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Erlaubtes Gehwegparken in Frankfurt

Vorlagentyp: AFRANKFURTER
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anfrage zielt darauf ab, die Regelungen zum Gehwegparken in Frankfurt zu klären, insbesondere die Mindestgehwegbreite für Fußgänger und die Kriterien für Abschleppmaßnahmen. Ziel ist es, die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen und die Einhaltung der Verkehrsordnung zu verbessern.

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Fragen an den Magistrat

Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass unter bestimmten Bedingungen das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist. In diesen Fällen soll das Gehwegparken durch das Verkehrszeichen 315 angeordnet werden bzw. durch Markierungen auf der Gehwegoberfläche oder durch markierte Parkstandsecken ausgewiesen sein. Laut § 12 (4a) ist bei erlaubtem Gehwegparken "nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen." Wer durch Frankfurt spaziert, wird - vor allem in den äußeren Stadtteilen - feststellen, dass diese Kennzeichnungen vielerorts fehlen, dennoch aber die Gehwege beidseitig zugeparkt sind. Da die städtische Verkehrspolizei unterbesetzt ist und generell kaum in die Stadtteile fährt, bleiben die Gehwegparker unbehelligt und die Fußgänger schutzlos. Erscheint die Polizei aber doch aufgrund eines sie herbeirufenden Bürgers, fällt auf, dass die Polizisten offenbar über einen großen Interpretationsspielraum bezüglich der erforderlichen Restgehwegbreite verfügen. Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat:

  1. Welche verbindliche Mindestgehwegbreite muss dem Fußverkehr beim angeordneten Gehwegparken zur Verfügung stehen?
  2. Welche mindestens vorhandene Restgehwegbreite wird bei der Entscheidung für eine Abschleppmaßnahme von widerrechtlich auf dem Gehweg parkenden Fahrzeugen zugrunde gelegt?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Februar 2020Sie sind hier
    AA 678Erlaubtes Gehwegparken in Frankfurt
    STVV-Anfrage · FRANKFURTER
  2. 15. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 228Erlaubtes Gehwegparken in FrankfurtMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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