Leer stehende städtische Liegenschaften
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, die Hintergründe des Leerstands städtischer Liegenschaften zu ermitteln und die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt zu beleuchten. Es wird erwartet, dass der Magistrat Maßnahmen zur Reduzierung der Leerstandsquote und zur Steigerung der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vorschlägt.
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Thema Wohnen verfolgenFragen an den Magistrat
Das Ladengeschäft im Bereich des östlichen Ausgangs der Kleinmarkthalle, das viele Jahre vom Fahrradhändler Thöt genutzt wurde, ist seit vielen Monaten ungenutzt. Es ist nur ein prominentes Beispiel für leerstehende städtische Liegenschaften. Da der städtische Haushalt dringend auf Einnahmen auch aus Vermietung und Verpachtung angewiesen ist, stellt sich die Frage nach den Hintergründen des Leerstandes. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie viele städtische Liegenschaften werden vom Magistrat vermietet oder verpachtet?
- Welche unterschiedlichen Nutzungsarten entfallen auf diese Liegenschaften (z. B. Ladengeschäfte, Büros, allgemeine Gewerberäume etc.)?
- Wie viele der städtischen Liegenschaften stehen seit mehr als drei Monate leer bzw. sind unvermietet?
- Welches sind die jeweiligen Gründe für den Leerstand?
- Wie hoch sind die Verluste für den städtischen Haushalt im Durchschnitt pro Jahr, die sich aus den Leerständen bzw. den fehlenden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ergeben?
- Was unternimmt der Magistrat, um die Leerstandsquote zu minimieren?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juli 2020Sie sind hierAA 736Leer stehende städtische LiegenschaftenSTVV-Anfrage · FDP
- 21. September 2020Antwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 469Leer stehende städtische LiegenschaftenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate