Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Verkehrssicherheit erhöhen - Verkehrsüberwachung kostenneutral intensivieren

Vorlagentyp: B
43 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 22.02.2013, B 106

Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Verkehrsüberwachung kostenneutral intensivieren Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.05.2012, § 1720 - E 4/12 CDU und GRÜNE - Die "kommunale" Verkehrsüberwachung ist ein wichtiger Teil einer Kette von beordnenden Maßnahmen, um einen sicheren und reibungslosen Verkehrsablauf zu gewährleisten sowie zahlreiche notwendige Funktionen in einer Großstadt wie Frankfurt am Main sicherzustellen. Das Aufgabenspektrum der Stadtpolizei -Verkehrssicherheit umfasst dabei u. a. Abschleppmaßnahmen, Geschwindigkeitskontrollen, Baustellen- und Gefahrgutkontrollen, Verkehrsregelungen, Betreuung von Veranstaltungen, Verkehrserziehung und -aufklärung. Kurz gefasst, umfasst die Verkehrsüberwachung präventive (Gefahrenabwehr) und repressive (Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten) Aktivitäten im Verkehrsraum zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Angesichts dieses Repertoires erscheint eine personelle Verstärkung grundsätzlich geeignet, die gewünschte Verkehrssicherheit in Frankfurt am Main zu erhöhen. Jedoch würde eine Beschränkung auf Leiharbeitskräfte nur einen Teilbereich der Verkehrssicherheitsaufgaben erfassen. Nach der Grundkonzeption der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit werden Leiharbeitskräfte unter städtischer Aufsicht in den einfacher zu kontrollierenden Bereichen - den Parkscheinautomat-Bereichen bzw. Bewohnerparkzonen zur Verfolgung von Parkverstößen eingesetzt. Die Überwachung in diesen Bereichen ist konstant und effektiv, sodass bei einer Personalaufstockung der Leiharbeitskräfte keine diese Kosten deckende Einnahmesteigerung aus zusätzlichen Bußgeldern zu erwarten ist. Im Unterschied zu anderen Verkehrssicherheitsaufgaben (z. B. der Kontrolle von Außenbereichen, Geschwindigkeitskontrollen) besteht zudem kein zusätzlicher Personalbedarf, da die Beschwerdelage in Parkscheinautomat-Bereichen bzw. Bewohnerparkzonen sehr niedrig ist. Ungeachtet dessen wird der Magistrat jedoch prüfen, ob eine etwaige künftige räumliche Ausweitung von Bewohnerparkbereichen einen Einsatz von zusätzlichen Leiharbeitskräften erforderlich machen würde. Auch eine Ausweitung der Kompetenzen von Leiharbeitskräften - etwa im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung - erscheint nicht zielführend. Nicht nur, dass dies eine Abkehr der vom Konzept der universell und flexibel einsetzbaren und gut ausgebildeten städtischen Verkehrsüberwachung darstellen würde, müssten dem Anforderungsprofil besondere Fortbildungen, Schulungen sowie teils mehrjährige Erfahrung im Umgang mit Bürgern zugrunde gelegt werden. Hiergegen spricht allein der Umstand einer hohen Fluktuation der Leiharbeitskräfte, sodass die vorhandene Qualität und Kontinuität der Aufgabenerledigung nicht aufrechterhalten werden könnte. Weitergehenden Alternativen im Bereich der Überwachungstechnik, beispielsweise dem Anlagenleasing, der Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen mit stadtfremden Fahrzeugen bzw. der Übertragung von Überwachungsaufgaben an Private stehen grundsätzliche Bedenken entgegen. Zum einen sind der Einbeziehung von Privaten bei der Verkehrsüberwachung verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt (Art. 33 Abs. 4 GG - hoheitliche Befugnisse). Zum anderen belegen Berichte über die Praxis anderer Kreise und Kommunen eine kritische Wahrnehmung der Öffentlichkeit. Insbesondere wird unterstellt, dass sich die Anlagenstandorte an den Einnahmemöglichkeiten (Amortisationsinteresse des Privaten) orientieren. Für die Reputation der Verkehrsüberwachung werden solche Privatisierungsmaßnahmen als kontraproduktiv und schädlich für andere durch Medien zu transportierende Inhalte angesehen. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen kann eine Refinanzierung von zusätzlichen Aufwendungen, sei es im personellen oder materiellen Bereich, durch Bußgeldeinnahmen nicht gewährleistet werden. Das Ziel einer Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Maßnahmen der Verkehrsüberwachung orientiert sich in erster Linie an der Beseitigung von Gefahrenquellen und gefährdendem Verhalten, sodass die Einnahmefrage hier zurücktreten muss. Beispielsweise richtet sich der Einsatz vom mobilen Messfahrzeuge primär nach verkehrsgefährdenden Situationen und Beschwerdelagen. Der Aspekt, ob der jeweilige Standort aus Einnahmesicht her lukrativ erscheint, ist hierbei unbeachtlich. In diesem Zusammenhang dient es zur Kenntnis, dass sich der Aufwand und der Ertrag aus Verkehrsordnungswidrigkeiten in den vergangenen Jahren nahezu egalisieren. Während in 2011 den Erträgen aus Verkehrsordnungswidrigkeiten von 13,314 Mio. € ein Aufwand von 12,525 Mio. € gegenüberstand, betrugen bis November 2012 die Erträge aus Verkehrsordnungswidrigkeiten 12,324 Mio. € und die Aufwendungen für den genannten Zeitraum 10,794 Mio. €. Weitere Aufwendungen in gegenwärtig nicht ermittelbarer Höhe entstehen durch die Verfolgung und Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeiten im Ordnungsamt - Bußgeldstelle - und für Vollstreckungsmaßnahmen beim Kassen- und Steueramt. Die potentiellen Auswirkungen der vom Bundesminister für Verkehr geplanten Anhebung der Verwarngelder lassen sich gegenwärtig nicht prognostizieren. Der Magistrat wird auch künftig alle Anstrengungen unternehmen, um die Verkehrssicherheit in Frankfurt auf einem möglichst hohen Niveau zur gewährleisten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. April 2012EE 4Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Verkehrssicherheit erhöhen - Verkehrsüberwachung kostenneutral intensivierenEtatantrag · CDU, GRÜNE
  2. 22. Februar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 Wochen
    BB 106Verkehrssicherheit erhöhen - Verkehrsüberwachung kostenneutral intensivieren
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Verkehrsausschusses
Sitzung 19 · 16.04.2013
TO I, TOP 14
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 19 · 22.04.2013
TO I, TOP 22
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER

Verkehrsausschusses
Sitzung 20 · 28.05.2013
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiratenRömer
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 20 · 03.06.2013
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPD
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
FDP (Kenntnis)Freie Wähler (Kenntnis)Piraten (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen