Kostenberechnung Sportanlage Nieder-Eschbach
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Bericht des Magistrats vom 23.04.2019, B 127
Betreff: Kostenberechnung Sportanlage Nieder-Eschbach Vorgang: A 445/19 FRAKTION Die Sportanlage Nieder-Eschbach besteht derzeit aus einem Tennenplatz, einem Rasenplatz mit 400 m-Laufbahn und einer Tribüne die den Umkleide- und Funktionsbereich beinhaltet. Es ist vorgesehen, 2019 den Tennenplatz in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln und zusätzlich ein Kunstrasen-Minispielfeld zu errichten. Die Planung wurde erstellt und mit den zu beteiligenden Zentralämtern abgestimmt. Rückfragen zur Kostenberechnung wurden nicht gestellt. Auf die Fragen nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Zu Frage 1.): In den Kosten für die Altlastenbeseitigung sind die Verwertungskosten (Deponiegebühren) für den zu entfernenden Tennenbelag und Teile der darunter befindlichen sogenannten dynamischen Schicht enthalten. Die im Rahmen der Grundlagenermittlung durchgeführte chemische Untersuchung weist eine leicht erhöhte Konzentration von Schadstoffen auf und wird gemäß Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) nach Z 1.1 eingestuft. Das Material muss daher ausgebaut und verwertet werden, da eine bautechnische Wiederverwendung innerhalb der Sportanlage ausgeschlossen ist. Die geschätzten Kosten hierfür betragen rd. 30.500 €. Hinsichtlich der Kampfmittelüberprüfung ist anzumerken, dass grundsätzlich das gesamte Stadtgebiet kampfmittelbelastet sein kann. Deshalb ist eine systematische Überprüfung nach den neuesten Untersuchungsmethoden unerlässlich, auch wenn auf der Sportanlage kein direkter Verdacht besteht. Die geschätzten Kosten für die rd. 9.100 m2 großen Bearbeitungsfläche sind lediglich eine Kostenannahme, berechnet über einen Preis pro Quadratmeter von ca. 5 €, da je nach Erkundung und Anzahl von Verdachtsflächen der Aufwand für die Aufgrabungen und Wiederverfüllungen höher oder auch niedriger sein kann. Somit betragen die geschätzten Kosten hierfür ca. 45.000 €. Die Summen aus 1 und 2 ergeben 75.500 €. Zu Frage 2.): Im Rahmen der Voruntersuchungen wurden ca. 10 Bodenproben verteilt auf der zu bearbeitenden Fläche durchgeführt, um die chemischen und bodenphysikalischen Eigenschaften zu erkunden. Im Bereich der Sportanlage Nieder-Eschbach sind die Ergebnisse einheitlich, sodass zurzeit keine zusätzlich kontaminierten Stoffe erwartet werden. Grundsätzlich stehen Kampfmittel nicht im Zusammenhang mit einer Fachnorm (DIN 18035). Zu Frage 3.): Das Tennenspielfeld wurde letztmalig 2002 grunderneuert. Die Ergebnisse der damals durchgeführten Baugrunduntersuchung wurden, soweit es möglich war, zur aktuellen Bewertung herangezogen. Zu Frage 4.): Hier sind alle Abbrucharbeiten einschließlich der Verwertung von Bauteilen und Baustoffen enthalten, die aufgrund ihrer überwiegend schadhaften Beschaffenheit oder aus planerischen Gründen (Höhenplanung) nicht mehr wiederverwendet werden können: - Zäune und Barrieren - Wegebeläge - Wegeeinfassungen - Entwässerungseinrichtungen - Beregnungsanlage - Rasenflächen (neuer Standort Minispielfeld) - Tennenbelag ausbauen (nur Ausbau) Die geschätzten Kosten hierfür betragen 74.000 €.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2019AA 445Kostenberechnung Sportanlage Nieder-EschbachSTVV-Anfrage · FRAKTION
- 23. April 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 127Kostenberechnung Sportanlage Nieder-EschbachMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)