Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen Bericht für die Jahre 2000 - 2002

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort19 Sitzungen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 01.12.2003, B 971

Betreff:

Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen Bericht für die Jahre 2000 - 2002

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.04.1978, § 1672

- NR 838/63 und NR 664/78 SPD, B 799/00 -

  1. Vorbemerkung Die Planung und Errichtung bzw. Verbesserung von Kleingartenanlagen rich.tet sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, der pla.nungsrechtlichen Festsetzung und den zur Verfügung stehenden Grundstü.cken.
  2. Stand und Entwicklung des Kleingartenwesens in Frankfurt a.M.: Am 31.12.2002 existierten in Frankfurt am Main 106 Kleingärtnervereine, die 222 Kleingartenanlagen mit insgesamt 15.241 Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) verwalteten. Hierbei sind die Anlagen in der Hoheitsverwaltung der Bahn-Landwirtschaft nicht enthalten. In den Jahren 2000 bis 2002 wurden vom Magistrat der Stadt Frankfurt a.M. keinem Kleingärtnerverein Pachtgrundstücke gekündigt.
  3. Neubau und Erweiterungen von Kleingartenanlagen 2000 bis 2003: 3.1 Fertiggestellte Kleingartenanlagen: keine 3.2 Im Bau befindliche Kleingartenanlagen: keine 3.3 Zur Planung und zum Bau vorgesehene Kleingartenanlagen: - Kleingartenanlage in Preungesheim, Preungesheim Ost: 14 Gärten 3.4 Mittelfristig geplante Kleingartenanlagen: - Kleingartenanlage in Preungesheim-Ost: ca. 100 Gärten Insgesamt Punkt 3.1 bis 3.3: ca. 114 Gärten 3.5 Weitere Kleingartenstandorte - Kleingartenanlage auf dem Heiligenstockgelände am Ortsrand von Bad Vilbel, Nähe Parkfriedhof Heiligenstock ca. 100 Gärten - Kleingartenanlage "Am Büttelstück“ (südlich der Flinschstraße) ca. 16 Gärten Teile dieser Areale sollen planungsrechtlich als Dauerkleingartengelände festgesetzt werden und teilweise als Ersatzland dienen für Kleingartenflä.chen, die evtl. künftig im Ostteil der Stadt wegfallen (z. B.: S-Bahn-Ausbau Ffm.-West – Bad Vilbel, U 5-Verlängerung zum Frankfurter Berg, Renaturie.rung Riedgraben, Riederwaldtunnel usw.) Insgesamt Punkt 3.5: ca. 116 Gärten
  4. Entwicklung der finanziellen Förderung: 4.1 Beihilfen des Landes Hessen: Das Land Hessen stellt jährlich Förderungsmittel für das hessische Kleingartenwesen zur Verfügung, die den antragstellenden hessischen Kleingärtnerorganisationen zufließen. Über die Förderungsanträge entscheidet das Hessische Dienstleistungszentrum für Landwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz (HDLGN) in Wetzlar. In den Jahren 2000 und 2001 gewährte das Land Hessen (HDLGN) für die Neuanlage von Kleingärten und die Sanierung bestehender Kleingartenanla.gen jeweils 138.000,00 € (=270.000,00 DM) Förderungsmittel. Im Jahr 2002 wurden keine Landesmittel für das Frankfurter Kleingartenwesen gewährt. Davon entfielen für den Berichtszeitraum 2000 bis 2002 auf das Frankfurter Kleingartenwesen [1999: 7.195,92 € (=14.074,00 DM)]: Verein / Jahr 2000 2001 2002 KGV Cronberger e.V. € DM 2.261,96 4.424,00 KGV Römerhof 1947 e.V. € DM 4.585,27 8.968,00 KGV Bockenheim 1908 e.V. € DM 12.517,45 24.482,00 Summe € DM 6.847,22 13.392,00 12.517,45 24.482,00 0,00 0,00 Der Schwerpunkt der Förderung lag im Bau und in der Sanierung der Toilet.ten- und Fäkalienanlagen sowie in der Sanierung von Kinderspielplätzen. 4.2 Finanzielle Förderung der Stadt Frankfurt am Main: 4.2.1 Investitionen für die Schaffung neuer Kleingartenanlagen sowie für die Sanie.rung und Standortverbesserung vorhandener Kleingartenanlagen: Investitionen / Jahr 2000 2001 2002 Keine Investitionen 4.2.2 Aufwendungen für Probenahmen, Analysen und Auswertungen auf Kleingar.tenparzellen. Aufwendungen / Jahr 2000 2001 2002 Keine Aufwendungen 4.2.3 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main unmittelbar (Mittelüberweisung auf Vereinskonten) und mittelbar (Vergabe und Abrechnung von Lieferungen und Leistungen durch die Stadt) an Kleingärtnervereine. Zuwendungen / Jahr 2000 2001 2002 an Vereine unmittelbar € DM 34.965,38 68.386,34 38.444,04 75.190,00 83.708,24 mittelbar € DM 40.318,51 78.856,16 44.221,69 86.490,11 30.454,50 Insgesamt, Punkt 4.2.1 – 4.2.3 € DM 75.283,89 147.242,50 82.665,73 161.680,11 114.162,74 4.3 Gesamtförderung Land Hessen und Stadt Frankfurt am Main für das Frank.furter Kleingartenwesen: Gesamtförderung / Jahr 2000 2001 2002 Insgesamt, Punkt 4.1 bis 4.2 € 82.131,11 95.183,18 114.162,74 DM 160.634,50 186.162,11 Für 2003 sind städtischerseits folgende Haushaltsansätze vorgesehen: Beantragte Reste aus 2002 für "Projektförderung für investive Maßnahmen an Kleingarten- und Kleintierzuchtanlagen“ in Höhe von 210.000,00 €. Diese Mittel sind mittlerweile bewilligt worden. Für 2003 stehen darüber hinaus im Vermögenshaushalt keine Mittel zur Verfügung. Im Verwaltungshaushalt sind bei "Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke“ für 2003 Mittel in Höhe von 75.000,00 € eingeplant. Durch die vorläufige Haushaltsführung kann auf diesen Ansatz (HH-Plan: Produktgruppe 22.9 unter 6/62) nur in begründeten Ausnahmefällen zugegriffen werden. Für die Übernahme der Straßenreinigungsgebühren stehen für 2003 ca. 23.000,00 € (vorläufiger HH-Ansatz) zur Verfügung. 4.4 Finanzielle Unterstützung der Kleingartenvereine im Rahmen der Olympia – Bewerbung 2012: Im Jahr 2002 hat sich die Stadt Frankfurt am Main um die Austragung der Olympischen Spiele 2012 beworben. Im Zuge dessen hatten einige Vereine im Bereich des Rebstockgeländes Probleme, neue Pächter für aufgegebene Parzellen zu finden. Für die freibleibenden Parzellen wurde keine Pacht eingenommen, außerdem fielen Pflegekosten an. Teilweise konnten auch keine Pächter für die Bewirtschaftung der Vereinsheime gefunden werden. Durch die Frankfurt RheinMain 2012 GmbH wurden an die betroffenen Vereine 10.918,21 €*, davon 5.976,14 €* als Darlehen, ausgezahlt.
  5. Planungsrechtliche Sicherung vorhandener Kleingartenanlagen, Auf.stellung von Bebauungsplänen Zur planungsrechtlichen Sicherung bestehender Dauerkleingartenanlagen wurden bisher 56 Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Es handelt sich um die Verfahren Nr. 561 - 565, 598 - 633 und 641 -
  6. Folgende Bebauungspläne sind seit 2000 in Kraft getreten: 598 Östlich der Straße Leuchte (KGV Möllers Wäldchen) 600 Südlich Dieburger Straße/Starkenburger Straße (KGV Fechenheim) 615 Im Nidda-Altarm/östlich Praunheimer Hohl (KGV Praunheim, Anl. 1) 623 Östl. der Anschlussstelle Offenbach-Taunusring-A 661 (KGV Oberrad) 645 Westlich Mönchhofstraße/südlich Bahnanlagen (KGV Gneisenau) 652a/b Nördlich Mainzer Landstraße/westlich A 5 (KGV Gutleut, Anl. 4/1 und KGV Tannenwald) Bezogen auf alle 56 Bebauungsplanverfahren ergibt sich nunmehr folgende Bilanz: Rechtskraft: 43 Bebauungspläne Bebauungspläne Nr. 561, 562, 565, 598, 600, 601, 603, 604, 605, 606, 607, 608, 609, 612, 613, 614, 615, 616, 617, 619, 621, 623, 624, 625, 626, 627, 628, 630, 631, 633, 642, 643, 645, 646, 647, 648, 649, 650, 651a/b, 652a/b sowie die in den Bebauungsplan Nr. 683 integrierten ehemaligen Verfahren Nr. 602, 610 und
  7. Im Verfahren: 10 Bebauungspläne Diese 10 Bebauungsplanverfahren befinden sich in folgenden unterschiedli.chen Planungsstadien: - Öffentliche Entwurfsauslegung: 2 Bebauungspläne Durchgeführt für die Bebauungspläne Nr. 599 und 644. - Beteiligung Träger öffentlicher Belange: 7 Bebauungspläne Durchgeführt für die B-Pläne Nr. 563, 564, 618, 622, 629, 641 und 655. - Vorentwurf: 1 Bebauungsplan Erarbeitet für den Bebauungsplan Nr.
  8. Ruhende Verfahren Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.10.2000, § 7070 (M 176) sind die Bebauungsplanverfahren Nr. 632, 653, 654 und Nr. 563 tlw. wegen der vorhandenen Bodenverunreinigungen vorerst auszuset.zen. Zur Unterstützung der Abwägung wurden für die Bebauungsplanverfahren Nr. 563 und 641 vertiefende Untersuchungen (Lärmgutachten, Bodenanalysen) in Auftrag gegeben. Während die Ergebnisse der Bodenuntersuchung einer Weiterführung des Verfahrens Nr. 563 nicht mehr entgegenstehen, erwiesen sich die Ergebnisse der schalltechnischen Status-Quo Überprüfung als sehr problematisch. Die Prüfung verschiedener realisierbarer Schallschutzmaßnahmen kommt zu dem Ergebnis, dass durch deren Einsatz kein adäquates Belastungsniveau gemäß den einschlägigen Richtwerten für die Kleingartengebiete erzielt werden kann. Vor diesem Hintergrund und der Berücksichtigung des § 1 Baugesetzbuch (BauGB) sieht der Magistrat keine Möglichkeit für die Weiterführung der Bebauungsplanverfahren Nr. 563 und
  9. Die noch laufenden Bebauungsplanverfahren werden auch weiterhin – im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten des Stadt.planungsamtes und anderer beteiligter Ämter – weitergeführt.
  10. Umweltschutz im Bereich von Kleingartenanlagen, Bewirtschaftung und Nutzung von Kleingärten: 6.1 Bodenbelastungen: Im April 1991 hatte der Magistrat der Stadt Frankfurt a.M. ein Merkblatt mit Informationen über Bodenbelastungen in Kleingartenanlagen sowie Empfeh.lungen zum Anbau, zur Bodenverbesserung und zur Vorsorge heraus gege.ben. Anlass hierfür waren Schwermetallbelastungen, die ab 1981 – 1983 vom Stadtgesundheitsamt und im Sommer 1989 und im Herbst 1990 vom Umwelt.amt der Stadt Frankfurt a.M. bei Beprobungen des Oberbodens und der Ge.müsepflanzen festgestellt wurden. Am 01.03.1999 ist das Bundes-Bodenschutzgesetz in Kraft getreten. Das Ge.setz regelt erstmalig die nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens. Mit der am 13.07.1999 in Kraft getretenen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung werden konkrete Beurteilungskriterien definiert und gezielte Maßnahmen zum Schutz des Bodens und zur Sanierung von Bodenkontaminationen ermöglicht. Vor dem Hintergrund der neuen Prüf- und Maßnahmenwerte der Boden.schutzverordnung erfolgte eine neuerliche Bewertung der vorliegenden Un.tersuchungsdaten und vertiefende Untersuchungen, die jedoch im Ergebnis mit Ausnahme des Bebauungsplanes Nr. 563 zu keinen Veränderungen führen. Hierzu wurden die betroffenen Vereine in einem Informati.onsblatt vom August 2002 durch das Umweltamt mit entsprechenden Hinwei.sen informiert.
  11. Ausstellungen, Veranstaltungen, Fachberatungen: 7.1 Die Ausstellung "meinGARTEN“ Auf der jährlichen "Informations- und Verkaufsausstellung für Blumenfreunde, Hobbygärtner und Kleingärtner“ im Palmengartens informierte das Fachamt unter wechselnden Themen an einem gemeinsamen Stand mit der "Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e. V.“. 7.2 Veranstaltung "Frankfurt in Blumen“ Bei diesem jährlichen Wettbewerb haben sich die Vereine wie auch die Einzelpächter in der Kategorie "Kleingartenanlagen“ und "Einzelgärten“ jeweils mit großem Engagement beteiligt. Eine finanzielle Beteiligung städtischerseits durch Mittel des Grünflächenamtes kann aus Gründen der Haushaltskonsolidierung bis auf weiteres nicht erfolgen. 7.3 Landes- und Bundeswettbewerb "Gärten im Städtebau“ Bei den Landeswettbewerben 2000 und 2002, wie auch beim Bundeswettbewerb 2002 haben Frankfurter Kleingärtnervereine erfolgreich teilgenommen und wurden entsprechend mit Urkunden und Preisen ausgestattet. 7.4 Fachberatungen: Den Besitzern von Haus- und Kleingärten stehen für fachkundige Auskünfte folgende Beratungseinrichtungen zur Verfügung: Grünflächenamt, Mörfelder Landstraße 6 Telefon: 0 69 / 2 12 – 3 02 05 (Kleingartenwesen) Beratungsgarten Bethmannpark Telefon: 0 69 / 43 42 01 (Blumen- und Zierpflanzenbau) Dachverband der Frankfurter Kleingärtnervereine "Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V.“ Tel.: 0 69 / 54 09 33 (Kleingartenwesen) Landesverband Hessen der Kleingärtner e. V. Telefon: 0 69 / 5 48 25 52 Planungsverband Frankfurt Region RheinMain, Beratungsgarten Lohrberg Telefon: 0 69 / 47 99 94 Kreisverband des Obst- und Gartenbaues und der Landespflege e. V. Tel: 0 69 / 39 85 39 (Frau Liederbach) und Tel: 0 69 / 31 58 30 (Herr Nay)
  12. Weiteres Berichtswesen Im Hinblick darauf, dass über aktuelle, fachbezogene Angelegenheiten des Kleingartenwesens in der Regel gesondert berichtet, bzw. M-Vorträge zur Beschlussfassung vorgelegt werden (z.B. Festsetzungen in den Bebauungsplänen) wird der Magistrat den Bericht "Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen“ nur noch alle drei Jahre der Stadtverordnetenversammlung zuleiten. Es dient zur Kenntnis, dass diese Vorgehensweise von der Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V. mitgetragen wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 1. Dezember 2003 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 19 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf19 Beratungen
OBR 11
Sitzung 27 · 12.01.2004
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 971 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 27 · 13.01.2004
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 971 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 27 · 13.01.2004
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 971 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 27 · 13.01.2004
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 971 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
1 GrüneFarbechte
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD, 1 GRÜNE und FARBECHTE

OBR 16
Sitzung 28 · 13.01.2004
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 971 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 26 · 13.01.2004
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 971 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 26 · 13.01.2004
TO II, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 971 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 27 · 13.01.2004
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 971 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 27 · 15.01.2004
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 971 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 27 · 16.01.2004
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 971 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 28 · 16.01.2004
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 971 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 27 · 19.01.2004
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 971 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 27 · 22.01.2004
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 971 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 27 · 22.01.2004
TO II, TOP 10
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der FDP bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 971 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 29 · 23.01.2004
TO I, TOP 41
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 971 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 24 · 26.01.2004
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 971 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün
Sitzung 29 · 12.02.2004
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 971 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)

OBR 3
Sitzung 28 · 19.02.2004
TO II, TOP 1
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 971 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 29 · 18.03.2004
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 971 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPD
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen