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Seniorengerechtes Wohnen - Was bringt der im Bundeshaushalt 2009 neu eingestellte Haushaltstitel für Frankfurt am Main?

Vorlagentyp: ASPD
10 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 11.02.2009, A 817

Betreff: Seniorengerechtes Wohnen - Was bringt der im Bundeshaushalt 2009 neu eingestellte Haushaltstitel für Frankfurt am Main? Im Bundeshaushalt 2009 wurde ein neuer Haushaltstitel mit der Bezeichnung "Seniorengerechtes Wohnen" eingestellt. Die Bundesmittel sollen zur Förderung der Anpassung von bestehenden vermieteten und selbstgenutzten Wohngebäuden zur Verfügung stehen. Der neue Haushaltstitel ist zur Kreditfinanzierung der alten- und behindertengerechten Anpassung des Wohnungsbestandes vorgesehen und sieht Bundesmittel in Höhe von 80 Millionen Euro im Jahr 2009 vor. Wir fragen deshalb den Magistrat:

  1. Hat die Stadt Frankfurt am Main Geld aus diesem Haushaltstitel beantragt? Falls ja, wie viel Geld und wann wird über diesen Antrag entschieden?
  2. Welche Wohnungen werden in Frankfurt am Main mit Geld aus diesem Haushaltstitel seniorengerecht umgebaut? Bericht des Magistrats vom 24.04.2009, B 278 Versandpaket: 18.02.2009 Aktenzeichen: 64 0

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Februar 2009Sie sind hier
    AA 817Seniorengerechtes Wohnen - Was bringt der im Bundeshaushalt 2009 neu eingestellte Haushaltstitel für Frankfurt am Main?
    STVV-Anfrage · SPD
  2. 24. April 2009Antwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 278Seniorengerechtes Wohnen - Was bringt der im Bundeshaushalt 2009 neu eingestellte Haushaltstitel für Frankfurt am Main?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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