Kostenberechnung Sportanlage Nieder-Eschbach
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Anfrage vom 06.02.2019, A 445
Betreff: Kostenberechnung Sportanlage Nieder-Eschbach In der Kostenberechnung für die Maßnahme an der Sportanlage Nieder-Eschbach/ Kunststoffrasen Sportanlage Heinrich Becker Straße, werden für Altlastenbeseitigung, Deponiegebühren und Kampfmittelüberprüfung 75.500 EUR angesetzt. Ebenso für das Herrichten und Erschließen der Sportanlage. Dies vorausgeschickt, möge der Magistrat folgende Fragen beantworten:
- Wie setzt sich der vom Magistrat berechnete Ansatz zur Altlastenbeseitigung, Deponiegebühren und Kampfmittelüberprüfung zusammen?
- Geht der Magistrat davon aus, dass außer der abzutragenden Asche auch andere Stoffe und möglicherweise gar Kampfmittel im Untergrund des Sportplatzes enthalten sind, die nicht der in DIN 18035-5 entsprechen?
- Der Sportplatz wurde seinerzeit von der Gemeinde Nieder-Eschbach gebaut und von der Stadt Frankfurt umgebaut. Fand im Rahmen der Umbaumaßnahme keine Überprüfung auf Altlasten statt (und wenn ja, was war das Ergebnis)?
- Auch sind für Herrichten und Erschließen € 75.500 EUR im Planansatz vorgesehen. Wie setzt sich dieser Betrag zusammen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2019Sie sind hierAA 445Kostenberechnung Sportanlage Nieder-EschbachSTVV-Anfrage · FRAKTION
- 23. April 2019Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 127Kostenberechnung Sportanlage Nieder-EschbachMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate