Islamkritik
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anfrage vom 19.01.2015, A 773
Betreff: Islamkritik Die Medien berichteten in den vergangenen Tagen über verschiedene Vorfälle, die sich in Frankfurt im Zusammenhang mit dem Terrorakt in Paris am 07.01.2015 bzw. der damit in Zusammenhang stehenden Berichterstattung ereigneten. Es handelt sich dabei zum einen um Drohungen gegen Besitzer von Zeitungsläden, die Zeitungen im Angebot haben, die islamkritische Karikaturen zeigen oder um den Vorfall, über den ein Mitarbeiter der FNP berichtete. Dieser wurde von einem jungen Mann - vermutlich islamischen Glaubens - tätlich angegriffen und bedroht, als er in einer U-Bahn saß und eine Zeitung las, deren Titelblatt ebenfalls eine islamkritische Karikatur zeigte. Der FNP-Mitarbeiter berichtete, dass der Angreifer ihn belehrte: "Solche Bilder sind eine Beleidigung des Propheten", die man nicht zeigen dürfe. Im Kontext mit weiteren Vorfällen - etwa vergangenes Jahr im Portikus oder im Jugendhaus Gallus - liegt der Verdacht nahe, dass es in der Stadt Frankfurt eine nicht unerhebliche gewaltbereite islamistische Szene gibt. Daneben wird über weitere Vorfälle berichtet, bei denen zwar keine Gewalt angewendet wird, die jedoch Verhaltensmuster zeigen, die einer fremden Kultur zuzurechnen sind und mit den Bestimmungen des Grundgesetzes nicht in Einklang zu bringen sind. So schreibt etwa die FAZ in diesem Zusammenhang: "Manche Grundschullehrerin weiß zu berichten, dass ihr muslimische Väter grundsätzlich nicht die Hand geben und sie verächtlich behandeln. Die Leiterin einer Kindertagesstätte erzählte neulich von einem arabischen Vater, der zum Gespräch seine Frau als Dolmetscherin mitbringt. Dabei spricht er selbst perfekt Deutsch, möchte aber keinen direkten Austausch mit der Leiterin". (http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/charlie-hebdo-anlass-zur-beunruhigung-133 72797.html, abgerufen am 17.01.2015). Wenig hilfreich ist dabei die häufig geäusserte Feststellung, es handele sich dabei nur um "Einzelfälle", denn auch der Terrorakt in Paris war ein Einzelfall. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Sind dem Magistrat die geschilderten Vorfälle bekannt ?
- Sind dem Magistrat darüber hinaus weitere ähnliche Vorfälle aus der jüngsten Zeit bekannt, über die in den Medien nicht berichtet wurde ?
- Falls 2. zutreffend: welche ?
- Welche konkreten Massnahmen beabsichtigt der Magistrat zu ergreifen, damit sich die geschilderten Vorfälle nicht wiederholen ?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2015Sie sind hierAA 773IslamkritikSTVV-Anfrage · RÖMER
- 20. April 2015Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 166IslamkritikMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate