Frankfurter Schulen vor dem Kollaps?
Zusammenfassung
Der Magistrat berichtet über die Situation der Frankfurter Schulen und die Maßnahmen zur Verbesserung der schulischen Betreuung und Integration von Neuzuwandernden. Es wird erwartet, dass durch die Erweiterung der schulischen Angebote und Sprachkurse die Integration und das Wohl der Kinder gefördert wird.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBericht
Der Magistrat baut seit Jahren die Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) an Grundschulen mit jährlich 850 zusätzlichen Plätzen aus. Dieses Betreuungsangebot, das es an fast jeder Schule gibt, bietet eine Betreuungszeit von 11.30 - 17.00 Uhr inklusive einer Ferienbetreuung mit max. 25 Schließtagen. In der Berthold-Otto-Schule wird dieses Angebot durch den Träger "Arche e.V." umgesetzt. Der Ausbau der ESB erfolgt anhand des Versorgungsgrads in den Schulbezirken und hängt eng mit den räumlichen Gegebenheiten in den Schulen zusammen. Weiterhin haben alle Grundschulen die Möglichkeit, sich für den Pakt für den Nachmittag zu bewerben. Alle Schülerinnen und Schüler dieser Schulen erhalten ein verlässliches Ganztags- und Betreuungsangebot täglich bis 17.00 Uhr inklusive einer Ferienbetreuung mit max. 25 Schließtagen. Zusätzlich können diese Schulen Mittel für eine Raumausstattung erhalten, die eine multifunktionale Nutzung aller Räume der Schule zulässt. Die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist ein wichtiger Aspekt für eine erfolgreiche gesellschaftliche Integration. Das Ankommen in einem neuen Land bedeutet für Neuzuwandernde nicht nur viele Behördengänge, Arbeits- und Wohnungssuche, sondern auch finanzielle Nöte und Sorgen um im Heimatland zurückgelassene Verwandte. Deutschlernen und Nachholen von Schulabschlüssen kostet viel Zeit und Geld. Dies ist für viele eine Herausforderung, müssen sie doch z.B. Verwandte in der Heimat finanziell unterstützen. Darüber hinaus kümmern sich Eltern um ihre Kinder und sind deshalb zeitlich eingeschränkt bzgl. eines Sprachkurses. Um die Teilnahme von zugewanderten Eltern an Sprachkursen zu erhöhen, ist somit die kursbegleitende Kinderbetreuung von essentieller Bedeutung. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat die Zielgruppe bereits im Blick und setzt verschiedene Ansätze um. Seit 1997 gibt es das Projekt "Mama lernt Deutsch". Diese Kurse bereiten Mütter auf die Integrationskurse vor und führen sie langsam an die deutsche Sprache heran, Babys und Kinder unter drei Jahren werden kostenlos im Spielzimmer nebenan betreut. Auch das Konzept des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für einen bundesweiten Frauen- und Elternintegrationskurs, der 1000 Unterrichtsstunden umfasst und das Sprachniveau B1 zum Ziel hat, wird in Frankfurt bereits jahrelang umgesetzt. Ein weiterer Aspekt ist das Angebot von Sprachkursen in Teilzeit, die parallel zur Arbeit allerdings eine sehr große Belastung darstellen. Die einhellige Fachmeinung empfiehlt, verstärkt Angebote zu entwickeln, bei denen Spracherwerb und Erfahrungen im Betrieb gleichzeitig möglich sind. Parallele Angebote haben neben der Zeitersparnis den Vorteil, dass die Lernenden das gelernte Vokabular schnell im Arbeitsalltag einsetzen, ausbauen und den Nutzen der Sprachkurse erkennen kann. Grundsätzlich ist es eine wichtige Überlegung, wie Informationen am besten zielgruppenorientiert aufbereitet sein sollten. Die Frage nach der Übersetzung in verschiedene Sprachen ist gut abzuwägen und für die Entscheidung im Einzelfall ist es hilfreich, die Kriterien transparent zu machen. Abzuwägen ist die Auswahl der Sprachen (z.B. gängige Sprachen, seltene Sprachen, Hauptsprachen der konkreten Zielgruppe; Sprachen der Haupteinwanderergruppen) und die Entscheidungsbegründung (z.B. Umgang mit Exklusion bei Sprachen von Haupt- oder Minderheitengruppen). Ebenso gilt es den finanziellen und organisatorischen Aufwand (z. B. Übersetzung in seltene Sprachen/andere Schriftbilder; Aktualität des Informationsgehaltes und Reichweite der Publikationen) abzuwägen. So wurde beispielsweise der AmkA-Flyer über die Migrationsberatungsstellen aufgrund der großen Reichweite in möglichst viele Sprachen (gängigste Herkunftssprachen) übersetzt. Eine weitere Möglichkeit bieten Übersetzungen in einfache oder leichte Sprache. Gem. § 88 Abs. 3 Hessisches Schulgesetz (HSchG) obliegt den Schulleiterinnen und Schulleitern die Überwachung der Schulpflicht. Ferner sind gem. § 67 Abs. 1 HSchG die Eltern dafür verantwortlich, dass die Schulpflichtigen am Unterricht und an den Unterrichtsveranstaltungen der Schule regelmäßig teilnehmen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit (§ 181 HSchG) dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Entscheidung über die Einleitung eines Bußgeldverfahrens trifft die Schulleitung. Darüber hinaus ist es seitens der Schulen möglich, einen Strafantrag zu stellen. In § 182 HSchG ist diesbezüglich ein Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen festgelegt. Im Übrigen sind Anzeigen wegen des Verdachts einer Kindeswohlgefährdung denkbar. Den Schulen steht bei der Entscheidung über Sanktionen von Schulpflichtverletzungen ein Ermessensspielraum zu. Auf Dienstversammlungen wird dies regelmäßig thematisiert und die Schulleiterinnen und Schulleiter sind dahingehend sensibilisiert, dass solche Pflichtverletzungen nicht einfach hinzunehmen sind. Insbesondere bei den angesprochenen "Verlängerungen der Ferien" durch Eltern ist daher davon auszugehen, dass schulische Reaktionen erfolgen. Eine "äußerst laxe" Handhabung ist in diesem Bereich nicht erkennbar. Das Stadtschulamt bemüht sich jederzeit Schreiben an die Eltern in einer adressatengerechten, verständlichen Sprache zu formulieren. Der Magistrat stellt jeder Schülerin und jedem Schüler im Grundschulbereich 10,- € für die Inanspruchnahme von kulturellen Angeboten zur Verfügung. Die Schulen nutzen diese Mittel sehr vielfältig für Theaterbesuche, Musikveranstaltungen, eigene kulturelle Aufführungen u.a. Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen können im Rahmen des "Starke-Familien-Gesetzes" einen Antrag auf einen Zuschuss für kulturelle Angebote stellen. Alle Kinder sind verpflichtet, am Schwimmunterricht der Schule teilzunehmen. Die Teilnahme muss von Seiten der Schulen umgesetzt werden. Grundsätzlich ist für die Teilnahme am Unterricht das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt zuständig. Für die Teilnahme an Klassenfahrten können Eltern mit geringem Einkommen im Rahmen des "Starke-Familien-Gesetzes" Zuschüsse bzw. eine Übernahme beantragen. Schulen bieten auch in der Regel die Möglichkeit des Ansparens über einen längeren Zeitraum an. Der Magistrat hat zudem verschiedene Maßnahmen getroffen, den Zugang zu einer Vielzahl an Kultureinrichtungen niedrigschwellig zu gestalten mit dem Ziel, kulturelle Teilhabe für alle Kinder und Jugendliche anzuregen und zu fördern und auch für Kinder aus Haushalten mit geringen und mittleren Einkommen finanziell zu ermöglichen. So ist der Eintritt in städtische Museen für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren bereits frei. Mit Einführung des Kultur- und Freizeittickets wird der kostenfreie Eintritt ausgeweitet auch auf nicht-städtische Museen und den Zoo. Zudem bieten die Museen ein breit gefächertes Spektrum an Vermittlungsangeboten eigens für Schulklassen bzw. Kinder und Jugendliche sowie Familien zu einer geringen Führungsgebühr an. Zu schulspezifischen Angeboten werden zudem Lehrer*innenfortbildungen angeboten. Daneben bieten bspw. Oper und Schauspiel vielfältige Möglichkeiten, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Sprechtheater und der Oper bekannt zu machen; dies für Schülerinnen und Schüler im Klassenverbund zu ermäßigtem Preis. Eine darüberhinausgehende Finanzierung liegt nicht in unserer Zuständigkeit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Mai 2019AA 482Frankfurter Schulen vor dem Kollaps?STVV-Anfrage · FRANKFURTER
- 6. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 WochenBB 125Frankfurter Schulen vor dem Kollaps?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)