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Vertragliche Vereinbarungen der Stadt Frankfurt mit der AWO bezüglich der Unterkünfte für Asylbewerber - Teil 6

Vorlagentyp: B
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat berichtet über die vertraglichen Vereinbarungen mit der AWO bezüglich der Unterkünfte für Asylbewerber. Es werden verschiedene Aspekte der finanziellen Abwicklung und der Prüfung des Vorgangs behandelt. Ziel ist es, die finanziellen Nachteile für die Stadt Frankfurt am Main zu vermeiden und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bericht

Der Magistrat hatte Kenntnis vom o.g. Schreiben und veranlasste nach dessen Vorlage die Klärung noch offener Fragen sowie eine Prüfung des Vorgangs durch die Innenprüfung. Der genannte Betrag war in den laufenden Zahlungen für den Betrieb 2017 für die Gutleutstraße und den Poloplatz enthalten. Die Belege finden sich in den Rechnungsordnern der Stabsstelle. Auf den Bericht des Magistrats vom 21.02.2020, B 72, wird verwiesen. Die entsprechenden Unterlagen befinden sich im Ordner Gutleutstraße "Vertrag / Budget". Die Inhalte des Schreibens waren Gegenstand eines Gesprächs, mit der Konsequenz, dass die Innenprüfung eingeschaltet wurde. In dem Schreiben wird aufgeschlüsselt, wie sich der ursprünglich kalkulierte Personaleinsatz zum Kalkulierten verhält. Es wird außerdem festgehalten, wie viel Geld sich die Stadt Frankfurt am Main auf Grund dessen zurückholen muss. Die Summe war bereits durch die Kürzung von Abschlagszahlungen an die AWO im April 2018 aufgerechnet worden. Auch das geht aus dem Schreiben hervor. Der Revisionsbericht war dem Magistrat bekannt. In der Kurzfassung des Prüfungsergebnisses wird die Einbindung des Rechtsamtes empfohlen, "um finanzielle Nachteile durch Verletzung vertraglicher Pflichten zu vermeiden." Die Hinweise und Empfehlungen wurden vom Magistrat umgesetzt, um Schaden von der Stadt Frankfurt am Main abzuwenden. Die Aufforderung erging an die AWO und die Zentrale Vermittlung von Unterkünften (ZVU). Die ZVU zahlte im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main Abschlagszahlungen an die AWO für den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Am Poloplatz. Im Jahr 2017 hatte es eine Überzahlung von Seiten der ZVU gegeben. AWO und ZVU wurden daraufhin gebeten, diese Überzahlungen "buchhalterisch" zu korrigieren. Die zu viel bezahlten Beträge wurden in den Folgemonaten verrechnet. Ja, zum damaligen Zeitpunkt lagen nicht genug Anhaltspunkte vor. Dies wurde bereits mehrfach erläutert und ist der anfragenden Fraktion offenbar nicht zu vermitteln. In dieser Sache wurde eine Strafanzeige erstattet, insofern wird ggf. eine Beurteilung der Staatsanwaltschaft erfolgen. Unter 7. ist kein Prozessrisiko aufgeführt. Siehe Antwort zu Frage 11. Die Anwaltsrechnung über 183.000 € für die Erstellung zweier Verträge wurde von der Stadt Frankfurt am Main zurückgewiesen und der Betrag nicht bezahlt. Zu den Maklerkosten siehe Ausführung im Bericht des Magistrats vom 03.04.2020, B 156.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Januar 2020AA 641Vertragliche Vereinbarungen der Stadt Frankfurt mit der AWO bezüglich der Unterkünfte für Asylbewerber - Teil 6STVV-Anfrage · AfD
  2. 3. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    BB 155Vertragliche Vereinbarungen der Stadt Frankfurt mit der AWO bezüglich der Unterkünfte für Asylbewerber - Teil 6
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 5
Sitzung 40 · 15.05.2020
TO I, TOP 70
Beraten
Die Vorlage B 155 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 40 · 19.05.2020
TO I, TOP 82
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 155 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 41 · 19.06.2020
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 155 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 39 · 25.06.2020
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 155 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFF
Sonstige:
FDP (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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