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Olympia in RheinMain - Folgen der gescheiterten Bewerbung

Vorlagentyp: ARÖMER
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 09.09.2014, A 664

Betreff: Olympia in RheinMain - Folgen der gescheiterten Bewerbung Am 15.11.2002 brachte der Magistrat die Vorlage M 248 in den Geschäftsgang. Gegenstand der Vorlage war die seinerzeitige Bewerbung der Stadt Frankfurt am Main um die Ausrichtung der Olympischen Spiele in der Region Rhein-Main für das Jahr 2012. In der genannten Vorlage führte der Magistrat u.a. aus: "Kein anderes Projekt hat die Region bisher so geeint wie Olympia, kein anderes Projekt hat so viele Kontakte zwischen den Städten und Gemeinden, zwischen den Bürgermeistern und Landräten ermöglicht. Auch dies wird nachhaltig wirken ... Olympia in RheinMain ist eine große Chance für die Weiterentwicklung des Regionalparks, aber auch für die Verkehrsentwicklung der gesamten Region, der Tourismus und die Hotellerie werden profitieren und insbesondere die Sportstätten - und zwar nicht nur die für die Wettkämpfe in Hanau, Offenbach, Darmstadt, Wiesbaden, Mainz, Maintal, Aschaffenburg und Frankfurt - sondern auch die zahlreichen Trainingsstätten, die für die Teilnehmer aus rund 200 Ländern benötigt werden". Mehr als zehn Jahre sind seit diesen Äußerungen des Magistrats vergangen. Es erscheint daher sinnvoll, die Frage zu stellen, ob die seinerzeitigen Prognosen des Magistrats auch tatsächlich eingetroffen sind. Zunächst stellt sich die Frage der "nachhaltigen Wirkung", die der Magistrat den seinerzeitigen Kontakten zwischen den Bürgermeistern und Landräten zugeschrieben hat. Nachdem die Olympia-Bewerbung seinerzeit bereits in einem relativ frühen Stadium scheiterte, konnte sich die vom Magistrat beschriebene "große Chance für die Weiterentwicklung des Regionalparks, aber auch für die Verkehrsentwicklung der gesamten Region, der Tourismus und die Hotellerie werden profitieren und insbesondere die Sportstätten" nicht realisieren, d.h. die genannten Einrichtungen mussten in ihrer weiteren Entwicklung auf den gewaltigen "Schub" verzichten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Trat die vom Magistrat behauptete "nachhaltige Wirkung" des intensiven Kontakts zu den Bürgermeistern und Landräten tatsächlich ein ?
  2. Falls 1. zutreffend: worin bestand konkret diese "nachhaltige Wirkung" ?
  3. Falls 1. zutreffend: wären die unter 2. beschriebenen Effekte auch ohne die Olympia-Bewerbung möglich bzw. denkbar gewesen (d.h. war die Olympia-Bewerbung die Voraussetzung für das Eintreten der Effekte) ?
  4. Wäre nach Auffassung des Magistrats ein intensiver Kontakt zwischen Bürgermeistern und Landräten auch ohne die Olympia-Bewerbung denkbar ?
  5. Wie bewertet der Magistrat "die Weiterentwicklung des Regionalparks, aber auch die Verkehrsentwicklung der gesamten Region, der Tourismus und die Hotellerie und insbesondere die Sportstätten" in Frankfurt seit 2002, nachdem die positiven Effekte von Olympia nach der gescheiterten Bewerbung nicht mehr wirksam werden konnten ?
  6. Wie hätte sich nach Auffassung des Magistrats der Regionalpark, das Verkehrswesen der gesamten Region, der Tourismus, die Hotellerie und die Sportstätten entwickelt, wenn die Bewerbung erfolgreich gewesen wäre (d.h. was wäre dort heute anders als es tatsächlich ist) ?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. September 2014Sie sind hier
    AA 664Olympia in RheinMain - Folgen der gescheiterten Bewerbung
    STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 12. Dezember 2014Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 481Olympia in Rhein-Main - Folgen der gescheiterten BewerbungMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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