34. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 16.10.2014 Fragen Nr. 1814, 1816, 1818, 1820, 1821, 1822, 1823, 1824 und 1825 (Sanierung der Häuser Braubachstraße 32 und 34)
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Bericht des Magistrats vom 12.01.2015, B 12
Betreff: 34. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 16.10.2014 Fragen Nr. 1814, 1816, 1818, 1820, 1821, 1822, 1823, 1824 und 1825 (Sanierung der Häuser Braubachstraße 32 und 34) Hinsichtlich nachfolgender Fragen, die zur 34. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 16.10.2014 vorgelegt wurden und die Sanierung der Häuser Braubachstraße 32 und 34 betreffen, erfolgt die Beantwortung des Magistrats im Rahmen dieses Berichts. Frage Nr.: 1814 ============ Stadtv. Dr. Dr. Rahn - RÖMER - Sanierung der Häuser Braubachstraße 32 und 34 I Die Frankfurter Rundschau berichtete am 01.10.2014 über die Sanierung der im Eigentum der Stadt stehenden Häuser Braubachstraße 32 und 34, die nunmehr seit 40 Monaten andauern, ohne dass ein Ende absehbar wäre.
Ich frage den Magistrat: Welche Dauer war ursprünglich für die Sanierung geplant, und mit welcher tatsächlichen Dauer rechnet der Magistrat derzeit? Antwort: Ursprünglich war eine Bauzeit von rd. 30 Monaten veranschlagt, die sich durch vergaberechtliche Entscheidungen und nicht vorhersehbare Schäden nach dem Öffnen von Verkleidungen (verfaulende Balken), Decken und Kellerverbauten unterhalb der Gebäudesohle sowie einem nicht lotrechten Aufzugsschacht nicht halten ließ. Mit einem Abschluss kann im kommenden Frühjahr gerechnet werden. Frage Nr.: 1816 ============ Stadtv. Dr. Dr. Rahn - RÖMER - Sanierung der Häuser Braubachstraße 32 und 34 II Die Frankfurter Rundschau berichtete am 01.10.2014 über die Sanierung der im Eigentum der Stadt stehenden Häuser Braubachstraße 32 und 34, die nunmehr seit 40 Monaten andauern, ohne dass ein Ende absehbar wäre. Nach dem Bericht der Frankfurter Rundschau kam es zu massiven Beeinträchtigungen der Mieter.
Ich frage den Magistrat: Welche Schadenersatzforderungen wurden bislang von Mietern gestellt beziehungsweise angekündigt, und wer wird für diese Forderungen im Ergebnis haften? Antwort: Bislang liegen über Mietminderungen hinaus konkretisierte Schadenersatzforderungen nicht vor. Allerdings wurden im Rahmen eines Einigungspakets mit gewerblichen Mietern Umzugshilfen und Gewinneinbußen bedient. In jedem Falle wird aber auch ein Regress gegen ausführende Firmen respektive die eingesetzte Bauleitung geprüft werden. Frage Nr.: 1818 ============ Stadtv. Dr. Dr. Rahn - RÖMER - Sanierung der Häuser Braubachstraße 32 und 34 III Die Frankfurter Rundschau berichtete am 01.10.2014 über die Sanierung der im Eigentum der Stadt stehenden Häuser Braubachstraße 32 und 34, die nunmehr seit 40 Monaten andauern, ohne dass ein Ende absehbar wäre. Nach dem Bericht der Frankfurter Rundschau droht der zuständige Dezernent dem Bauleiter mit Kündigung, gemeint ist vermutlich die Kündigung eines Werkvertrages.
Ich frage den Magistrat: Was genau beinhaltet der mit dem Bauleiter abgeschlossene Vertrag, und welche Bestimmungen für eine Kündigung durch die Stadt Frankfurt sieht dieser Vertrag vor? Antwort: Der mit dem Bauleiter abgeschlossene Vertrag beinhaltet die üblicherweise bei einem derartigen Vorhaben anfallenden Steuerungsleistungen und Gewährleistungsverpflichtungen gegenüber den ausführenden Firmen. Jedes Dauerschuldverhältnis ist nach deutschem Recht auch ohne ausdrückliche Regelung außerordentlich kündbar, wenn ein Festhalten an der Vertragserfüllung wegen Leistungsstörungen nicht mehr zugemutet werden kann. Frage Nr.: 1820 ============ Stadtv. Dr. Dr. Rahn - RÖMER - Sanierung der Häuser Braubachstraße 32 und 34 IV Die Frankfurter Rundschau berichtete am 01.10.2014 über die Sanierung der im Eigentum der Stadt stehenden Häuser Braubachstraße 32 und 34, die nunmehr seit 40 Monaten andauern, ohne dass ein Ende absehbar wäre. Nach dem Bericht der Frankfurter Rundschau droht der zuständige Dezernent dem Bauleiter mit Kündigung, gemeint ist vermutlich die Kündigung eines Werkvertrages.
Ich frage den Magistrat: Welche finanziellen Folgen hätte eine vorzeitige Kündigung des Vertrages für die Stadt Frankfurt? Antwort: Aus der vorzeitigen Kündigung können sich möglicherweise Ansprüche des Auftragnehmers gegenüber der Stadt ergeben. Dem stünden Schadenersatzansprüchen der Stadt gegenüber dem Auftragnehmer entgegen. Ferner wäre dies abzuwägen gegen den Aufwand und die Kosten, die der Stadt durch weitere Verzögerungen der Sanierungsmaßnahme entstehen. Frage Nr.: 1821 ============ Stadtv. Dr. Dr. Rahn - RÖMER - Sanierung der Häuser Braubachstraße 32 und 34 V Die Frankfurter Rundschau berichtete am 01.10.2014 über die Sanierung der im Eigentum der Stadt stehenden Häuser Braubachstraße 32 und 34, die nunmehr seit 40 Monaten andauern, ohne dass ein Ende absehbar wäre.
