Abkühlung durch Entsiegelung: Begrünte Gleise
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 22.03.2019, B 100
Betreff: Abkühlung durch Entsiegelung: Begrünte Gleise Vorgang: A 391/18 FRANKFURTER Zu 1.: Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) betreibt insgesamt rund 12,4 km Rasengleis. Davon sind 4 km Gleise im Stadtbahnnetz und 8,4 km Gleise im Straßenbahnnetz.
Zu 2.: Für eine Begrünung könnten rund 14 km zweigleisige Streckenabschnitte im Straßenbahnnetz und rund 10 km zweigleisige Streckenabschnitte im Stadtbahnnetz infrage kommen. Diese Angaben beziehen sich allein auf die grundsätzlich mögliche bauliche Realisierung im Gleisoberbau. Städtebauliche Aspekte und andere Randbedingungen sind hier nicht berücksichtigt.
Zu 3.: Die Gleisanlagen werden nach bau- und sicherheitstechnischem Zustand des Gleiskörpers erneuert. In Zusammenhang mit der Erneuerung des Gleiskörpers wird die Entscheidung über die eventuelle Anlage eines Rasengleises getroffen. Einer Erneuerung von Gleisanlagen allein aufgrund der Priorisierung einer Begrünung ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar. Unter rein technischen Gesichtspunkten des Gleisoberbaues kann im Grunde jeder Streckenabschnitt in einem Straßen- oder Stadtbahnnetz als Grüngleis hergestellt werden. Sind die Belastungen aus dem Bahnbetrieb hoch, wie im Stadtbahnbereich, ist mindestens eine Konstruktion aus Betonlängsbalken (Feste Fahrbahn) mit tiefliegender Vegetation einzusetzen. D.h., dass bei dieser Ausführung die Schienen und Schienenstützpunkte oberhalb der Grünfläche liegen (Bsp. Riedberg). Die Grünfläche ist hierbei durch den Betonlängsbalken und den Schienen unterbrochen. In einem weniger belastetem Gleis für Straßenbahnen kann auch ein Grüngleis mit hochliegender Vegetation empfohlen werden. Hierbei liegen der Schienenkopf und die Grünfläche auf einer Höhe (Bsp. Messe). Die Entscheidung für oder gegen Grüngleis entwickelt sich unabhängig von der Frage der Finanzierung. Sie muss letztlich auf der städtebaulichen Gesamtbetrachtung des Straßenraumes beruhen. Bei der städtebaulichen Gesamtbetrachtung werden Aspekte des Stadt- und Mikroklimas berücksichtigt.
Zu 4.: Die Mehrkosten von Rasengleis zu konventionellen Streckenabschnitten unterliegen sehr starken Unterschieden und sind von den gewählten Bauarten abhängig. Im Durchschnitt können aber Mehrkosten von ca. 1.000 Euro pro laufenden Meter Gleis angenommen werden.
Zu 5.: Gemäß der Förderrichtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten, können investive Maßnahmen wie Entsiegelung oder Begrünung öffentlicher Flächen, gefördert werden. Die Maßnahmen müssen jedoch auf der Grundlage einer fachtechnischen Prüfung dazu geeignet sein, die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern.
Zu 6.: Als Gleisbegrünung können verschiedene Landschaftsrasen mit oder ohne Kräuterbeimischungen oder Sedum, eine Art Steingartengewächs, eingesetzt werden. Sedum wurde im Streckennetz der VGF zum Beispiel im Weichenbereich vor der Haltestelle Rebstockbad eingepflanzt.
Nebenvorlage: Antrag vom 12.06.2019, NR 891 Antrag vom 25.06.2019, NR 902
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. März 2019 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf A 391 zurück — STVV-Anfrage von FRANKFURTER, beschlossen am 25. September 2018. In 17 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf17 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 891 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 902 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Der Vorlage NR 902 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF gegen FRANKFURTER (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, NR 891 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 891 und NR 902 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 891 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 902 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Der Vorlage NR 902 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung)