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Vertragliche Vereinbarungen der Stadt Frankfurt mit der AWO bezüglich der Unterkünfte für Asylbewerber - Teil 6

Vorlagentyp: AAfD
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

In dieser Anfrage wird die vertragliche Beziehung zwischen der Stadt Frankfurt und der AWO bezüglich der Unterbringung von Asylbewerbern hinterfragt. Es wird auf mögliche finanzielle Schäden und Unregelmäßigkeiten hingewiesen, die durch überhöhte Forderungen und Personalkosten entstanden sein könnten. Ziel ist es, Klarheit über die finanziellen Transaktionen und die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt zu erhalten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Fragen an den Magistrat

  1. Hatte der Magistrat keine Kenntnis vom Schreiben aus dem Amt 58 vom 20.02.2018, in dem die Schadenssumme (die auch ausdrücklich so bezeichnet wird!) mit € 827.000 angegeben und genau spezifiziert wurde?
  2. Wann wurde der unter 1. genannte Betrag von € 827.000 an die AWO gezahlt und wo finden sich in den Akten die entsprechenden Belege?
  3. Hat der Magistrat den unter 1. genannten Betrag von € 827.000 von der AWO zurückgefordert bzw. mit anderen Forderungen aufgerechnet?
  4. Falls 3. zutreffend: wann und in welcher Form ist die Rückzahlung bzw. die Aufrechnung erfolgt und wo finden sich in den Akten die entsprechenden Belege?
  5. Hatte der Magistrat keine Kenntnis vom Schreiben aus dem Amt 58 vom 08.03.2018, in dem ebenfalls ein Teil der Schadenssumme angegeben wurde?
  6. Hatte der Magistrat keine Kenntnis vom Schreiben der Stabsstelle an die Dezernentin vom 17.05.2018, in dem die Schadenssumme durch zu viel abgerechnete Personalkosten mit insgesamt € 657.100 angegeben wurde, zuzüglich der Kosten für den Rechtsanwalt über € 183.000 und den Makler über € 249.000?
  7. War dem Magistrat nicht bekannt, dass im Revisionsbericht 2018/4173 vom 08.05.2018 ausgeführt, dass wegen fehlender Informationen der finanzielle Nachteil nicht beziffert werden kann - keinesfalls jedoch, dass kein Schaden entstanden sei?
  8. Was ist konkret mit der Aufforderung der Stadt an die AWO im Schreiben vom 26.01.2018 gemeint ('.... Ende 2017 erhebliche Überzahlung, die Sie (gemeint ist die AWO) geradeziehen müssen'?
  9. Aus welchen Gründen findet sich die zweite Seite des unter 5. genannten Schreibens ('Es handelt sich um folgende Beträge: ...') nicht in den im Akteneinsichtsausschuss zur Verfügung gestellten Unterlagen?
  10. Vertritt der Magistrat tatsächlich die Auffassung, eine außerordentliche Kündigung des Vertrages mit der AWO sei angesichts der klaren Hinweise auf strafbare Handlungen mit einem hohen bzw. unkalkulierbaren Prozessrisiko behaftet gewesen?
  11. Hat der Magistrat zu der Frage des unter 7. aufgeführten Prozessrisikos fachlichen Rat - etwa durch das Rechtsamt oder einen Rechtsanwalt - eingeholt?
  12. Falls 11. zutreffend: mit welchem Ergebnis?
  13. Falls 11. unzutreffend: warum nicht?
  14. Vertritt der Magistrat die Auffassung, dass es sich bei den Rechnungen der AWO über die Erstellung zweier Verträge über € 183.000 sowie die Rechnung eines nicht beauftragten Maklers über € 249.900 nicht um überhöhte Forderungen gehandelt hat, die die Mitarbeiter der Stadt hätten zurückweisen müssen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Januar 2020Sie sind hier
    AA 641Vertragliche Vereinbarungen der Stadt Frankfurt mit der AWO bezüglich der Unterkünfte für Asylbewerber - Teil 6
    STVV-Anfrage · AfD
  2. 3. April 2020Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 155Vertragliche Vereinbarungen der Stadt Frankfurt mit der AWO bezüglich der Unterkünfte für Asylbewerber - Teil 6Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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