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Kontrollen an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: B
10 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 19.02.2010, B 116

Betreff: Kontrollen an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach Vorgang: A 1122 NPD Die in der Fragestellung suggerierte Feststellung, dass sowohl Polizei als auch Freiwillige Polizeihelfer "nicht immer Herr der Lage seien" trifft dezidiert nicht zu. Zu den einzelnen Fragen lagen dem Magistrat keine eigenen Erkenntnisse vor. Die sowohl für die Kriminalitätsbekämpfung als auch für den Einsatz der Freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer zuständige Landespolizei wurde daher um Stellungnahme ersucht. Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main nahm wie folgt Stellung: Zu Frage 1: Die U-Bahnstation Nieder-Eschbach wurde und wird weiterhin täglich in die offenen und verdeckten polizeilichen Maßnahmen mit einbezogen. Im Kalenderjahr 2009 fanden 70 (bei der Einsatzleitstelle der Polizei) registrierte Kontrollen am Bahnsteig sowie im Umfeld statt. Ferner wurden zur Verhinderung einer Brennpunktbildung in den Sommermonaten Juni und Juli 2009 -35- Fußstreifen durch uniformierte Polizeibeamte/-innen durchführt. Weiterhin wurden in den Monaten August und September 2009 bei Schwerpunktkontrollen die Bereiche Prager Str./Michael-Grzimek-Schule an der U-Bahnstation mit überwacht. Zu Frage 2: Der Aufenthalt auf dem Bahnsteig ist grundsätzlich zulässig. Im Zusammenhang mit Personenkontrollen wurden wegen gefahrenträchtigen Verhaltens seitens der Polizei in 19 Fällen Platzverweise erteilt. Zu Frage 3: Im Rahmen von Routinekontrollen wurde in zwei Fällen der verbotene Besitz von Betäubungsmitteln festgestellt und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. In einem weiteren Fall kam es zur Festnahme einer mit Haftbefehl gesuchten Person. Das Fallaufkommen von Straftaten an der U-Bahnstation lag 2009 bei sechs Delikten (Sachbeschädigung, Verdacht der Körperverletzung, Beleidigung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Gefährlicher Eingriff in der Bahnverkehr). Im zuletzt genannten Vorfall wurden die Täter im Zuge der Fahndungsmaßnahmen ermittelt und festgenommen. Zu Frage 4: Die U-Bahnstation wurde 2009 an 17 Tagen vom Freiwilligen Polizeidienst bestreift. Zu Frage 5: Mangels Tatbestand wurden durch den Freiwilligen Polizeidienst weder Platzverweise erteilt noch Verwarnungen ausgesprochen. In einem Fall wurde eine polizeiliche Festnahme wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz initiiert. Zu Frage 6: Im Zusammenhang mit den vorgenannten Kontrollmaßnahmen wurden von insgesamt 126 Personen die Personaldaten überprüft. Davon in 46 Fällen durch den Freiwilligen Polizeidienst. Zu Frage 7: Vom Freiwilligen Polizeidienst durchgeführte Streifen im Stadtteil Nieder-Eschbach im Jahr 2009: Monat 2009 Anzahl der Streifen Eingesetztes Personal - FPolD D 315 Januar 1 2 Februar 0 3 März 1 3 April 4 4 Mai 0 3 Juni 0 2 Juli 5 6 August 3 5 September 1 5 Oktober 3 5 Einsatzmaßn. Oktober ÖPNV 21 86 November 5 4 Dezember 5 4 Gesamt 49 132 Zu Frage 8: Folgende Maßnahmen führte der Freiwillige Polizeidienst im Jahr 2009 im Bereich des 15. Polizeireviers durch: - Grundsatzauftrag: "Präsenz zeigen - Beobachten - Melden" - Überwachung des Straßenverkehrs - Meldungen über Umweltdelikte - Meldungen und Einschreiten bei Verstößen gegen das JÖSchG - Kooperation und Kontakthaltung mit dem "Sicherheitsmobil" der Stadt Ffm - Bestreifung der öffentlichen Grün-/Parkanlagen - Kontrolle von Spielplätzen und Bushaltestellen - Wahrnehmung von Revieraufträgen (z.B. Ladenzeile Julius-Brecht-Str.) - Bestreifung der U-Bahnstationen Kalbach und Bonames Teilnahme und Präsenz bei folgenden Veranstaltungen: - Harheimer Born - Aktionstage "Schulwegsicherung" - Aktionstage "ED aus PKW" - Martinsumzüge im Revierbereich - Weihnachtsmärkte im Revierbereich

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Dezember 2009AA 1122Kontrollen an der U-Bahnstation Nieder-EschbachSTVV-Anfrage · NPD
  2. 19. Februar 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 Wochen
    BB 116Kontrollen an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 15
Sitzung 40 · 12.03.2010
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 40 · 26.04.2010
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFreie Wähler
Sonstige:
FAG (Kenntnis)NPD (Kenntnis)Stv. Schenk (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, NPD und Stv. Schenk (= Kenntnis)

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