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Anonyme Bestattungen: Nur aus niederen Beweggründen oder aus realer Not?

Vorlagentyp: B
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren12 Sitzungen

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 11.04.2014, B 118

Betreff: Anonyme Bestattungen: Nur aus niederen Beweggründen oder aus realer Not? Vorgang: A 478/14 RÖMER zu 1: Anonyme Bestattungen in einer Erd-Reihengrabstätte sind auf dem Parkfriedhof Heiligenstock und dem Friedhof Bornheim möglich. Für anonyme Urnenbeisetzungen stehen Reihengrabstätten auf den Friedhöfen Bockenheim, Bornheim, Heiligenstock, Höchst, Nieder-Eschbach, Niederursel, Oberrad, Haupt-, Südfriedhof und Westhausen zur Verfügung. Das erste Grabfeld für anonyme Bestattungen wurde bereits 1968 auf dem Hauptfriedhof eröffnet. Sukzessive wurde das Angebot erweitert; Grabfelder für anonyme Bestattungen werden mittlerweile auf insgesamt 10 Friedhöfen im ganzen Stadtgebiet angeboten. In den vergangenen 10 Jahren wurden insgesamt 6 Felder neu ausgewiesen beziehungsweise erweitert. Im Jahr 2005 lag der Anteil der anonymen Bestattungen an der Gesamt-Bestattungszahl mit 825 Beisetzungen bei 15,4% und ist seitdem kontinuierlich rückläufig bis auf 9,85% (entspricht 486 Beisetzungen) im Jahr 2013. zu 2: Dem Magistrat steht es nicht zu, die Beweggründe der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich ihrer Bestattungswünsche zu bewerten. Es soll allerdings sichergestellt werden, dass sich niemand gezwungen sieht, sich aus finanziellen Gründen für eine anonyme Bestattung zu entscheiden. zu 3: Das Thema Armut bzw. Armutsgefährdung wird in der Frankfurter Sozialberichterstattung regelmäßig behandelt. So wurde im Frankfurter Sozialbericht Teil VII der Bezug von Sozialhilfe von Minderjährigen und die Einkommenslage von Familien untersucht. Im Frankfurter Sozialbericht Teil VIII wurde die relative Einkommensposition von Arbeitslosengeld I- und II-Beziehern, von Grundsicherungsempfängern, Erwerbstätigen und Rentnern verglichen und die Verteilung von SGB II-Leistungsempfängern im Stadtgebiet behandelt. Teil IX des Frankfurter Sozialberichts beschrieb im Jahr 2010 u.a. die Armutsgefährdung in verschiedenen Gruppen der Frankfurter Bevölkerung. Der demnächst erscheinende Teil X des Frankfurter Sozialberichts behandelt die Situation von Familien in Frankfurt am Main. Ein besonderes Augenmerk gilt hierbei armutsgefährdeten Familien. Erhebungen zur Einkommenssituation der Bevölkerung führt der Magistrat zurzeit nicht durch. Erkenntnisse zur Zahl und zum Anteil älterer Menschen mit geringem Einkommen können aber aus zwei Quellen gewonnen werden: Die Statistik der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII gibt die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von existenzsichernden Mindestleistungen wieder. Im Alter von 65 Jahren stiegen diese von 2009 bis 2012 von 7.300 auf 8.431und ihr Anteil an der Bevölkerung ab 65 Jahren von 6,7 % auf 7,6 %. Demgegenüber lag der Anteil von Empfängerinnen und Empfängern von existenz-sichernden Mindestleistungen insgesamt in der Frankfurter Bevölkerung 2012 bei 12,6 %. Trotz des Anstiegs der Empfängerzahlen ist der Anteil derjenigen, die eine existenzsichernde Mindestleistung beziehen, unter den Älteren nach wie vor deutlich unterdurchschnittlich. Der amtliche Mikrozensus gibt mit den Armuts(gefährdungs)quoten die relative Einkommensarmut auf regionaler Ebene für das gesamte Bundesgebiet wieder. Will man Armuts(gefährdungs)quoten für bestimmte Bevölkerungsgruppen für Frankfurt am Main wissen, muss man Sonderauswertungen über das Hessische Statistische Landesamt in Auftrag geben. Zuletzt geschah dies für Teil IX des Frankfurter Sozialberichtes. Danach ergab sich für Personen ab 65 Jahren in 2007 eine Armuts(gefährdungs)quote von 6,5 %, während die Quote in der Gesamtbevölkerung bei 12,7 % lag. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass die Befragten im Mikrozensus ihr Einkommen nicht exakt, sondern nur in Bereichen (z.B. 1.000 bis 1.250 Euro) angeben sollen. Hieraus ergeben sich Unschärfen bei der Ermittlung des Ausmaßes der Armutsgefährdung. zu 4: Ja, die Streichung des Sterbegeldes ist dem Magistrat bekannt. zu 5: Da jeder Einzelfall ganz individuell ist, können keine pauschalen Kosten für den Sterbefall angegeben werden. Beispielhaft ist folgender fiktiver Fall für eine erwachsene Person in einer Rasengrabstätte als Reihengrab berechnet: Bestattungsgebühr: 1.406 Euro Übertragung des Nutzungsrechts: 66 Euro Grabnutzungsgebühr für eine Rasen-Erd-Reihengrabstätte: 670 Euro Gesamtkosten: 2.142 Euro Hierzu sind die Kosten für ein Bestattungsunternehmen zu rechnen. Je nach gewünschter Dienstleistung und Ausstattung sind deren Kosten sehr unterschiedlich. Einer Publikation der Deutschen Rentenversicherung ist zu entnehmen, dass sich die gezahlte Altersrente im Jahr 2012 auf durchschnittlich 716 Euro belief. Dabei handelt es sich lediglich um die Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Berücksichtigung anderer Rentenansprüche. zu 6 und 7: Nein, die Argumentation stammt weder aus der Friedhofskommission noch von Bestattungs- oder Grabpflegeunternehmen, sondern wurde von politischen Mandatsträgern formuliert. zu 8: Die Städtische Pietät als Betrieb gewerblicher Art steht den Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Daseinsvorsorge zur Verfügung. Sie arbeitet seit Jahren kostendeckend und behauptet sich erfolgreich in der Konkurrenz mit anderen Bestattungsunternehmen. Ihre Zukunftsaussichten werden positiv eingeschätzt. Aus vorgenannten Gründen bewertet der Magistrat die städtische Pietät als festen Bestandteil städtischer Dienstleister. zu 9: Die Schließung des Krematoriums und damit verbundene Vorwürfe von etwaigen Versäumnissen sind derzeit Gegenstand einer Untersuchung durch einen Akteneinsichtsausschuss der Stadtverordnetenversammlung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Januar 2014AA 478Anonyme Bestattungen: Nur aus niederen finanziellen Beweggründen oder aus realer Not?STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 11. April 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 118Anonyme Bestattungen: Nur aus niederen Beweggründen oder aus realer Not?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf12 Beratungen
OBR 2
Sitzung 33 · 05.05.2014
TO I, TOP 49
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 118 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

KAV
Sitzung 17 · 05.05.2014
TO II, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 118 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 6
Sitzung 30 · 06.05.2014
TO I, TOP 52
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 118 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 31 · 08.05.2014
TO II, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 118 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 8
Sitzung 29 · 08.05.2014
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 118 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 33 · 09.05.2014
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 118 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 30 · 12.05.2014
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 118 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 30 · 13.05.2014
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 118 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 33 · 13.05.2014
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 118 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 30 · 16.05.2014
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 118 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 30 · 12.06.2014
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 118 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie WählerElf PiratenRömer
Sonstige:
FDP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 30 · 23.06.2014
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 118 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie Wähler
Sonstige:
FDP (Kenntnis)Elf Piraten (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Kenntnis)

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