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Beleuchtung und Ausstattung der Bushaltestelle Galluswarte (Richtung Schloßborner Straße) entspricht nicht den Bedürfnissen der wartenden Fahrgäste

Vorlagentyp: B
33 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 31.01.2005, B 104

Betreff:

Beleuchtung und Ausstattung der Bushaltestelle Galluswarte (Richtung Schloßborner Straße) entspricht nicht den Bedürfnissen der wartenden Fahrgäste

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.09.2004, § 7871

- OA 1487 und OA 1677 OBR 1, B 404/04 -

Bei dem im Bericht des Magistrats vom 11.06.2004, B 404, genannten Radweg handelt es sich um einen sog. "anderen Radweg“ im Sinne von § 2 (4) Satz 3 StVO, der durch entsprechende farbliche Gestaltung oder Markierung erkennbar ist, jedoch nicht durch das Verkehrszeichen 237 verpflichtend zur Nutzung für Radfahrer vorgeschrieben ist. Die zuvor vorhandene Beschilderung wurde entfernt, da in dem Bereich eine Tempo-30-Zone eingerichtet wurde, in der grundsätzlich keine Radwege vorgesehen sind.

Zwischenzeitlich wurde bei einem Ortstermin mit dem Ortsbeirat festgelegt, dass das den Radweg markierende farbige Pflaster entfernt wird und die Radfahrer zwischen Günderrodestraße und Hufnagelstraße auf die Fahrbahn gelenkt werden. Die andersfarbige Pflasterung im Bereich der Bushaltestelle soll durch Gehwegpflaster ersetzt werden, so dass dort die Aufstellung einer Wartehalle möglich wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Juni 2004BB 404Beleuchtung und Ausstattung der Bushaltestelle Galluswarte (Richtung Schloßborner Straße) entspricht nicht den Bedürfnissen der wartenden FahrgästeMagistratsbericht
  2. 31. August 2004OAOA 1677Weiß die rechte Hand des Magistrats nicht, was die linke tut? hier: Bushaltestellenchaos an der Galluswarte Bericht des Magistrats vom 11.06.2004, B 404Anregung
  3. 31. Januar 2005Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 33 Wochen
    BB 104Beleuchtung und Ausstattung der Bushaltestelle Galluswarte (Richtung Schloßborner Straße) entspricht nicht den Bedürfnissen der wartenden Fahrgäste
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 39 · 01.03.2005
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 104 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 40 · 03.05.2005
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 104 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)

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