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Koordinations- und Beratungsstelle des Netzwerks Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e. V.

Vorlagentyp: AFDP
16 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 30.03.2015, A 824

Betreff: Koordinations- und Beratungsstelle des Netzwerks Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e. V. Die Koordinationsstelle des Netzwerkes wird seit den Jahr 2010 durch den Magistrat der Stadt Frankfurt gefördert. Nun soll die Arbeit der Stelle über weitere fünf Jahre durch den Steuerzahler subventioniert werden. Da die Quote für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen in Frankfurt vergleichsweise gering ist, ist grundsätzlich gegen eine solche Einrichtung nichts zu sagen. Allerdings ist hier die Wirksamkeit der Maßnahme durch den Magistrat entsprechend nachzuweisen. Andernfalls wäre das Geld für andere, wirkungsvolle Maßnahmen besser eingesetzt. Als bisherigen Leistungsbericht verweist der Magistrat auf die jährlichen Tätigkeitsberichte des Amtes für Wohnungswesen. In diesen sind einige Seiten über die Arbeit der Koordinationsstelle zu finden, substantielle, kennzahlenbasierte Aussagen fehlen allerdings gänzlich. Hier ist lediglich davon die Rede dass dem Netzwerk mehr Gruppen angehören und dass die Infobörse abgehalten wird. Außerdem ist die Stelle nun auch in Forschungsprojekte involviert. Das ist aber alles nicht Ziel der Gruppe. Es geht darum Grundstücke/Liegenschaften zu vermitteln. Es sollte dem Magistrat durchaus möglich sein, nach Vorlage des ersten Berichtes B 306 / 2013, in regelmäßigen Abständen weitere mit aktuellen Kennzahlen zu erstellen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie viele Wohnprojekte wurden seit dem Jahr 2010 mit Hilfe der Koordinations- und Beratungsstelle des Netzwerkes für gemeinschaftliches Wohnen erfolgreich realisiert?
  2. Wie viele Wohnprojekte befinden sich in der Vorbereitungs- bzw. Entstehungsphase und bis wann werden sie jeweils voraussichtlich abgeschlossen sein?
  3. Welches sind die konkreten Ergebnisse der Bemühungen der Koordinationsstelle, das Thema gemeinschaftliches Wohnen in Frankfurt weiterzuentwickeln und der Bemühungen, sich bundesweit zu vernetzen?
  4. Welche verschiedenen Konzepte für welche Projekte wurden von der Koordinationsstelle im Einzelnen erarbeitet und welche davon konnten realisiert bzw. aus welchen Gründen ggfs. nicht realisiert werden?
  5. Welche genauen Inhalte hat die in der Vorlage B 306 / 2013 erwähnte Zusammenarbeit mit Universitäten und Fachhochschulen und welche konkreten Ergebnisse wurden bisher erzielt? Um welche Universitäten und Fachhochschulen handelt es sich im Einzelnen?
  6. Welche Checklisten und welche Leitfäden wurden bisher entwickelt und wie werden diese von der Zielgruppe mit welchen Ergebnissen angenommen?
  7. Was genau ist unter "Einführung und Moderation des Leerstandsmelders Frankfurt" im Einzelnen zu verstehen und was ist konkret die Aufgabe der Koordinationsstelle in diesem Zusammenhang?
  8. Wie viele verschiedene Faltblätter und Broschüren und Newsletter wurden bisher von der Koordinationsstelle erstellt, wie hoch war die jeweilige Auflage und wie hoch waren die jeweiligen Herstellkosten? Wie viele Newsletter wurden erstellt und online publiziert?
  9. Welche konkreten Inhalte haben die in der Vorlage B 306 / 2013 erwähnten "monatlichen Informationsveranstaltungen für Neuinteressierte" und wie viele Teilnehmer hatten diese Veranstaltungen jeweils?
  10. Auf welche Resonanz sind die in der Vorlage B 306 / 2013 genannten "monatlichen Themenabende zu verschiedenen Themen für Wohninitiativen und Interessierte" gestoßen bzw. wie viele Teilnehmer wurden registriert?
  11. Was ist der inhaltliche Unterschied der beiden unter 9. und 10. genannten Veranstaltungen? Gab es für beide Veranstaltungsreihen unterschiedliche Terminierungen und falls ja, aus welchem Grund?
  12. Welcher Art ist die in der Vorlage B 306 / 2013 ausgeführte "Mitarbeit an Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung des Themas", welcher konkrete Beitrag konnte seitens der Koordinationsstelle in diesem Zusammenhang geleistet werden und inwieweit wurde das Thema tatsächlich und nachvollziehbar "weiterentwickelt"?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. März 2015Sie sind hier
    AA 824Koordinations- und Beratungsstelle des Netzwerks Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e. V.
    STVV-Anfrage · FDP
  2. 20. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenBB 272Koordinations- und Beratungsstelle des Netzwerks Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e. V.Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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