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Reduzierung des Fluglärms

Vorlagentyp: AAfD

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Anfrage vom 22.09.2016, A 94

Betreff: Reduzierung des Fluglärms In der 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wurde die Vorlage NR 91 vom 31.08.2016 beschlossen. Gegenstand der Vorlage ist die Reduzierung des Fluglärms im Stadtgebiet Frankfurt. Gefordert wird zum einen die Einrichtung einer Stabsstelle Fluglärm, die in Zusammenarbeit mit dem Umweltdezernat, dem Land Hessen und den Kommunen in der Region Kriterien für regionale Lärmobergrenzen erarbeiten und über die Ergebnisse und Bewertung der Lärmsituation durch die eigenständige Lärmmessstation berichten soll. Weiteres Ziel ist es, sich bei der Landesregierung sowie in den weiteren zuständigen Gremien für eine Reduzierung der Flugbewegungen von 22.00 bis 23.00 Uhr und von 5.00 bis 6.00 Uhr einzusetzen. Darüber hinaus soll das Land in seinen Bemühungen unterstützt werden, durch Lärmobergrenzen zu weiteren Lärmreduzierungen zu kommen und die weitere Verlagerung von Verkehrsaufkommen von der Kurzstrecke auf die Schiene einzutreten. Der Magistrat hatte sich in der Vergangenheit immer deutlich gegen ein Nachtflugverbot positioniert, da dies nach seiner Auffassung der Stadt einen schweren Schaden zufügen würde. So wurde z.B. mit dem Beschluss § 3138, Ziffern 4., 5. und 6., vom 13.12.2007 der Magistrat beauftragt, Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss im Hinblick auf die dort enthaltene Nachtflugregelung (d.h. die Zulässigkeit von Nachtflügen) einzulegen. Gegen diesen Beschluss legte die Oberbürgermeisterin Roth Widerspruch gem. § 63 Abs. 1 HGO ein, da sie dadurch das Wohl der Stadt gefährdet sah. Mit der Vorlage NR 721 vom 24.12.2007 wurde beantragt, diesen Widerspruch zurückzuweisen. Diese Zurückweisung erfolgte in einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.01.2008. In dieser Sitzung führte die Oberbürgermeisterin aus: "Ich möchte Ihnen verdeutlichen, dass mit einer Beschlussfassung im Sinne des von mir eben zitierten Antrages dem wirtschaftlichen und sozialen Wohl der Stadt Frankfurt schwerer Schaden zugefügt würde. ... Dieser Beschluss, der damals gefasst wurde und dem ich widersprochen habe, den Sie heute wieder zurückholen wollen, bedeutet neben einer Beschädigung der städtischen Infrastruktur auch eine Verhinderung von Arbeitsplätzen sowie eine drohende Vernichtung derselben." Unklar ist, was der Magistrat unter den Begriffen "Lärmobergrenze" und "Lärmreduzierung" versteht. Im Koalitionsvertrag der CDU, SPD und Grünen 2016-2021 wird als Bezugsgröße für die Lärmreduzierung die derzeitige Lärmbelastung (bei aktuell etwa 460.000 Flugbewegungen p. a.) angegeben. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Landesregierung aus CDU und Grünen von 2013 wird als Bezugsgröße die prognostizierte Lärmbelastung bei 700.000 Flugbewegungen angegeben - also bei 50 % mehr Flugbewegungen als heute. Es ist ganz offensichtlich, dass diesen beiden Bezugsgrößen völlig unterschiedliche Situationen zugrunde liegen. In der Begründung der Vorlage NR 91 wird ausgeführt, dass der Frankfurter Flughafen mit rund 80.000 Arbeitsplätzen als Deutschlands größte Arbeitsstätte der wirtschaftliche Motor nicht nur für die Stadt Frankfurt, sondern für die gesamte Region FrankfurtRheinMain und Hessen darstellt, andererseits jedoch zu einer erheblichen Lärmbelastung führt. Deshalb müsse die wirtschaftliche Stärke des Flughafens gesichert, aber auch eine Balance gefunden werden für die Gesundheit der hier lebenden Menschen und der am Flughafen arbeitenden. Unklar ist, was hier unter wirtschaftlicher Stärke verstanden wird. Der Flughafenbetreiber versteht darunter jedenfalls eine möglichst hohe Anzahl von Flugbewegungen. Das Ziel einer Lärmreduzierung - ausgehend vom heutigen Level - ist jedoch mit einer Zunahme der Anzahl der Flugbewegungen nicht vereinbar. Unklar ist auch, was mit der "Balance" zwischen der Gesundheit der hier lebenden Menschen und der am Arbeitnehmer am Flughafen gemeint sein soll. Es erscheint äußerst zweifelhaft, ob eine Abwägung der beiden Rechtsgüter überhaupt zulässig ist. Das Grundgesetzt kennt zwar ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG), nicht jedoch ein Grundrecht auf einen Arbeitsplatz am Flughafen Frankfurt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wo soll die vom Magistrat zu betreibende Lärmmessstation errichtet werden?
  2. Glaubt der Magistrat, mit einer einzigen Lärmmessstation die Lärmsituation in Frankfurt bewerten zu können?
  3. Über welche(n) Parameter beabsichtigt der Magistrat, eine Lärmobergrenze zu definieren?
  4. Von welchem Bezugswert geht der Magistrat bei seinen Bemühungen um Lärmreduzierung aus: von aktuell ca. 460.000 (Koalitionsvertrag Stadt) oder von prognostizierten 700.000 Flugbewegungen (Koalitionsvertrag Land)?
  5. Stimmt der Magistrat der Auffassung der ehem. Oberbürgermeisterin Roth zu, dass ein Nachtflugverbot dem wirtschaftlichen und sozialen Wohl der Stadt Frankfurt schweren Schaden zufügt und zu einer Beschädigung der städtischen Infrastruktur Vernichtung von Arbeitsplätzen führen?
  6. Versteht der Magistrat unter Sicherung der wirtschaftlichen Stärke des Flughafens dasselbe wie der Flughafenbetreiber, d. h. eine maximale Menge von Flugbewegungen, Passagieren und Fracht?
  7. Falls 6. unzutreffend: wie definiert der Magistrat dann den Begriff Sicherung der wirtschaftlichen Stärke des Flughafens?
  8. Auf welcher Basis beabsichtigt der Magistrat, eine Abwägung zwischen den Rechtsgütern Gesundheit und Arbeitsplatz am Flughafen vorzunehmen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. September 2016 brachte AfD diese Anfrage in die Stadtverordnetenversammlung ein. Der Magistrat antwortete am 20. Januar 2017 mit dem Bericht B 19. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 17 Wochen.

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