Festlegung Siedlungsbeschränkungsbereiche
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Anfrage vom 12.12.2006, A 89
Betreff: Festlegung Siedlungsbeschränkungsbereiche Die Regionalversammlung Südhessen hat aufgrund der geänderten Fraport-Bedarfsprog-nose die Siedlungsbeschränkungsbereiche neu festgelegt. Grundlage hierfür ist die von Fraport aufgrund von 701.000 Flugbewegungen ermittelte 60-dB-Isophone. Diese Isolinie ist aus verschiedenen Gründen unzutreffend ermittelt: Zum einen ist man bei der Berechnung von einer zu geringen Anzahl von Flugbewegungen ausgegangen, zum anderen erfolgte die Berechnung durch Interpolation von Messwerten, die außerhalb der Wohngebiete gemessen wurden und daher nicht übertragbar sind. Weiterhin erfolgte die Berechnung der Mittelwerte anhand der so genannten "Sigma-Regelung" und nicht, wie in der Mediation festgelegt, anhand der "100:100-Regelung". Weiterhin fällt auf, dass die in der Drucksache Nr. VI 57.12.1. der Regionalversammlung Südhessen vom 17.11.2006 für 2015 mit 657.000 Flugbewegungen ermittelte 60-dB-Isolinie deutlich von der 60-dB-Isolinie abweicht, die in den Antragsunterlagen von Fraport enthalten ist (G 10-1 Teil A). Beide Linien müssten einen identischen Verlauf zeigen, da sie auf identischen Berechnungsgrundlagen von Fraport ermittelt wurden. Ein Vergleich der beiden Linien zeigt jedoch einen deutlich unterschiedlichen Verlauf: So liegt die den Fraport-Antragsunterlagen entnommene 60-dB-Isolinie (Abb. 1) im Frankfurter Stadtwald. Daher liegen innerhalb der Linie praktisch keine bewohnten Gebiete. Die den Unterlagen der Regionalversammlung entnommene 60-dB-Isolinie (Abb. 2) verläuft mitten durch Sachsenhausen und weit nördlich des Mains. Das beinhaltete Gebiet umfasst weite Teile Sachsenhausens, den gesamten Stadtteil Oberrad und Bergen-Enkheim. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Mit welchen Berechnungsverfahren wurden die beiden 60-dB-Isolinien ermittelt?
- Wie erklärt sich der Magistrat den völlig unterschiedlichen Verlauf der beiden 60-dB-Isolinien, die eigentlich deckungsgleich sein müssten?
- Hält der Magistrat angesichts dieser deutlichen Abweichung der beiden Kurven die von Fraport vorgelegten Antragsunterlagen für geeignet, den Betroffenen eine Beurteilung der Auswirkungen der Flughafenerweiterung zu ermöglichen?
- Plant der Magistrat, bei der Fraport AG darauf hinzuwirken, dass sie nachvollziehbare und überprüfbare Unterlagen vorlegt, die es den Betroffenen ermöglicht, die Auswirkungen der Flughafenerweiterung zu beurteilen?
- Plant der Magistrat, in seinen Einwendungen auch auf die Qualität der von der Fraport AG vorgelegten Unterlagen - z.B. die Diskrepanz der angegebenen Isolinien - hinzuweisen? Anlagen Abbildung 1 und 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2006Sie sind hierAA 89Festlegung SiedlungsbeschränkungsbereicheSTVV-Anfrage · FAG
- 5. März 2007BB 1251) Festlegung Siedlungsbeschränkungsbereiche 2) Siedlungsbeschränkung und LebensqualitätMagistratsbericht
- 6. Oktober 2008Antwort des Magistrats · nach 95 WochenBB 6401) Festlegung Siedlungsbeschränkungsbereiche 2) Siedlungsbeschränkung und LebensqualitätMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate