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Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen, Bericht für die Jahre 2003-2005

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 23.02.2007, B 106

Betreff:

Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen, Bericht für die Jahre 2003-2005

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.04.1978, § 1672

- NR 664 und NR 838 SPD, l. B 971/03 -

  1. Vorbemerkung Die Planung und Errichtung bzw. Verbesserung von Kleingartenanlagen richtet sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, der planungsrechtlichen Festsetzung und den zur Verfügung stehenden Grundstücken.
  2. Stand und Entwicklung des Kleingartenwesens in Frankfurt a.M., Berichtszeitraum 2003 - 2005: Am 31.12.2005 existierten in Frankfurt am Main 105 Kleingärtnervereine, die ca. 220 Kleingartenanlagen mit insgesamt etwa 15.000 Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) verwalteten. Hierbei sind die Anlagen in der Hoheitsverwaltung der Bahn-Landwirtschaft nicht enthalten. Im Berichtszeitraum wurden durch den Magistrat der Stadt Frankfurt a.M. keinem Kleingärtnerverein Pachtgrundstücke auf Vereinsflächen gekündigt. Im Stadtgebiet sind verschiedene Baumaßnahmen geplant, die auch in den Bestand von Kleingartenanlagen eingreifen und bei denen mit Verlusten von Gartenparzellen zu rechnen ist:
    • a)Riederwaldtunnel: Zurzeit läuft das Planfeststellungsverfahren, zuständig ist das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt am Main. Anfang 2007 soll der Planfeststellungsbeschluss vorliegen, die Unterlagen werden der Stadt Frankfurt (Straßenbauamt) zugestellt. Die Eingriffe in vorhandene Kleingartenanlagen werden nach dem derzeitigen Stand der Planungen erheblich sein.
    • b)Ausbau der S-Bahn nach Bad Vilbel: Von dieser Baumaßnahme werden mehrere Kleingartenanlagen mit unterschiedlicher Einwirkung betroffen sein. Derzeit besteht noch kein Baurecht, da der Planfeststellungsbeschluss beklagt wurde. Mit dem Beginn von Baumaßnahmen wird frühestens Ende 2008 gerechnet.
    • c)Verlängerung der Straßenbahn nach Preungesheim – Ost: Die Straßenbahntrasse wird voraussichtlich nur in sehr geringem Maß in vorhandene Kleingartenanlagen (Kleingärtnerverein An der Wolfsweide und Kleingärtnerverein Cronberger, Anlage III) eingreifen.
    • d)U-Bahn von Preungesheim zum Frankfurter Berg: In die vorhandene Kleingartenanlage (Kleingärtnerverein Bonames, Anlage III, ca. 20 Parzellen insgesamt) wird erheblich eingegriffen, sodass ein Verbleib der restlichen Parzellen (ca. 10 Parzellen) an dieser Stelle fraglich ist.
    • e)Neue Abfahrt BAB 5 Niederrad von Norden zur Straßburger Straße: Bei dieser Baumaßnahme wird in eine Parzelle in etwas größerem Umfang, bei einigen anderen nur minimal eingegriffen. Grundsätzlich können jedoch alle Parzellen weiterhin kleingärtnerisch genutzt werden.
    • f)Neubau Neue Mainbrücke Ost (Honsellbrücke – verlängerte Honsellstraß
    • e): Der Neubau wird zur Zerschneidung der Kleingartenanlage Mainwasen, Anlage I, führen. Wie viele Parzellen direkt vom Brückenbau bzw. dessen nachhaltiger Wirkung (u.a. Schattenwurf) betroffen sind, ist beim derzeitigen Stand der Planungen noch nicht absehbar.
    • g)Alleenspange (Verbindung Nibelungenallee – A 661): Dieses Projekt wurde im Rahmen der Beschlussfassung zum Gesamtverkehrsplan, § 10477 vom 15.12.2005, gestrichen und wird nicht mehr weiter verfolgt. Alle Baumaßnahmen werden vom zuständigen Fachamt begleitet. Die Einbindung ist gewährleistet, und es ist davon auszugehen, dass die Eingriffe im Bedarfsfall kompensiert werden können. Die "Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V.“ als Dachorganisation der Kleingärtnervereine wird in den Routinesitzungen mit dem Fachamt regelmäßig über die Maßnahmen informiert. Somit ist sichergestellt, dass die betroffenen Kleingärtnervereine in die Planungen eingebunden sind und erforderliche Ausgleichs-, bzw. Ersatzmaßnahmen und Entschädigungen frühzeitig eingeleitet werden können.
  3. Neubau und Erweiterungen von Kleingartenanlagen 2003 bis 2005: 3.1 Fertiggestellte Kleingartenanlagen: keine 3.2 Im Bau befindliche Kleingartenanlagen: keine 3.3 Weitere Kleingartenstandorte, die für Neuplanungen zur Verfügung stehen In vielen älteren Bebauungsplänen sind Vorhalteflächen für Dauerkleingartenanlagen festgesetzt. Auch in den neueren Bebauungsplänen, wie z.B. in den Neubaugebieten Riedberg und Frankfurter Bogen (Preungesheim) sind Flächen für Kleingartenanlagen vorgesehen. Insgesamt ergibt sich derzeit eine Zahl von etwa 620 möglichen Parzellen, davon sind etwa 370 durch Bebauungspläne rechtlich abgesichert. Insgesamt Punkt 3.3 ca. 620 Gärten
  4. Entwicklung der finanziellen Förderung: 4.1 Beihilfen des Landes Hessen: Das Land Hessen stellt jährlich Fördermittel für das hessische Kleingartenwesen zur Verfügung, die den antragstellenden hessischen Kleingärtnerorganisationen zufließen. Über die Anträge entscheidet der Landesbetrieb Wirtschaft Hessen, Bildungs- und Beratungszentrum Fachgebiet Gartenbau in Wetzlar. Im Berichtszeitraum hat das Land Hessen folgende Fördermittel für das Frankfurter Kleingartenwesen gewährt: 2003: Landesverband Hessen der Kleingärtner e.V., Sanierung des Lehr- und Schulungsgartens am Kleingartenzentrum (Feldscheidenstraß
    • e)13.000,00 € 2004: Kleingärtnerverein Mainwasen e.V. 5.314,00 € 2005: Landesverband Hessen der Kleingärtner e.V., Sanierung des Lehr- und Schulungsgartens am Kleingartenzentrum (Feldscheidenstraß
    • e)11.834,00 € Der Schwerpunkt der Förderung lag im Bau und in der Sanierung der Toiletten- und Fäkalienanlagen sowie in der Sanierung von Kinderspielplätzen. 4.2 Finanzielle Förderung der Stadt Frankfurt am Main: 4.2.1 Investitionen für die Schaffung neuer Kleingartenanlagen sowie für die Sanierung und Standortverbesserung vorhandener Kleingartenanlagen: Investitionen / Jahr 2003 2004 2005 Keine Investitionen 4.2.2 Aufwendungen für Probenahmen, Analysen und Auswertungen auf Kleingartenparzellen. Aufwendungen / Jahr 2003 2004 2005 Keine Aufwendungen 4.2.3 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main unmittelbar (Mittelüberweisung auf Vereinskonten) und mittelbar (Vergabe und Abrechnung von Lieferungen und Leistungen durch die Stadt) an Kleingärtnervereine. Zuwendungen / Jahr 2003 2004 2005 An Kleingärtnervereine / Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner /Landesverband unmittelbar 81.428,24 € 48.710,00 € 101.553,24 € mittelbar 40.504,29 € 158.267,56 € 47.780,97 € Insgesamt, Punkt 4.2.1 – 4.2.3 121.932,53 € 206.977,56 € 149.356,21 € 4.3 Gesamtförderung Land Hessen und Stadt Frankfurt am Main für das Frankfurter Kleingartenwesen: Gesamtförderung / Jahr 2003 2004 2005 Insgesamt, Punkt 4.1 bis 4.2 € 134.932,53 212.291,56 161.190,21 4.4 Haushaltsjahr 2006 Für 2006 ergeben sich folgende Haushaltsansätze: Vermögenshaushalt: "Projektförderung für investive Maßnahmen an Kleingarten- und Kleintierzuchtanlagen“: Beantragte Reste aus 2005 in Höhe von 93.000,00 €. Diese Mittel sind bewilligt worden. Für 2006 standen darüber hinaus im Vermögenshaushalt keine Mittel zur Verfügung. Verwaltungshaushalt: "Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke“: Hier sind Mittel in Höhe von 75.000,00 € eingeplant. Für die Übernahme der Straßenreinigungsgebühren standen für 2006 ca. 23.000,00 € zur Verfügung.
  5. Planungsrechtliche Sicherung vorhandener Kleingartenanlagen, Aufstellung von Bebauungsplänen Zur planungsrechtlichen Sicherung bestehender Dauerkleingartenanlagen wurden bisher 56 Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Es handelt sich um die Verfahren Nr. 561 - 565, 598 - 633 und 641 -
  6. Bezogen auf alle 56 Bebauungsplanverfahren ergibt sich folgende Bilanz: Rechtskraft: 43 Bebauungspläne Bebauungspläne Nr. 561, 562, 565, 598, 600, 601, 603, 604, 605, 606, 607, 608, 609, 612, 613, 614, 615, 616, 617, 619, 621, 623, 624, 625, 626, 627, 628, 630, 631, 633, 642, 643, 645, 646, 647, 648, 649, 650, 651a/b, 652a/b sowie die in den Bebauungsplan Nr. 683 integrierten ehemaligen Verfahren Nr. 602, 610 und
  7. Im Verfahren: 10 Bebauungspläne Diese 10 Bebauungsplanverfahren befinden sich in folgenden unterschiedlichen Planungsstadien: - Öffentliche Entwurfsauslegung: 2 Bebauungspläne Durchgeführt für die Bebauungspläne Nr. 599 und
  8. Für den B-Plan Nr. 644 wurde eine vereinfachte Änderung des Entwurfs nach § 3 (3) i.V.m. § 13 BauGB (alt) durchgeführt. - Beteiligung Träger öffentlicher Belange: 7 Bebauungspläne Durchgeführt für die B-Pläne Nr. 563, 564, 618, 622, 629, 641 und
  9. Bei den B-Plänen 563 und 564 wurden die Verfahren ausgesetzt, es erfolgt derzeit keine weitere Bearbeitung. Die B-Pläne 618, 622 und 629 sollen zu einem Verfahren (B-Plan 700) zusammengefasst werden. Einen Aufstellungsbeschluss gibt es noch nicht. Der B-Plan 641 wird nicht mehr weiterverfolgt, am Stand des B-Planes 655 hat sich nichts geändert. Der M-Vortrag zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 655 wurde seinerzeit vom damaligen Dezernat Planung zurückgestellt. Der Grund war die Planung der Ortsumgehung Zeilsheim und Unterliederbach. (B-Plan 676 – Westumgehung Unterliederbach). Das Verfahren wurde allerdings nicht förmlich eingeleitet. - Vorentwurf: 1 Bebauungsplan Erarbeitet für den Bebauungsplan Nr.
  10. Ruhende Verfahren Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.10.2000, § 7070 (M 176) sind die Bebauungsplanverfahren Nr. 632, 653, 654 und Nr. 563 tlw. wegen der vorhandenen Bodenverunreinigungen weiterhin auszusetzen. Zur Unterstützung der Abwägung wurden für die Bebauungsplanverfahren Nr. 563 und 641 vertiefende Untersuchungen (Lärmgutachten, Bodenanalysen) in Auftrag gegeben. Während die Ergebnisse der Bodenuntersuchung einer Weiterführung des Verfahrens Nr. 563 nicht mehr entgegenstehen, erwiesen sich die Ergebnisse der schalltechnischen Status-Quo Überprüfung als sehr problematisch. Die Prüfung verschiedener realisierbarer Schallschutzmaßnahmen kommt zu dem Ergebnis, dass durch deren Einsatz kein adäquates Belastungsniveau gemäß den einschlägigen Richtwerten für die Kleingartengebiete erzielt werden kann. Vor diesem Hintergrund und der Berücksichtigung des § 1 Baugesetzbuch (BauGB) sieht der Magistrat keine Möglichkeit für die Weiterführung der Bebauungsplanverfahren Nr. 563 und 641. (Bebauungsplanverfahren Nr. 563 und 564: Untersuchung auf Schadstoffbelastung des Stadtgesundheitsamtes (April 1995) und des Umweltamtes (Sept. 1994) Bebauungsplanverfahren Nr. 563, 564 und 641: Schalltechnisches Gutachten TÜV Hessen vom 25.06.1997) Die Bodengutachten ergaben einen hohen Anteil an Schwermetallbelastung (Cadmium und Blei). Das Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass trotz der Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen die Orientierungs- bzw. Grenzwerte in den überwiegenden Teilen der Kleingartengebiete noch überschritten werden. Die noch laufenden Bebauungsplanverfahren werden auch weiterhin – im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten des Stadtplanungsamtes und anderer beteiligter Ämter – weitergeführt.
  11. Umweltschutz im Bereich von Kleingartenanlagen, Bewirtschaftung und Nutzung von Kleingärten: 6.1 Bodenbelastungen: Im April 1991 hatte der Magistrat der Stadt Frankfurt a.M. ein Merkblatt mit Informationen über Bodenbelastungen in Kleingartenanlagen sowie Empfehlungen zum Anbau, zur Bodenverbesserung und zur Vorsorge heraus gegeben. Anlass hierfür waren Schwermetallbelastungen, die ab 1981 – 1983 vom Stadtgesundheitsamt und im Sommer 1989 und im Herbst 1990 vom Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main bei Beprobungen des Oberbodens und der Gemüsepflanzen festgestellt wurden. Am 01.03.1999 ist das Bundes-Bodenschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt erstmalig die nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens. Mit der am 13.07.1999 in Kraft getretenen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung werden konkrete Beurteilungskriterien definiert und gezielte Maßnahmen zum Schutz des Bodens und zur Sanierung von Bodenkontaminationen ermöglicht. Vor dem Hintergrund der neuen Prüf- und Maßnahmenwerte der Bodenschutzverordnung erfolgten eine neuerliche Bewertung der vorliegenden Untersuchungsdaten und vertiefende Untersuchungen, die jedoch im Ergebnis mit Ausnahme des Bebauungsplanes Nr. 563 zu keinen Veränderungen führten. Die betroffenen Vereine wurden mit einem Informationsblatt des Umweltamtes über erforderliche Maßnahmen und Verhaltensweisen informiert. 6.2 Lärmbelastungen von Kleingartenanlagen: Im Rahmen der Lärmminderungsplanung gemäß § 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wird derzeit das Stadtgebiet hinsichtlich Lärmbelastungen untersucht. In diesem Zusammenhang werden auch die bestehenden Kleingartenanlagen überprüft. Sofern hier Konflikte sichtbar werden, müssen lärmmindernde Maßnahmen erarbeitet werden. Die Maßnahmenpläne der Lärmminderungsplanung stellen Empfehlungen dar, die selbst keinen Rechtsanspruch auf Umsetzung besitzen. Bisher (Stand Februar 2006) wurden die Stadtteile Oberrad, Riederwald und Fechenheim sowie Höchst und Unterliederbach bearbeitet. Die Stadtteile Sachsenhausen, Niederrad, Goldstein und Schwanheim sowie Bergen-Enkheim und Seckbach werden aktuell bearbeitet. Für die Gebiete der Ortsbezirke 1 bis 4 werden derzeit die technischen Vorarbeiten erstellt.
  12. Ausstellungen, Veranstaltungen, Fachberatungen: 7.1 Die Ausstellung "Mein Garten“ Auf der jährlichen "Informations- und Verkaufsausstellung für Blumenfreunde, Hobbygärtner und Kleingärtner“ im Palmengarten informierte das Fachamt unter wechselnden Themen an einem gemeinsamen Stand mit der "Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e. V.“. 7.2 Veranstaltung "Frankfurt in Blumen“ Der Wettbewerb wurde in den Jahren 2003 und 2004 unter der Federführung der Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V. durchgeführt. Die Vereine wie auch die Einzelpächter haben sich in der Kategorie "Kleingartenanlagen“ und "Einzelgärten“ mit großem Engagement beteiligt. Eine finanzielle Beteiligung der Stadt durch Mittel des Grünflächenamtes ist nicht mehr vorgesehen. 7.3 Landes- und Bundeswettbewerb "Gärten im Städtebau“ Bei dem Landeswettbewerb 2005 haben Frankfurter Kleingärtnervereine erfolgreich teilgenommen. Der Kleingärtnerverein Eckenheim hat sich für den Bundeswettbewerb 2006 qualifiziert. 7.4 Fachberatungen: Den Besitzern von Haus- und Kleingärten stehen für fachkundige Auskünfte folgende Beratungseinrichtungen zur Verfügung: Grünflächenamt Mörfelder Landstraße 6 60598 Frankfurt am Main Telefon: 0 69 / 2 12 – 3 03 28 (Kleingartenwesen) Internet: www.gruenflaechenamt.stadt-frankfurt.de Beratungsgarten Bethmannpark Der Beratungsgarten im Bethmannpark informiert über Pflanzenkrankheiten und Schädlinge und deren Bekämpfung und gibt Tipps zu Pflege und Pflanzung. Die Öffnungszeiten sind Montag, Mittwoch und Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr. Telefon: 0 69 / 43 42 01 (Blumen- und Zierpflanzenbau) Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V. (Dachverband der Frankfurter Kleingärtnervereine) Feldscheidenstraße 2-4, 60435 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 54 09 33, Fax. 069 / 54 04 71 E-Mail: info@stadtgruppe-frankfurt.de Internet: www.stadtgruppe-frankfurt.de Montag 09.00 – 17.00 Uhr Dienstag 09.00 – 19.00 Uhr Mittwoch 09.00 – 17.00 Uhr Donnerstag 09.00 – 15.00 Uhr Freitag 09.00 – 13.00 Uhr Landesverband Hessen der Kleingärtner e. V. - Kleingartenzentrum Feldscheidenstraße 2 – 4 60435 Frankfurt am Main Telefon: 069 – 5 48 25 52, Fax: 069 – 5 40 08 71 E-Mail: info@kleingarten-hessen.de Internet: www.kleingarten-hessen.de MainÄppelHaus Seit 2005 wird der ehemalige "Beratungsgarten Lohrberg" vom Verein MainÄppelHaus e.V. getragen. Zukünftig soll hier ein modernes Streuobstzentrum entstehen mit Seminarräumen und Veranstaltungen für die Familie. Vorträge, Führungen und Beratungen werden jetzt schon angeboten. Beratungstelefon: 069 / 47 99 94 Kreisverband des Obst- und Gartenbaues und der Landespflege e. V. Tel: 0 69 / 39 85 39 (Herr Friedrich Liederbach) Nebenvorlage: Anregung vom 20.04.2007, OA 378 Antrag vom 30.03.2007, OF 230/5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 23. Februar 2007Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 0 Wochen
    BB 106Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen, Bericht für die Jahre 2003-2005
    Magistratsbericht
  2. 30. März 2007OFOF 230/5Keine Einschnitte in die Kleingartenanlage MainwasenOrtsbeiratsantrag · FAG
  3. 20. April 2007OAOA 378Keine Einschnitte in die Kleingartenanlage Mainwasen Bericht des Magistrats vom 23.02.2007, B 106Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf21 Beratungen
OBR 8
Sitzung 10 · 15.03.2007
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 11 · 15.03.2007
TO II, TOP 14
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 106 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 11 · 16.03.2007
TO I, TOP 39
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 106 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 10 · 16.03.2007
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 10 · 16.03.2007
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 10 · 20.03.2007
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 10 · 20.03.2007
TO II, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
Linke.wasg
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG (= Zurückweisung)

