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Zwangsräumungen

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 29.04.2016, B 122

Betreff: Zwangsräumungen Vorgang: A 978/16 LINKE. Vor Beantwortung der einzelnen Fragen weist der Magistrat auf folgendes hin: Das Jugend- und Sozialamt hat im August 2012 die Fachstelle Hilfen zur Wohnungssicherung im Jugend- und Sozialamt eingerichtet. Die zuvor in den Sozialrathäusern eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten zentral im Sozialrathaus Gallus. Ein Ziel der Zentralisierung war es, eine Reduzierung der Zwangsräumungen zu erzielen. Dies wurde im vollen Umfang erreicht. So konnten die durchgeführten Räumungen von 986 im Jahre 2010 und 964 im Jahr 2011 auf 450 im Jahr 2014 gesenkt werden. Diese Zahlen bestätigen die grundsätzlich positive Entwicklung innerhalb des Aufgabenbereichs. Trotz vieler Verbesserungen in den Arbeitsabläufen und bei der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern kam es in dem geschilderten Einzelfall leider zu zeitlichen Verzögerungen bei der Kontaktaufnahme zwischen dem Jugend- und Sozialamt und dem Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamts. Allerdings hätte auch bei einer früheren Abstimmung die Räumung nicht verhindert werden können. Im Nachgang wurden die Erfahrungen genutzt, um weitere Absprachen und Festlegungen zur Verbesserung der internen Abläufe zwischen den Ämtern zu treffen. Weiter wird vorgetragen, dass es sich um den dritten Fall handelt, bei dem das Sozialamt nicht geholfen hat, die Zwangsräumung zu verhindern. Wie im Bericht noch dargelegt wird ist eine Zwangsräumung trotz aller Bemühungen aufgrund der Rechtslage oder im Einzelfall vorliegender, individueller Gründe manchmal nicht zu verhindern. Das Jugend- und Sozialamt hat von jeder Zwangsräumung einer Mietwohnung Kenntnis. Die Teilnahme an den Zwangsräumungen ist für den Sozialdienst der Fachstelle regelhaft und verbindlich vorgesehen. Eine Zwangsräumung kann in vielen Fällen auch bei Übernahme von Mietschulden nicht verhindert werden. Eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden kann bei Begleichung innerhalb von 2 Monaten geheilt werden. Dies gilt nicht, wenn innerhalb von 2 Jahren eine Kündigung wegen Zahlungsverzug vorausgegangen ist. In diesen Fällen kann der Vermieter auch bei Begleichung der Mietschulden die Zwangsräumung betreiben. Vermehrt gibt es Kündigungen wegen mietwidrigen Verhalten des Mieters. Dies betrifft insbesondere psychisch kranke Menschen. In diesen Fällen kann das Jugend- und Sozialamt den Mieter nur beraten und ihn dann in einer Notunterkunft unterbringen. Ziel der Fachstelle ist es auch, im Rahmen der Prävention im Vorfeld einer terminierten Zwangsräumung Kontakt mit dem Mietschuldner zu bekommen. Durch Kooperationen mit großen Wohnungsgesellschaften in Frankfurt ist es gelungen, viele Haushalte vor Einreichung einer Räumungsklage zu erreichen. Die Fachstelle hatte 2014 mit Klienten aus 9768 Haushalten an den offenen Sprechtagen Kontakt, im Jahr 2015 waren es 9807 Haushalte.

Zu 1: Im Jahr 2013 wurden 511 Zwangsräumungen durchgeführt. Im Jahr 2014 wurden 450 Zwangsräumungen durchgeführt. Im Jahr 2015 wurden 462 Zwangsräumungen durchgeführt.

Zu 2: Im Jahr 2013 wurden 961 Zwangsräumungen terminiert, davon konnten 450 Zwangsräumungen abgewendet werden. Im Jahr 2014 wurden 779 Zwangsräumungen terminiert, davon konnten 329 Zwangsräumungen abgewendet werden. Im Jahr 2015 wurden 790 Zwangsräumungen terminiert, davon konnten 328 Zwangsräumungen abgewendet werden.

Zu 3: Die Zahlen werden erst seit 2014 erfasst. Im Jahr 2014 wurden in 947 und im Jahr 2015 in 1245 Fällen Mietschulden übernommen. Neben der finanzierten Hilfe konnten bei vielen Fällen durch intensive Beratung des Sozialdienstes der Wohnungserhalt erreicht werden.

Zu 4: Sowohl für den Bereich der SGB II-Empfänger als auch für den Bereich der SGB XII-Empfänger werden diese Zahlen nicht gesondert erfasst, so dass hierzu auch keine Auswertung möglich ist.

Zu 5: Von November 2013 - März 2014 wurden 208 Zwangsräumungen durchgeführt. Von November 2014 - März 2015 wurden 176 Zwangsräumungen durchgeführt. Von November 2015 - Dezember 2015 wurden 84 Zwangsräumungen durchgeführt. In Kooperation mit den Gerichtsvollziehern wurde der sogenannte "Frankfurter Frieden" vereinbart. Von kurz vor Weihnachten bis nach Silvester findet in der Regel keine Zwangsräumung in Frankfurt am Main statt.

Zu 6: Die Einlagerungsgebühren werden je nach Konstellation vom Jobcenter oder dem Jugend- und Sozialamt übernommen. Eine Auswertung der in diesem Bereich getätigten Ausgaben ist nicht verfügbar.

Zu 7: Die Frage kann nicht beantwortet werden, da hierzu keine Statistik geführt wird.

Zu 8: Die Frage kann nicht beantwortet werden. Es gibt keine statistische Erfassung.

Zu 9: Bei der Unterbringung in einer Übergangsunterkunft wird nicht erfasst, wer zuvor zwangsgeräumt worden ist. Aus diesem Grund kann die Frage nicht beantwortet werden.

Zu 10: Sofern sich die Betroffenen nicht selbst helfen können, erhalten sie ein Angebot für eine Übergangsunterkunft. Eine Zwangsräumung zieht also in der Regel keine Obdachlosigkeit nach sich. Diese kann aber eintreten, wenn Hilfsangebote nicht angenommen werden.

Zu 11: Die Fachstelle Hilfe zur Wohnungssicherung kooperiert bei psychisch kranken Menschen mit der zuständigen Abteilung des Gesundheitsamtes, dem Sozialpsychiatrischen Dienst. Die Kooperation zwischen den Fachämtern wurde 2010 in einer gemeinsam entwickelten Frankfurter Richtlinie festgehalten, die 2015 aktualisiert wurde. Je nach Fallkonstellation erfolgt die Kooperation mittels telefonischer Abstimmung, gemeinsamer Fallbesprechung, gemeinsamen Hausbesuch bzw. Teilnahme an der Zwangsräumung und Terminvereinbarung für den Hilfesuchenden. Das Beratungsangebot des Gesundheitsamtes erfolgt immer auf freiwilliger Basis und steht sowohl den Hilfesuchenden als auch Angehörigen und professionellen Helfern zur Verfügung. In besonders gelagerten Einzelfällen wird auf die Anregung einer gesetzlichen Betreuung hingewiesen bzw. die Anregung selbst beim Betreuungsgericht gestellt. Neben der Kooperation mit dem Stadtgesundheitsamt gibt es noch die Kooperation mit dem Frankfurter Verein. - Beratungsstelle Bleichstraße -. Zielgruppe dieser Kooperation sind Männer, Frauen und Paare, die aufgrund ihres Verhaltens insbesondere bei psychischen Auffälligkeiten und/oder Suchterkrankungen akut von Wohnungsverlust bedroht sind. Nach Beauftragung des Trägers durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle versucht der Träger Kontakt zu den betroffenen Haushalten aufzunehmen, um beim Wohnungserhalt behilflich zu sein. Wenn dies nicht möglich ist, werden die Menschen bei der folgenden Unterbringung unterstützt.

Zu 12: Sofern dies sinnvoll und erforderlich erscheint und von den betroffenen Menschen gewünscht wird, kooperiert das Jugend- und Sozialamt mit Unterstützern, die bei der Behebung der Notlage behilflich sein können. Hierzu gehört auch die Kooperation mit den örtlich zuständigen Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern, z.B. wenn es um eine erforderliche Kontaktaufnahme im Rahmen einer Räumungsklage oder im Vorfeld einer Zwangsräumung geht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Januar 2016AA 978ZwangsräumungenSTVV-Anfrage · LINKE.
  2. 29. April 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 122Zwangsräumungen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 2 · 07.06.2016
TO I, TOP 43
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 122 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneFDPFraktionslos
Ablehnung:
LinkeBFFÖkoLinX-ARLPartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL und PARTEI (= Zurückweisung)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 2 · 07.07.2016
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 122 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTION
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
BFF (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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