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Ladezonen rechtssicher und deutlich ausweisen

Vorlagentyp: B
18 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Bericht schlägt vor, in Frankfurt am Main reine Lieferzonen einzurichten, um die Nutzung durch nichtgewerbliche Ladetätigkeiten zu reduzieren. Dies soll durch die Verwendung von spezifischen Verkehrszeichen erfolgen, um die rechtliche Sicherheit zu erhöhen und die Verkehrsüberwachung zu erleichtern.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Bericht

Die Städtische Verkehrspolizei ist sich der Bedeutung der Liefer- und Ladezonen bewusst und legt bereits den Fokus bei den Kontrollen auf diese Bereiche. Eine Intensivierung ist nicht möglich. Die Problematik regelhaft zugeparkter und mit Verkehrszeichen (VZ) 286 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (eingeschränktes Haltverbot) beschilderter Bereiche liegt insbesondere darin, dass auch nichtgewerbliche Ladetätigkeiten erlaubt sind und somit grundsätzlich einem großen Teil von Verkehrsteilnehmenden rechtmäßig zur Verfügung steht. Um den Kreis zulässiger Nutzung auf das Gewerbe zu reduzieren, werden in Frankfurt am Main reine Lieferzonen eingerichtet. Dies erfolgt mittels VZ 283 StVO (Haltverbot) und Zusatz "Lieferverkehr frei". Hier kann die Verkehrsüberwachung aufgrund großer Rechtssicherheit sehr konsequent einschreiten, was auch Wirkung zeigt. Die Novellierung der StVO wurde vom Verordnungsgeber noch nicht beschlossen. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zu den §§ 39 bis 43 der StVO dürfen nur die in der StVO abgebildeten VZ verwendet werden. Aus diesem Grund können derzeit Ladezonen mit dem genannten VZ nicht angeordnet werden. Bei der Neuanordnung von Ladezonen wird dies im Stadtgebiet mittels VZ 283 StVO (Haltverbot) in Verbindung mit VZ 1026-35 StVO (Lieferverkehr frei) beschildert. Gleichzeitig werden die Ladezonen soweit der Fahrbahnbelag dies zulässt, mittels eines Piktogramms ("Symbol Person mit Sackkarre") versehen. Die Anbringung einer Grenzmarkierung mittels VZ 299 StVO ist nicht zielführend, da diese Markierung zur Verlängerung beziehungsweise Verkürzung oder Verdeutlichung eines Haltverbotsbereichs einzusetzen ist. Somit ist sie hauptsächlich in Bereichen zu verwenden, wo gemäß der StVO gesetzliche Haltverbote bestehen und nicht in Bereichen, die mit VZ 283 StVO (Haltverbot) beschildert sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. November 2023NRNR 812Ladezonen rechtssicher und deutlich ausweisenSTVV-Antrag · CDU
  2. 15. März 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    BB 109Ladezonen rechtssicher und deutlich ausweisen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
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Sitzung 26 · 22.04.2024
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 109 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG

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