Ich frage den Magistrat: Welche Kosten waren ursprünglich für die Sanierung angesetzt, und mit welchen tatsächlichen Kosten rechnet der Magistrat derzeit? Antwort: Im Zuge der Ausführung hat sich eine Kostenüberschreitung gegenüber den bewilligten Mitteln aus folgenden Gründen ergeben: Steigerung Baupreisindizes (Kostenberechnung wurde im Februar 2008 erstellt) Unvorhergesehene Zusatzmaßnahmen (im Zuge der Bauausführung wurden erhebliche brandschutztechnische, statische und bauliche Mängel festgestellt) Bauzeitverzögerung infolge veränderter Aufgabenstellung (Glasdach Innenhof) durch Bauherrn Der prognostizierte Gesamtbedarf bei Fertigstellung der Baumaßnahmen Braubachstr. 30-32 und 34 beträgt: 6.931.223,90 Euro Darüber hinaus wird der Magistrat diese Frage in Kürze im Wege einer Mehrkostenvorlage den Stadtverordneten im Detail beantworten. Frage Nr.: 1822 ============ Stadtv. Dr. Dr. Rahn - RÖMER - Sanierung der Häuser Braubachstraße 32 und 34 VI Die Frankfurter Rundschau berichtete am 01.10.2014 über die Sanierung der im Eigentum der Stadt stehenden Häuser Braubachstraße 32 und 34, die nunmehr seit 40 Monaten andauern, ohne dass ein Ende absehbar wäre. Nach Angaben der Frankfurter Rundschau sei es durch Regenfälle im August 2014 zu massiven zusätzlichen Schäden gekommen
Ich frage den Magistrat: Welche Kosten erwartet der Magistrat zur Beseitigung dieser Schäden, und wer haftet für diese? Antwort: Die Haftungsfragen sind noch nicht abschließend geklärt. Soweit ein Verschulden wegen unzureichender Regenwasserabflüsse vorliegt, werden selbstverständlich die ausführenden Firmen und/oder die Bauleitung in Anspruch genommen. Es müssten eventuell auch etwaige Versicherungsleistungen geprüft werden, soweit insoweit nicht Haftungsausschlüsse wegen sog. höherer Gewalt greifen. Frage Nr.: 1823 ============ Stadtv. Dr. Dr. Rahn - RÖMER - Sanierung der Häuser Braubachstraße 32 und 34 VII Die Frankfurter Rundschau berichtete am 01.10.2014 über die Sanierung der im Eigentum der Stadt stehenden Häuser Braubachstraße 32 und 34, die nunmehr seit 40 Monaten andauern, ohne dass ein Ende absehbar wäre. Nach dem Bericht der Frankfurter Rundschau kam es zu massiven Beeinträchtigungen der Mieter, die entsprechende Mietminderungen geltend machen würden.
Ich frage den Magistrat: Wie hoch sind die von Mietern geltend gemachten Mietminderungen insgesamt, und wer wird für diese Forderungen im Ergebnis haften? Antwort: Die geltend gemachten Mietminderungen bewegen sich bis zur Höhe von 50 % der geschuldeten Miete für unterschiedliche Zeiträume. Ob diese Ansprüche durchgreifen, ist aber nach wie vor Gegenstand juristischer Prüfung. Es wäre verfrüht, an dieser Stelle ein Ergebnis vorwegzunehmen. Frage Nr.: 1824 ============ Stadtv. Dr. Dr. Rahn - RÖMER - Sanierung der Häuser Braubachstraße 32 und 34 VIII Die Frankfurter Rundschau berichtete am 01.10.2014 über die Sanierung der im Eigentum der Stadt stehenden Häuser Braubachstraße 32 und 34, die nunmehr seit 40 Monaten andauern, ohne dass ein Ende absehbar wäre. Nach dem Bericht der Frankfurter Rundschau habe der zuständige Dezernent angekündigt, die Baufirmen in Regress zu nehmen.
Ich frage den Magistrat: Ist diese Äußerung des Dezernenten so zu verstehen, dass für die bisher eingetretenen Verzögerungen keine Regressforderungen gestellt werden? Antwort: Im Rahmen des zu prüfenden Regresses werden selbstverständlich alle schadens-relevanten Vorgänge auf den Prüfstand gestellt. Frage Nr.: 1825 ============ Stadtv. Dr. Dr. Rahn - RÖMER - Sanierung der Häuser Braubachstraße 32 und 34 IX Die Frankfurter Rundschau berichtete am 01.10.2014 über die Sanierung der im Eigentum der Stadt stehenden Häuser Braubachstraße 32 und 34, die nunmehr seit 40 Monaten andauern, ohne dass ein Ende absehbar wäre. Nach dem Bericht der Frankfurter Rundschau sei der zuständige Dezernent nicht zufrieden damit, wie die Baustelle geführt wurde und habe immer wieder versucht, die Arbeiten zu beschleunigen.
Ich frage den Magistrat: Wann genau hat der Magistrat erstmals die Verzögerung der Arbeiten festgestellt, und was hat er konkret unternommen, um diese zu beschleunigen? Antwort: Bei einem komplexen Sanierungsverfahren denkmalgeschützter Bauten überlagern sich leicht unvorhersehbare Zusatzarbeiten mit schuldhaft verursachten Fertigstellungsverzögerungen. Die hier aufgeworfene Frage ist daher kaum zeitlich und juristisch eindeutig zu beantworten. Schuldhaftes Verhalten wurde jedoch regelmäßig im Falle seines Auftretens unverzüglich abgemahnt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. Januar 2015 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER