Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Kontrollen an der U-Bahnstation Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: ANPD
10 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 11.12.2009, A 1122

Betreff: Kontrollen an der U-Bahnstation Nieder-Eschbach Der Anfragesteller hatte mit der Frage F 1328 auf die Tatsache hingewiesen, daß sich die U-Bahnstation Nieder-Eschbach und ihr direktes Umfeld zunehmend zu einem Angstraum entwickeln. Diese Entwicklung ist seit etwa zwei Jahren zu beobachten. Der Magistrat (hier Ordnungsdezernent Volker Stein) bestätigte die Einschätzung des Anfragestellers mit seiner Antwort auf die Frage 1328 indem er mitteilte "Die geschilderten Zustände sind dem Magistrat sehr wohl bekannt." Weiters teilte der Magistrat in seiner Antwort auf die Frage 1328 zur Feststellung des Anfragestellers, daß die geschilderten Zustände an der U-Bahnstation sich in der letzten Zeit eher verschlimmert, denn verbessert haben und die Polizei, sowie die freiwilligen Polizeihelfer offenbar nicht mehr Herr der Lage seien, sinngemäß mit, daß es in jüngster Zeit verstärkte Kontrollen u.a. dieser Station aufgrund "der jüngsten Gewalttaten und Vandalismusschäden" gegeben habe. Diese Aussage deckt sich in keinster Weise mit den Erfahrungen des Anfragestellers, der im betreffenden Stadtteil wohnt und die Station beinahe täglich und zu durchaus unterschiedlichen Uhrzeiten aufsucht. Zudem wurde der Anfragesteller durch eine Reihe von Nieder-Eschbacher Bürgerinnen und Bürger, welche sich gleichfalls des Öfteren an der Station zwecks Nutzung der U-Bahnlinie U2 aufhalten, darauf hingewiesen, daß sich die geschilderten Zustände gerade in den letzten Monaten massiv verschlimmert hätten und, daß trotzdem weder von Kontrollen der Polizei, sowohl als auch des Freiwilligen Polizeidienstes, bisher nichts zu sehen gewesen sei. Vielmehr kann man sich des Eindrucks leider nicht erwehren, daß gar keine regelmäßigen Kontrollen seitens der genannten Exekutivorgane stattfinden, schon gar nicht in verstärktem Umfang, wie vom Magistrat in seiner o.g. Antwort behauptet. Ich frage daher den Magistrat:

  1. Wie oft wurde die U-Bahnstation Nieder-Eschbach seit Beginn des Jahres 2009 durch die Polizei kontrolliert?
  2. Wurden im Rahmen dieser Kontrollen Verwarnungen und/oder Platzverweise gegen sich dort unberechtigt aufhaltende Personen ausgesprochen und falls ja, wie viele?
  3. Welche Straftaten konnten im Rahmen dieser Kontrollen festgestellt werden?
  4. Wie oft wurde die U-Bahnstation Nieder-Eschbach seit Beginn des Jahres 2009 durch den Freiwilligen Polizeidienst kontrolliert?
  5. Wurden im Rahmen dieser Kontrollen Verwarnungen und/oder Platzverweise gegen sich dort unberechtigt aufhaltende Personen ausgesprochen und falls ja, wie viele?
  6. Wie viele Personalienfeststellungen gab es im Rahmen derartiger Kontrollen der U-Bahnstation, bzw. von deren direktem Umfeld, vonseiten der Polizei und/oder des Freiwilligen Polizeidienstes im genannten Zeitraum?
  7. Wie viele Streifen führte der Freiwillige Polizeidienst im Stadtteil Nieder-Eschbach im Jahr 2009 insgesamt durch (bitte nach Monaten aufschlüsseln, vgl. Vorlage B 355/08)?
  8. Welche sonstigen Maßnahmen führte der Freiwillige Polizeidienst im Bereich des
  9. Polizeireviers im Jahr 2009 durch (vgl. Vorlage B 355/08)?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Dezember 2009Sie sind hier
    AA 1122Kontrollen an der U-Bahnstation Nieder-Eschbach
    STVV-Anfrage · NPD
  2. 19. Februar 2010Antwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 116Kontrollen an der U-Bahn-Station Nieder-EschbachMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen