Leer stehende städtische Liegenschaften
Zusammenfassung
Der Magistrat berichtet über die Verwaltung und Vermietung städtischer Liegenschaften in Frankfurt am Main. Es wird festgestellt, dass die Zahl der freien Wohnungen während der Corona-Pandemie gestiegen ist, jedoch keine unbegründeten Leerstände existieren. Der Magistrat strebt eine schnelle Vermietung an und erkennt keine nennenswerten Einnahmeverluste durch Leerstände.
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Thema Wohnen verfolgenBericht
Im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main stehen eine Vielzahl von Liegenschaften, welche zu wohnungs-, gewerbe- und kulturellen Zwecken genutzt und vermietet werden. Das Amt für Bau und Immobilien (ABI) verwaltet ca. 820 Wohnungen im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und des Allgemeinen Almosenkastens - verteilt über das gesamte Stadtgebiet -, sowie 202 Dienstwohnungen für Schulhausverwalter. Darüber hinaus vermietet das ABI eine Vielzahl gewerblich genutzter Liegenschaften und Räumlichkeiten wie z. B. Gaststätten, Kioske, Ladengeschäfte und Räume zur Büronutzung, Freiflächen zur Aufstellung von Kiosken und Verkaufsstellen. Daneben werden von weiteren Fachämtern der Stadt Frankfurt am Main sowie bei Betrieben der Stadt Frankfurt am Main Immobilien verwaltet und teilweise auch direkt von dort vermietet. Aufgrund der dezentralen Verwaltung der städtischen Liegenschaften ist eine umfassende Darstellung des gesamten Liegenschaftsbestandes aus Gründen des effektiven Einsatzes zur Verfügung stehender personeller Ressourcen nicht möglich. Die in der Anfrage genannte Immobilie ist im Übrigen Teil der Kleinmarkthalle und wird nicht vom Magistrat der Stadt Frankfurt verwaltet, sondern von den Hafenbetrieben (HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH). Der Magistrat verweist insoweit auf die Beantwortung der Frage Nr. 1844 aus der 30. Fragestunde vom 04.04.2019 und der Frage Nr. 2272 aus der 36. Fragestunde am 12.12.2019. Die Zahl der freien Wohnungen schwankt erfahrungsgemäß; in der Zeit der Corona-Pandemie waren kaum Anmietungsaktivitäten am Markt zu erkennen, sodass ca. 10 Wohnungen länger als drei Monate nicht einer Vermietung zugeführt werden konnten. Die Nachfrage ist nach dieser Zeit wieder wie vorher ungebrochen hoch, sodass unbegründete Leerstände nicht existieren. Grundsätzlich kann es bis zu der Anschlussvermietung einer Wohnung oder eines Gewerbeobjektes in Einzelfällen immer zu einem Leerstand kommen, der im Falle einer notwendigen umfassenden Sanierung des Objektes auch länger als drei Monate dauern kann. Der Vermietung gewerblich genutzter Flächen gehen oftmals länger andauernde Vertragsverhandlungen und bauliche Anpassungen voraus. Zudem ist beim Abschluss von langfristigen Verträgen die Einholung eines Stadtverordnetenbeschlusses notwendig. Dies kann dazu führen, dass für ein Objekt länger als drei Monate keine Mieteinnahmen erzielt werden. Nennenswerte Einnahmeverluste, die durch nicht begründete Leerstände städtischer Wohnungen und Gewerbeobjekte entstehen, sind nicht erkennbar. Grundsätzlich strebt der Magistrat immer eine schnelle Vermietung freier Wohnungen und Gewerbeobjekte an. Eine solche wird durch zeitnahe und effiziente Sanierungsmaßnahmen auf der einen und professionelle Verhandlungen mit potenziellen Bewerbern auf der anderen Seite erreicht. Dies setzt selbstverständlich auskömmliche Ressourcen für die Sanierung resp. Unterhaltung voraus und eine im Sinne der laufenden Verwaltung ausgerichteten Vorgehensweise.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juli 2020AA 736Leer stehende städtische LiegenschaftenSTVV-Anfrage · FDP
- 21. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 469Leer stehende städtische LiegenschaftenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRANKFURTER (= Kenntnis)