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Kinderarmut in Frankfurt

Vorlagentyp: B
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht thematisiert die Kinderarmut in Frankfurt am Main und die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Bekämpfung. Es wird vorgeschlagen, Programme und Angebote zu koordinieren, um benachteiligten Kindern und Jugendlichen umfassende Unterstützung zu bieten. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Lebenssituation von armutsbetroffenen Familien und Kindern.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Bericht

Aktuell gibt es weder in der Wissenschaft noch in der Politik eine einheitliche Definition für Armut. Je nach Verständnis und Kontext kann der Begriff unterschiedlich definiert werden. Innerhalb Deutschlands wird in der Regel auf drei Typen von Armut rekurriert: Absolute Armut, Bekämpfte Armut und Relative Armut. Wenn es darum geht Armutslagen einzuschätzen, finden vor allem Typ zwei und drei Anwendung. Die sog. "Bekämpfte Armut", die daran bemessen wird, ob Anspruch besteht auf soziale Mindestsicherung (siehe folgende Tabellen zu Anteil der Kinder in Bedarfsgemeinschaften und Anteil der Kinder im Sozialgeldbezug) und die sogenannte "relative Armut", die anhand des Einkommens geprüft wird. In der nationalen wie in der europäischen Armutsforschung ist es üblich, das mittlere Einkommen (Median) als Referenzgröße zu bestimmen. Danach ist eine Person als einkommensarm zu bezeichnen, wenn deren Nettoäquivalenzeinkommen unterhalb von 60 % des mittleren Einkommens liegt. Als Kennziffern für die relative Armutsmessung kommen Armutsrisikoquoten bzw. Armutsgefährdungsquoten zur Anwendung. Dazu werden die Anteile der armen Haushalte bzw. Personen an der jeweiligen Gesamtzahl der Bevölkerung ermittelt. Das statistische Landesamt in Nordrhein-Westfalen ermittelt seit einigen Jahren auf der Grundlage von Sonderauswertungen des Mikrozensus jährlich auch für die Stadt Frankfurt am Main Armutsgefährdungsquoten nach soziodemografischen Merkmalen. Mittels dieser Armutsgefährdungsquoten können besonders bedürftige Personen- bzw. Haushaltsgruppen aufgezeigt werden. Lt. Auswertungen aus dem Mikrozensus im Jahr 2021 lag die Armutsgefährdungsquote bei Haushalten mit Kindern unter 18 Jahren bei 29,8 %; im Vergleich bei Haushalten ohne Kinder lag sie bei 18,5 %, in Frankfurt am Main insgesamt bei 22,6 %. Wie aus der folgenden Tabelle hervorgeht, betrug im Jahr 2021 der Anteil der jungen Menschen unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften in Frankfurt am Main 17,8 %. Bei einer weiteren Altersdifferenzierung wird der besonders hohe Anteil in der Altersgruppe der 3 bis unter 6-Jährigen mit 19,1 % sowie in der Altersgruppe der 6 bis unter 15-Jährigen mit 18,2 % deutlich. Die SGB-II Hilfequote der leistungsberechtigten Kinder im Alter unter 15 Jahren ist seit 2019 mit geringen Unterschieden fast gleichbleibend hoch. Bislang gibt es weder eine einheitliche bundes- noch landesweite bzw. kommunale Erfassung von Wohnungslosen jeglichen Alters. Wohnungslose junge Menschen bleiben in Städten oft unsichtbar und deshalb ist es schwierig, sie mengenmäßig adäquat zu erfassen. Dies gilt auch für junge Menschen, die nicht selbst aktiv Hilfe suchen. Allerdings hat das Deutsche Jugendinstitut im Jahr 2017 zu dem Phänomen geforscht. Im Endbericht "Straßenjugendliche in Deutschland - eine Erhebung zum Ausmaß des Phänomens" aus dem Jahr 2017 werden insgesamt rund 37.000 junge Menschen ausgewiesen, die nicht älter als 26 Jahre und entweder obdach- oder wohnungslos sind. Sie haben keinen festen Wohnsitz, beziehungsweise halten sie sich für unbestimmte Zeit nicht an ihrem gemeldeten Wohnsitz auf. Das sind nicht nur Jugendliche, die ausschließlich auf der Straße leben und schlafen, sondern auch diejenigen, die beispielsweise bei Freunden oder in Notunterkünften unterkommen. Darüber hinaus kann mitgeteilt werden, dass Mitte Dezember 2022 in den Übergangsunterkünften in Frankfurt am Main 954 wohnungslose Kinder und Jugendliche mit ihren Eltern untergebracht waren. Dies zeigt, wie wichtig die im Rahmen der Umsetzung des Bündnisses gegen Kinderarmut angedachte gesamtstädtische Abstimmung von Programmen und zielgenauen Maßnahmen ist, um jungen Menschen eine breite Unterstützung zu geben. Gute Prävention verhindert Notsituationen, die mit hohem finanziellen Aufwand behoben werden müssen. Die Förderung von niedrigschwelligen, sozialraumorientierten Angeboten und Anlaufstellen trägt dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, indem positive Rahmenbedingungen für die Bürger:innen geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund sind die sogenannten Pflichtleistungen und freiwilligen Leistungen komplementär, also sich ergänzend, zu verstehen. Die sozialraumorientierten Angebote und finanziellen Leistungen sind in den Sozialgesetzbüchern gerahmt, zu nennen sind hier Leistungen nach dem SGB II, SGB VIII und SGB XII. In Bezug auf Kinder und Jugendliche sind besonders die erbrachten Leistungen für Bildung und Teilhabe hervorzuheben, durch die gesellschaftliche Teilhabe und Bildungsteilhabe sichergestellt werden sollen. Weiterhin zu nennen sind Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschläge der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und Wohngeld. Darüber hinaus können Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für alleinerziehende Elternteile gewährt werden. Zudem kann die Kostenübernahme der Betreuungsentgelte und Mittagsverpflegungskosten für nicht BuT (Bildungs- und Teilhabeleistungen) Berechtigte in Kindertageseinrichtungen gewährt werden. In den von Trägern betriebenen und betreuten Übergangsunterkünften für Geflüchtete und Wohnungslose gibt es Angebote für Kinder und Jugendliche. Je nach Größe der Unterkunft und Ausstattung mit Gemeinschaftsräumen und/oder Außenflächen werden Spiel- und Sportangebote für verschiedene Altersgruppen, Hausaufgabenhilfe und Ferienaktivitäten angeboten. Eltern werden bei der Suche nach Kita- oder Hortplätzen unterstützt und erhalten Informationen zu Angeboten wie z.B. das "Ferienkarussell". Auch das Bildungs- und Betreuungsangebot in Frankfurt am Main steht - nicht zuletzt basierend auf dem Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag - allen Frankfurter Kindern zur Verfügung. Die ganztägige Betreuung ab dem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt ist in Frankfurt am Main entgeltfrei. Etwaige Elternentgelte für die Betreuung und Verpflegung werden bei Bedarf und auf Antrag durch das Jugend- und Sozialamt übernommen. Zusätzlich hat die Stadt Frankfurt am Main durch die Finanzierung von 16 Kinder- und Familienzentren und ca. 250 Kindertageseinrichtungen im Besonderen Förderauftrag (BeFö) seit fast 15 Jahren eine im Fachfeld hoch geschätzte freiwillige Unterstützungsleistung etabliert, die es diesen Kindertageseinrichtungen ermöglichen, über das übliche Maß hinaus die Kooperation mit ökonomisch benachteiligten Familien zu realisieren. Auf diese Weise findet nicht nur niedrigschwellig eine Vernetzung von Angeboten der Kinderbetreuung, Familienbildung, Erziehungs- und Migrationsberatung statt, sondern können auch für Familien kostenfreie Angebote wie Familienveranstaltungen, Ausflüge etc. realisiert werden. Für Kinder im Grundschulalter trägt der Ausbau von Ganztagsangeboten im Kontext der Ganztagsschulentwicklung in Frankfurt am Main dazu bei, dass mehr Kinder an Bildungs- und Betreuungsangeboten teilhaben können und hierüber Zugangschancen erhöht werden. Dazu zählt u.a. das kommunale Förderprogramm Erweiterte Schulische Betreuung als Baustein der Ganztagsschulentwicklung. Die Stadt Frankfurt am Main fördert zudem die Teilhabe an "Kulturellen Aktivitäten" mit 10 Euro pro Grundschüler:in pro Schuljahr. Grundschulen und Träger der Ganztagsangebote können hierüber mit den Kindern kulturelle Veranstaltungen besuchen oder kulturelle Projekte umsetzen. Das Budget ermöglicht damit auch Kindern den Besuch kultureller Aktivitäten, deren Familien keinen oder wenig Zugang zu Kultur finden oder haben. Im Rahmen der Bildungsangebote leisten auch die ca. 140 Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit einen wichtigen Beitrag zum sozialen Frieden. Beim Projekt "pädagogischer Mittagstisch" bieten Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Kirchengemeinden, Nachbarschaftszentren oder Vereine einen regelmäßigen Mittagstisch - derzeit ohne Eigenanteil -für Kinder und Jugendliche an. Darüber hinaus werden auch pädagogische Projekte wie Hausaufgabenbetreuung, Bewegungsangebote oder die Förderung des Wissens um gesundheitsbewusste Ernährung in diesem Rahmen initiiert. Um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und Zugänge zum Arbeitsmarkt zu vereinfachen, bieten die Angebote im Bereich der Jugendberufshilfe umfangreiche und differenzierte Angebote zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung sozial benachteiligter junger Menschen an. Des Weiteren organisiert das Frankfurter Kinderbüro jährlich für ca. 5.000 armutsbetroffene Kinder ein Weihnachtsgeschenk im Wert von 20 bis 25 Euro. Als freiwillige Leistung der Stadt Frankfurt am Main ist zudem der Frankfurt Pass zu nennen. Der gesetzliche Beratungsauftrag ist in den unter Punkt 3 dargestellten gesetzlichen Grundlagen verankert. Grundsätzlich stehen allen jungen Menschen und deren Familien die Beratungsangebote offen. Neben den umfassenden Leistungen der Sozialrathäuser wird grundsätzlich bei Kontaktaufnahme der Hilfesuchenden der gesetzliche Beratungsauftrag erfüllt. Im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gehört die Jugendberatung zum gesetzlich normierten Aufgabenspektrum der Jugendarbeit. Darüber hinaus fördert die Stadt Erziehungsberatungsberatungsstellen für Kinder, Jugendliche und deren Familien sowie Familienbildungsstätten. Beide Angebotssegmente haben die Angebote auch sozialräumlich ausgerichtet. Über das Bildungs- und Betreuungsangebot in Kindertageseinrichtungen hinaus stehen insbesondere in Stadtbezirken mit verdichteten sozialen Problemlagen Beratungsangebote der Kinder- und Familienzentren nach Frankfurter Modell zur Verfügung. Der Zugang zu den Beratungsangeboten ist niedrigschwellig gestaltet und umfasst unterschiedliche Beratungsarten. Verbesserungen und Kapazitätserweiterungen sollen im Rahmen des Frankfurter Bündnisses gegen Kinderarmut beraten und bedarfsorientiert aufbereitet werden. Der Magistrat geht davon aus, dass das Phänomen der Kinderarmut mit komplexen Herausforderungen und Problemstellungen verbunden ist. Die damit einhergehenden unterschiedlichen Problemdimensionen sind gekennzeichnet durch wechselseitige Abhängigkeiten und Wechselwirkungen. Dies führt dazu, dass Kinderarmut und die mit ihr einhergehenden Herausforderungen nicht auf einzelne gesellschaftliche Teilbereiche beschränkt werden können, sondern für die Entstehung von Kinderarmut viele unterschiedliche Faktoren verantwortlich sind. Die ist zu berücksichtigen, wenn die Entwicklung der finanziellen Mittel dargestellt werden soll. Es ist aufgrund der unterschiedlichen Bereiche und Faktoren, die mittelbar und unmittelbar dazu beitragen Kinderarmut in Frankfurt am Main zu bekämpfen nicht möglich, die Finanzmittel für die unterschiedlichen Leistungen und Zuschüsse, die im jeweiligen Haushaltsplan dargestellt sind, in der gewünschten Form aufzubereiten. Der Magistrat weist deshalb darauf hin, dass die eingesetzten Mittel und ihre Entwicklung im städtischen Haushalt abgebildet werden. Der Haushaltplan ist öffentlich und kann eingesehen werden (https://frankfurt.haushaltsdaten.de) so auch unter dem jeweiligen Haushaltsjahr z.B. frankfurt_haushaltsplan-2022.pdf. Festzuhalten ist, dass Kinderarmut vielfältige Ursachen hat und entsprechend unterschiedliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut beitragen. So wurden im Haushaltsplan 2022 bspw. folgende Leistungen / Zuwendungen im Produktbereich 18 (Soziales) ausgewiesen: Aufwendungen für Zuschüsse im Jugendhilfebereich 34.041.138,00 €, Aufwendungen für Jugendhilfe nach dem SGB VIII u.Ä. 227.562.000,00 €, Aufwendungen für Kommunale Leistungen nach dem SGB II 328.719.000,00 €, Aufwendungen für die Leistungen nach dem AsylbLG 61.120.000,00 €, Aufwendungen für Frankfurter Arbeitsmarktprogramm 16.873.294 €. Aus Sicht des Magistrats ist es grundsätzlich notwendig Finanzmittel in einer angemessenen Höhe für erforderliche Maßnahmen gegen Kinderarmut im jeweiligen Haushalt zu berücksichtigen. Welche zusätzlichen finanziellen Mittel jedoch - über die bereits bestehenden Leistungen hinaus - erforderlich sein werden, um die im Rahmen einer umfassenden und ressortübergreifenden Strategie entwickelten Maßnahmen gegen Kinderarmut umzusetzen, kann derzeit nicht abschließend beantwortet werden. Eine dezidierte Aussage hierzu kann ggf. im Zuge der Berichterstattung zum Frankfurter Bündnis gegen Kinderarmut erfolgen. Erfahrungswerte bestehen bspw. durch das Programm der Stadt Frankfurt am Main "Zukunft Frankfurter Kinder sichern!" (Ausbau sozialräumlicher Familienbildung und Familiennetzwerke im Stadtteil, Ausbau sozialräumlicher Erziehungsberatung, Pädagogischer Mittagstisch, Regionalnetzwerke "Frühe Hilfe" etc.). Des Weiteren über das vom Jugend- und Sozialamt koordinierte ressortübergreifende Programm des "Corona Aktionsplans" sowie der Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel des Bundes "Aufholen nach Corona". Die Mittel für die präventiven Hilfen müssen aber gemäß den anfallenden Kosten jährlich angepasst werden, sonst werden die Angebote sukzessive reduziert und dies hätte negative Folgen für die ohnehin schon benachteiligten jungen Menschen und ihre Familien. Best-Practice-Beispiele und Erfahrungswerte bei der Bekämpfung von Kinderarmut werden im regelmäßigen Austausch mit anderen hessischen Kommunen ausgetauscht. Derzeit liegen dem Magistrat jedoch keine aktuellen Informationen für Best-Practice-Beispiele aus anderen hessischen Kommunen vor.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 28. November 2022AA 170Kinderarmut in FrankfurtSTVV-Anfrage · BFF-BIG
  2. 10. März 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    BB 127Kinderarmut in Frankfurt
    Magistratsbericht
  3. 24. August 2023NRNR 737Hürden abbauen: Ausschöpfungsquote von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in Frankfurt signifikant erhöhenSTVV-Antrag · Linke

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Jugendhilfeausschusses
Sitzung 75 · 25.04.2023
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 127 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 17 · 27.04.2023
TO I, TOP 26
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 127 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Ablehnung)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 18 · 06.06.2023
TO I, TOP 15
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 127 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeBFF-BIG
Enthaltung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und BFF-BIG (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 19 · 06.07.2023
TO I, TOP 106
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 127 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Sonstige:
Linke (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)

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