt sich die Feuerwehr auf die Starkregengefahrenkarte der Stadt Frankfurt am Main, die unter Federführung des Umweltamtes erstellt wurde. Mit der Starkregengefahrenkarte lassen sich die starkregengefährdeten Grundstücke in Frankfurt am Main ermitteln. Die Starkregengefahrenkarte ist im Geoportal der Stadt Frankfurt am Main im Internet unter https://geoportal.frankfurt.de/starkregen digital frei zugänglich einsehbar.

Mit der Starkregengefahrenkarte für die Stadt Frankfurt am Main kann sich jede/jeder Interessierte für den jeweiligen Stadtteil oder jeden anderen Punkt im Stadtgebiet über mögliche Gefahrenquellen informieren und bei Bedarf auf dem Grundstückseigentum Vorsorgemaßnahmen ergreifen. Zudem stellt die Branddirektion im Internet unter www.feuerwehr-frankfurt.de unter der Rubrik "Ihre Sicherheit" Tipps und Links, z. B. zu den vom Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main veröffentlichten Informationsbroschüren "Gefahr durch Starkregen" und "Gefahr durch Hochwasser", bereit.

Auch empfiehlt die Feuerwehr Frankfurt das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) veröffentlichte Handbuch "Die unterschätzten Risiken Starkregen und Sturmfluten" welches auf der Website des BBK (www.bbk.bund.de) zum Download bereitsteht.

  1. Wie wird die Bevölkerung im Katastrophenfall gewarnt, welche Apps werden aktiviert und wie wird eine möglichst flächendeckende frühzeitige Warnung kommuniziert?

Kommt es zu einer Lage, wie z. B. Hochwasser im Bereich der im Stadtgebiet von Frankfurt am Main vorhandenen Gewässer, kann die betroffene Bevölkerung über nachfolgend beschriebene Kanäle bzw. Medien gewarnt und informiert werden: Rundfunkwarnmeldung : Über das Lagezentrum der Hessischen Polizei kann eine Rundfunkwarnmeldung angeordnet und an die entsprechenden Rundfunksender (hr1, hr3, hr4, hr INFO, YOU FM, FFH) übermittelt werden. Die Sendeanstalten sind dazu verpflichtet, je nach Einstufung der Gefahrenlage durch die Behörden, Warnmeldungen unverzüglich, bei niederschwelligen Gefahren spätestens im Rahmen der regelmäßigen Nachrichten (z. B. Verkehrsnachrichten), zu senden und bei Bedarf in festgelegten Intervallen zu wiederholen. Sobald behördlicherseits festgestellt wurde, dass keine Gefahr mehr besteht, muss diese Information und Entwarnung ebenfalls von den Rundfunkanstalten gesendet werden.

Modulares Warnsystem des Bundes : Das Land Hessen hat der Stadt Frankfurt am Main zur Ergänzung der Warninfrastruktur in Hessen eine Sende- und Empfangsstation für das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) zur Verfügung gestellt. Mit MoWaS können per Satellit Warnmeldungen an Rundfunk- und Fernsehstationen sowie an die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes (NINA) übermittelt werden. Die Inbetriebnahme von MoWaS erfolgte am 18.11.2021. NINA ist über entsprechende Schnittstellen bidirektional mit den in Deutschland gängigen Bevölkerungswarnsystemen verbunden, sodass per NINA ausgesendete Warnungen auch von anderen WarnApps übermittelt werden.

Kurznachrichtendienst Twitter : Zur Verbreitung einer Warnmeldung nutzt die Feuerwehr Frankfurt ebenfalls den Kurznachrichtendienst Twitter. Über den Twitter-Kanal @feuerwehrffm werden neben der Warnung auch Verhaltensanweisungen und, sofern gesicherte Erkenntnisse vorliegen, Informationen zum Einsatzgeschehen veröffentlicht.

Die Branddirektion ist sich darüber bewusst, dass, trotz der aktuell rund 120.000 Follower, damit nur ein Bruchteil der sich in einem Warnbereich aufhaltenden Menschen erreicht werden kann. Jedoch werden die Twitter-Meldungen der Feuerwehr von zahlreichen Medien, Radio- und TV-Stationen, die dem Kanal @feuerwehrffm folgen, größtenteils sofort geteilt und für eigene Nachrichtenbeiträge verwendet, wodurch die Verbreitung einer Warnung signifikant erhöht wird.

Webseite der Feuerwehr Frankfurt am Main : Auf der Webseite www.feuerwehr-frankfurt.de werden im Fall einer Warnung, mittels zum Teil vorbereiteten Dark-Sites, konkrete Verhaltensanweisungen für die Bevölkerung und Informationen zum Einsatzgeschehen veröffentlicht. In sämtlichen Warnmeldungen per Rundfunk, Warn-Apps und auf Twitter wird auf dieses Medium als zuverlässige Informationsquelle hingewiesen.

Lautsprecherdurchsagen : Bei Bedarf können in betroffenen Gebieten Lautsprecherdurchsagen gemacht werden, um die dort anwesende Bevölkerung zu erreichen und zu warnen. Lautsprecherdurchsagen können von der Feuerwehr mit den bei zahlreichen Einsatzfahrzeugen fest verbauten Lautsprecheranlagen, mittels speziell hierfür bereitgehaltenen mobilen Systemen sowie durch die Polizei erfolgen.

Bürgertelefon : Je nach Lage kann auch ein Bürgertelefon eingerichtet werden. Im Bedarfsfall wird die Rufnummer des Bürgertelefons von der Feuerwehr und den Medien kommuniziert. Das Bürgertelefon dient dabei nicht nur als barrierefreier Kommunikationskanal, sondern hat auch die Aufgabe, eine Überlastung des Notrufs (112) der Feuerwehr, der in besonderen Einsatzlagen häufig für Rückfragen missbraucht wird, zu verhindern.

Webseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie : Auf der Webseite www.hochwasser-hessen.de und den dort verlinkten Informationen, wie etwa zur App "Meine Pegel", werden hessenweit aktuelle Wasserstände angezeigt. Für den Eschbach gibt es auf der Internetseite einen Pegelmesswert in Ober-Eschbach.

Sirenen : Es ist geplant, der Stadtverordnetenversammlung in den nächsten Monaten im Rahmen der Bedarfsplanung ein von der Branddirektion erarbeitetes Warnkonzept zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieses sieht u. a. ein flächendeckendes Sirenensystem für Frankfurt am Main mit 152 Sirenenstandorten (auf der Grundlage einer Warn-Technik mit Stand 2017) im Stadtgebiet vor. Zudem ist vorgesehen, dass die Bevölkerung auf das richtige Verhalten nach einer Warnung durch Sirenen vor deren Installation und in der Folge kontinuierlich hingewiesen wird. Dieses Wissen ist die notwendige Grundlage für eine wirkungsvolle Warnung durch das Sirenensignal. Die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Selbstschutz wird mit dem Begriff "Risikokommunikation" beschrieben. Deshalb ist auch geplant, eine Werbeagentur mit der Erstellung eines Kommunikationskonzeptes für eine Start- und weitere jährliche Wiederholungskampagnen zu beauftragen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. August 2021OFOF 49/15Hochwasser- und Katastrophenschutz in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 3. September 2021OAOA 50Hochwasser- und Katastrophenschutz in Nieder-EschbachAnregung
  3. 21. Januar 2022Sie sind hier
    BB 12Hochwasser- und Katastrophenschutz in Nieder-Eschbach
    Magistratsbericht
  4. 8. Februar 2022OFOF 112/15Sirenen in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 11. Februar 2022VV 321Sirenen in Nieder-EschbachAnfrage
  6. 16. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1093Sirenen in Nieder-EschbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 15
Sitzung 8 · 11.02.2022
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Auskunftsersuchen V 321 2022 1. Die Vorlage B 12 dient unter Hinweis auf V 321 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 112/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Enthaltung:
4 CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 4 CDU

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 6 · 17.03.2022
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 12 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 6 · 28.03.2022
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 12 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

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