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Kostenberechnung Sportanlage Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: AFRAKTION
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Anfrage vom 06.02.2019, A 445

Betreff: Kostenberechnung Sportanlage Nieder-Eschbach In der Kostenberechnung für die Maßnahme an der Sportanlage Nieder-Eschbach/ Kunststoffrasen Sportanlage Heinrich Becker Straße, werden für Altlastenbeseitigung, Deponiegebühren und Kampfmittelüberprüfung 75.500 EUR angesetzt. Ebenso für das Herrichten und Erschließen der Sportanlage. Dies vorausgeschickt, möge der Magistrat folgende Fragen beantworten:

  1. Wie setzt sich der vom Magistrat berechnete Ansatz zur Altlastenbeseitigung, Deponiegebühren und Kampfmittelüberprüfung zusammen?
  2. Geht der Magistrat davon aus, dass außer der abzutragenden Asche auch andere Stoffe und möglicherweise gar Kampfmittel im Untergrund des Sportplatzes enthalten sind, die nicht der in DIN 18035-5 entsprechen?
  3. Der Sportplatz wurde seinerzeit von der Gemeinde Nieder-Eschbach gebaut und von der Stadt Frankfurt umgebaut. Fand im Rahmen der Umbaumaßnahme keine Überprüfung auf Altlasten statt (und wenn ja, was war das Ergebnis)?
  4. Auch sind für Herrichten und Erschließen € 75.500 EUR im Planansatz vorgesehen. Wie setzt sich dieser Betrag zusammen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Februar 2019Sie sind hier
    AA 445Kostenberechnung Sportanlage Nieder-Eschbach
    STVV-Anfrage · FRAKTION
  2. 23. April 2019Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 127Kostenberechnung Sportanlage Nieder-EschbachMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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