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Mehrkosten - Kindertageseinrichtung Westhafen

Vorlagentyp: ARÖMER
10 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 12.05.2015, A 848

Betreff: Mehrkosten - Kindertageseinrichtung Westhafen Mit der Vorlage M 57 vom 24.04.2015 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Bewilligung von Mehrkosten beim Neubau einer Kindertageseinrichtung am Westhafen in Höhe von € 1.726.032. Zur Begründung führt der Magistrat aus, dass sich die Gesamtkostenüberschreitung im Wesentlichen aus einem Wasserschaden und dem damit im Zusammenhang stehenden Beweissicherungsverfahren ergibt. Die Decken des Gebäudes wurden als Holz-Verbunddecken ausgeführt. In der Ausführungszeit der Holz-Verbunddecken wurden die Decken durch unerwartet enorme Niederschläge durchnässt, sodass diese nicht mehr wie vorgesehen abtrocknen konnten. Durch die eingetretene Feuchtigkeit entstanden Schäden an der Deckenkonstruktion. Zur Feststellung des Verursachers sowie der Höhe des Schadens wurde ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren aufgenommen. Dies erforderte einen Stillstand der Baustelle. Dieses Beweissicherungsverfahren und das dazugehörige gerichtliche Gutachten sollten "voraussichtlich Ende 2014 fertiggestellt" sein - waren es jedoch offensichtlich nicht. Der entstandene Bauschaden ist ebenfalls Gegenstand eines Schadenersatz-Prozesses des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main gegen den mit der Planung und Bauleitung beauftragten Architektenbüros. Dieses hatte versäumt entsprechende Schutzmaßnahmen vorzusehen, bzw. die dem Architektenbüro obliegende Aufgabe zur ständigen Kontrolle der Bauausführung fahrlässig unterlassen. Hinzu kommt, dass aufgrund des entstandenen Wasserschadens und der notwendigen Sanierung eine Fertigstellung bis zum 31.12.2014 nicht möglich war. Damit konnte der Termin für die Inanspruchnahme der bereits gezahlten Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm in Höhe von € 300.000,00 nicht eingehalten werden. Beim Regierungspräsidium Kassel wurde eine Fristverlängerung beantragt, über die noch keine Entscheidung getroffen wurde. Es ist daher noch nicht abschließend geklärt, ob die kompletten Bundesmittel oder nur ein Teilbetrag zurückgezahlt werden müssen. Zu den Mehrkosten würden dem-zufolge noch die gegebenenfalls ausgefallenen Bundesmittel hinzukommen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Was versteht der Magistrat unter "unerwartet enormen Niederschlägen" angesichts der Tatsache, dass in der Rhein-Main-Region zu allen Jahreszeiten Niederschläge - auch mit sehr hohen Wassermengen - nichts ungewöhnliches sind und daher kaum unerwartet gewesen sein können ?
  2. Welche Niederschläge (Datum und Wassermengen lt. DWD) sind mit den "unerwartet enormen Niederschlägen" konkret gemeint ?
  3. Für wen waren die unter 2. genannten Niederschläge unerwartet enorm ?
  4. Warum wurden im Zuge der Ausführung der Holz-Verbunddecken nicht Massnahmen getroffen, die auch bei starken Niederschlägen eine Durchnässung verhinderten ?
  5. Ist die Durchnässung bzw. die fehlende Ableitung der Feuchtigkeit in den Decken teilweise oder vollständig durch die Konstruktion (Passivhausbauweise) bedingt ?
  6. Aus welchen Gründen sind das Beweissicherungsverfahren und das dazugehörige gerichtliche Gutachten, die Ende 2014 fertiggestellt" sein sollten, bislang nicht abgeschlossen ?
  7. Welcher Betrag an rückzahlbaren Fördermitteln könnte im ungünstigsten Fall noch hinzukommen (d.h. ist in der aktuellen M-Vorlage noch nicht enthalten) ?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Mai 2015Sie sind hier
    AA 848Mehrkosten - Kindertageseinrichtung Westhafen
    STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 24. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 280Mehrkosten - Kindertageseinrichtung WesthafenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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