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Betreuungssituation der Kinder bis drei Jahre

Vorlagentyp: AFDP
9 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 28.11.2011, A 72

Betreff: Betreuungssituation der Kinder bis drei Jahre Die FNP berichtete am 09.11.2011 über die Betreuungssituation für Kinder unter 3 Jahren. Nach den Bestimmungen des § 24 a SGB VIII sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, ein Angebot vorzuhalten, das eine Förderung aller Kinder ermöglicht, deren Erziehungsberechtigte einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten. Soweit das erforderliche Angebot noch nicht vorgehalten wird, besteht eine Verpflichtung zum stufenweisen Ausbau, wobei jährliche Ausbaustufen zu beschließen sind. Hierzu ist zum 31.12. eines Jahres der jeweils erreichte Ausbaustand festzustellen und der Bedarf zu ermitteln. Wie die FNP berichtete, liegt die Versorgungsquote in Frankfurt mit etwa 30 Prozent deutlich unter dem tatsächlichen Bedarf. Hinzu kommt, dass die Versorgungsquote in den einzelnen Stadtteilen sehr unterschiedlich ist. Derzeit werden insgesamt 6.258 Betreuungsplätze vorgehalten, für 2013 wird ein Bedarf von etwa 11.000 Plätzen angenommen. Nach Angaben des zuständigen Dezernates sei dieser Bedarf nicht zu decken. Ursache hierfür sei zum einen ein Mangel an geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten für Krippen und Krabbelstuben in einigen Stadtteilen, zum anderen fehle es an geeignetem Personal. Erschwerend kommt hinzu, dass ein steigender Bedarf prognostiziert wird. Da die gesetzlichen Änderungen zum 01.01.2005 - also vor fast 7 Jahren - in Kraft getreten sind, stellt sich die Frage, ob die jetzige Entwicklung vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre. Alle Faktoren, die die Nachfrage- und Angebotsseite bestimmen, folgen einer langsamen und meist vorhersehbaren Entwicklung, sodass ein rechtzeitiges Handeln zur Vermeidung eines groben Missverhältnisses zwischen Angebot und Nachfrage möglich erscheint. Noch im dem Bericht B 864 vom 02.10.2009 erweckt der Magistrat den Eindruck, eine Versorgungsquote von 50 Prozent erreichen zu können. Es stellt sich daher die Frage, welche Rahmenbedingungen sich seitdem entscheidend verändert haben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Mit welchen Verfahren (Befragung von betroffenen Eltern, Einwohnerstatistiken etc.) hat der Magistrat den jeweils zu erwartenden Bedarf ermittelt?
  2. Zu welchem Zeitpunkt hat der Magistrat den jetzt für 2013 angegebenen Bedarf von rund 11.000 Plätzen ermittelt?
  3. Wie hat sich der geschätzte Bedarf an Krippenplätzen in den letzten Jahren entwickelt?
  4. Seit wann ist dem Magistrat bewusst, dass er das Ausbauziel von 50 Prozent für Kinder unter 3 Jahren nicht erreichen kann?
  5. Seit wann sind dem Magistrat die in den einzelnen Stadtteilen sehr unterschiedlichen Versorgungsquoten bekannt?
  6. Welche Maßnahmen hat der Magistrat ergriffen, um die unterschiedlichen Versorgungsquoten in den einzelnen Stadtteilen auszugleichen?
  7. Seit wann ist dem Magistrat bekannt, dass ein Mangel an geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten und an Personal in Frankfurt besteht?
  8. Welche konkreten Maßnahmen hat der Magistrat ergriffen, um den unter 7. genannten Mangel zu beseitigen?
  9. Zu welchem Zeitpunkt wurden die unter 8. aufgeführten Maßnahmen ergriffen?
  10. Welche veränderten Rahmenbedingungen haben dazu geführt, dass das Ausbauziel von 50 Prozent für Kinder unter 3 Jahren nicht erreicht werden kann? Wann fanden diese Entwicklungen statt?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. November 2011Sie sind hier
    AA 72Betreuungssituation der Kinder bis drei Jahre
    STVV-Anfrage · FDP
  2. 27. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 9 WochenBB 47Betreuungssituation der Kinder bis drei JahreMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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