OBR 9
Sitzung 10 · 22.03.2007
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
Linke.wasgBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG (= Zurückweisung); BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht)

OBR 14
Sitzung 10 · 26.03.2007
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 11 · 16.04.2007
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 11 · 17.04.2007
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 11 · 17.04.2007
TO I, TOP 24
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 106 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 11 · 17.04.2007
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 11 · 17.04.2007
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 11 · 17.04.2007
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 12 · 19.04.2007
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinke.wasgFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE.WASG und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 5
Sitzung 12 · 20.04.2007
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Anregung OA 378 2007 1. Die Ziffer 2 f) der Vorlage B 106 wird zurückgewiesen, der Rest der Vorlage B 106 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 230/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDGrüneFAGLinke.wasg
Ablehnung:
CDUFDP
zu 2)
Zustimmung:
SPDGrüneFAGLinke.wasg
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FAG und LINKE.WASG gegen CDU und FDP (= Kenntnis) zu 2. SPD, GRÜNE, FAG und LINKE.WASG gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

OBR 11
Sitzung 11 · 23.04.2007
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFF
Ablehnung:
Linke.wasg
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE.WASG (= Zurückweisung)

OBR 10
Sitzung 12 · 22.05.2007
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 11 · 24.05.2007
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 378 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / d und g)
Zustimmung:
SPDGrüneLinke.wasgFAG
zu 1 / a und e)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgBFF
Ablehnung:
FAG
zu 1 / f)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFF
Ablehnung:
Linke.wasgFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
Linke.wasgFAG
Enthaltung:
BFF
zu 1)
Sonstige:
FDP (B 106 = Kenntnis, OA 378 = Ablehnung)NPD (B 106 = Kenntnis, OA 378 = Annahme)ÖkoLinX/E.L. (B 106 = Zurückweisung, OA 378 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Annahme)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Ziffern 1., 2. b), c), d) und g) sowie 3. bis 7.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF Ziffern 2. a) und e): CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen FAG (= Zurückweisung) Ziffer 2. f): CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE.WASG und FAG (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE.WASG und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (B 106 = Kenntnis, OA 378 = Ablehnung) NPD (B 106 = Kenntnis, OA 378 = Annahme) ÖkoLinX/E.L. (B 106 = Zurückweisung, OA 378 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 13 · 05.06.2007
TO II, TOP 56
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 378 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / d und g)
Zustimmung:
SPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFFNPD
Ablehnung:
ÖkoLinX/E.L.
zu 1 / a und e)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPBFFNPD
Ablehnung:
FAGÖkoLinX/E.L.
zu 1 / f)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFNPD
Ablehnung:
Linke.wasgFAGÖkoLinX/E.L.
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPÖkoLinX/E.L.
Ablehnung:
Linke.wasgFAGNPD
Enthaltung:
BFF
zu 2 / Ziffer 2. und 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
Linke.wasgFAGNPDÖkoLinX/E.L.
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Ziffern 1., 2. b), c), d) und g) sowie 3. bis 7.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und NPD gegen ÖkoLinX/E.L. (= Zurückweisung) Ziffern 2. a) und e): CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, BFF und NPD gegen FAG und ÖkoLinX/E.L. (= Zurückweisung) Ziffer 2. f): CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und NPD gegen LINKE.WASG, FAG und ÖkoLinX/E.L. (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX/E.L. gegen LINKE.WASG, FAG und NPD (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG, FAG, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme); BFF (= Enthaltung)

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