Nix is' umsonst! 15 Jahre freie Miete für Weltkulturenmuseum?
Zusammenfassung
Das Weltkulturen Museum soll eine mietfreie Dependance im Helaba-Hochhaus für 15 Jahre erhalten. Die Anfrage zielt darauf ab, die Gegenleistungen für diese Mietfreiheit sowie die Fehler beim Mietvertrag des "Zentrums für Integration" zu klären.
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Thema Wohnen verfolgenFragen an den Magistrat
Die für Kultur zuständige Stadträtin Dr. Ina Hartwig berichtete in der Sitzung des Kulturausschusses am 18. Mai 2020, dass das Frankfurter Weltkulturen Museum eine Dependance im geplanten Helaba-Hochhaus finden soll. Dort sollen auf 900 m2 Ausstellungsfläche "dem Publikum Kult und Kunst, Alltag und Rituale von Kulturen aus Afrika, Ozeanien, Südostasien und ganz Amerika nähergebracht werden." Besonderheit: Das Weltkulturen Museum soll diese Dependance 15 Jahre (in Worten: Fünfzehn) mietfrei nutzen können. In der Main- und Bankenmetropole Frankfurt gibt es den alten volkstümlichen bzw. mundsprachlichen Ausspruch: "Nix is umsonst. Noch nett e'mal de Tod. Der kost es Lebbe!" Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat:
- Welche Gegenleistung wird der Helaba seitens des Magistrats für 15 Jahre Mietfreiheit gewährt?
- Was wurde hingegen im Jahre 2017 vom Magistrat beim Abschluss des Mietvertrages für das "Zentrum für Integration" im Gallus falsch gemacht. Denn hier muss die Stadt für 20 Jahre eine Miete in Höhe von 56 Millionen Euro für größere Leerstände zahlen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Mai 2020Sie sind hierAA 710„Nix is‘ umsonst!“ 15 Jahre freie Miete für Weltkulturenmuseum?STVV-Anfrage · FRANKFURTER
- 17. August 2020Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 366„Nix is‘ umsonst!“ 15 Jahre freie Miete für Weltkulturenmuseum?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate